Gesetzliche Grundlagen

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Seit dem 26. Juli 2012 gilt das Mediationsgesetz. Dieses kennt die/den Mediator/-in und die/den zertifizierte/n Mediator/-in.

§ 5 Abs. 1 MediationsG legt die Qualifikationsanforderungen für Mediatoren/-innen fest. § 2 ZMediatAusbV regelt den/die zertifizierte/n Mediator/in.

Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Zertifizierten Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) zum 1. März 2024 haben wir unser Ausbildungsformat überdacht und nach sinnvollen, qualifikations- und marktgerechten Prioritäten aufgestellt. Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie auf den ab Sommersemester 2024 geltenden Stand bringen:

Unser Ausbildungsformat unterscheidet sich aus gutem Grund von den Anforderungen der Zertifizierten Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV). Unser Anliegen ist es, einer möglichst großen Bandbreite an Interessierten die Gelegenheit zu geben, sich zum Mediator/zur Mediatorin auszubilden und dieses so wichtige Verfahren in allen denkbaren Zusammenhängen einsetzen zu können.

Als FernUniversität ist die Fern- und Online-Lehre in allen Fachbereichen unsere große Stärke. Das Online-Seminarkonzept im Bereich „Mediation“ ist seit Juni 2020 im Einsatz und hat alle Beteiligten voll und ganz überzeugt. Es bedeutet mehr Flexibilität für die Teilnehmenden, denen meist mehrere Termine auf der Plattform Zoom abends oder am Wochenende in überschaubaren Kleingruppen mit maximal 18 Teilnehmern zur Auswahl stehen. Ein willkommener Nebeneffekt: Unsere Studierenden erlernen nebenbei Medien-Skills, die ihnen nicht zuletzt auch das zukunftsträchtige Anwendungsfeld der Online-Mediation erschließen.

Unsere Mediationsausbildungen im Online-Format sind zudem für eine nicht geringe Anzahl an Interessierten Voraussetzung, an einer solchen Qualifizierung überhaupt erst teilnehmen zu können: Dies gilt beispielweise für Menschen mit familiären Verpflichtungen, Mobilitätseinschränkungen oder deutschsprachige Teilnehmende, die im Ausland leben und arbeiten. Ein weiterer Vorteil ist der vollständige Wegfall von Fahrt- und Übernachtungskosten.

Mit Abschluss unserer Mediations-Ausbildungswege dürfen Sie ohne Wenn und Aber und ohne Erfüllung weiterer strenger Verpflichtungen als Mediator (universitär)/Mediatorin (universitär) am Markt auftreten. Wir verzichten dabei bewusst auf den gesetzlichen sog. Zertifizierten Mediator bzw. die Zertifizierte Mediatorin, da diese Bezeichnung in der Mediationspraxis nahezu keine Bedeutung entfaltet und lediglich den zeitlichen Umfang einer Mediationsausbildung bestätigt, aber keine relevante Auskunft zur Ausbildungsqualität gibt.


 
Kontakt Mediation | 10.05.2024