Modul 31061 Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts

Modulinformationen

Das Modul bietet eine umfassende Einführung in die im Wirtschaftsleben besonders
bedeutsamen Vorschriften des Bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts.
 
Gegenstand der ersten Einheit sind die im allgemeinen Teil des BGB niedergelegten
Grundlagen und Grundbegriffe des Zivilrechts, deren Kenntnis Voraussetzung für das
Verständnis der spezielleren Normen ist, insbesondere auch das Zustandekommen von
Verträgen. Behandelt werden insbesondere die Willenserklärung, die Rechtsgeschäftslehre, die Anfechtung, die Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB), die Verjährung und das Recht der Stellvertretung.
 
Die zweite, umfangreiche Einheit ist dem allgemeinen Schuldrecht gewidmet. Erläutert
werden Begriff, Zustandekommen und Erlöschen von Schuldverhältnissen, ferner das
praktisch wichtige Recht der Leistungsstörungen. Hier wird erläutert, welche Rechtsfolgen sich ergeben, wenn Verträge gar nicht, nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden.
 
Die dritte Einheit ist dem Kaufrecht gewidmet, die praktisch und wirtschaftlich noch
immer wichtigste Form des Austauschvertrages.
 
Die vierte Einheit beschäftigt sich mit weiteren vertraglichen Schuldverhältnissen. Sie
behandelt u.a. Miet-, Dienst- und Werkverträge. Auch moderne Vertragsformen die nicht unmittelbar gesetzlich geregelt sind, wie der Leasingvertrag, werden erläutert.
 
In der fünften Einheit werden die wichtigsten gesetzlichen Schuldverhältnisse dargestellt. Praktisch bedeutsam ist hier vor allem das Deliktsrecht (Schadensrecht), welches sich mit den Rechtsfolgen unerlaubter Handlungen beschäftigt.
 
Die sechste Einheit vermittelt zunächst Grundkenntnisse des Sachenrechts, die
erforderlich sind, um das im Wirtschaftsleben wichtige Recht der Kreditsicherung
verstehen zu können. Im Einzelnen werden wichtige Rechtsinstitute wie der
Eigentumsvorbehalt und die Sicherungsübereignung in ihrer Konstruktion und ihrer
wirtschaftlichen Bedeutung dargestellt, aber auch klassische Sicherungsmittel des
Immobiliarsachenrechts wie die Hypothek und die Grundschuld.
 
Die siebte und letzte Einheit betrifft das im HGB geregelte Sonderprivatrecht der
Kaufleute (Handelsrecht). Erläutert werden vor allem der Kaufmannsbegriff, die Firma,
die Funktionsweise des Handelsregisters als auch die kaufmännischen Hilfspersonen (z.
B. der Prokurist) und ihre Befugnisse. Wichtige Besonderheiten sind vor allem bei den
Handelsgeschäften zu beachten. An dieser Stelle werden die Verbindungen zwischen
den einzelnen Rechtsgebieten, insbesondere zum allgemeinen Teil des BGB und zum
Schuldrecht besonders deutlich.

ECTS10
Arbeitsaufwand
Einheit / Titel / Workload
 
1. Grundlagen und Grundbegriffe des Privatrechts (30 Std.)
2. Allgemeines Schuldrecht einschließlich der Leistungsstörungen (45 Std.)
3. Kaufrecht (35 Std.)
4. Weitere vertragliche Schuldverhältnisse (35 Std.)
5. Gesetzliche Schuldverhältnisse (35 Std.)
6. Kreditsicherungsrecht (60 Std.)
7. Handelsrecht (60 Std.)
 
 Bearbeitung der Einheiten: 300 Stunden
 
Dauer des Modulsein Semster
Häufigkeit des Modulsin jedem Semester
AnmerkungNicht zusammen mit dem nicht mehr angebotenen Modul "Grundlagen des Bürgerlichen Rechts" nutzbar.
Inhaltliche VoraussetzungKeine speziellen Voraussetzungen

Aktuelles Angebot

Prüfungsinformation

B.Sc. Informatik
Art der Prüfungsleistungbenotete zweistündige Prüfungsklausur
Voraussetzungs. Regelungen der Fakultät Wirtschaftswissenschaft (http://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/module/31061.shtml).
Stellenwert der Note1/16
Formale VoraussetzungenWahlmodul I: mindestens 30 von 60 ECTS der Studieneingangsphase sind bestanden; Wahlmodule II-IV: Studieneingangsphase ist abgeschlossen, die Module Grundpraktikum Programmierung, Grundlagen der Theoretischen Informatik und Softwaresysteme sind bestanden

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mathinf.webteam | 10.05.2024