Zulassung Studium Mediation

Foto: Torsten Silz

Zulassungsvoraussetzungen

Zum Studium Mediation werden Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die über ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium verfügen.Darüber hinaus können Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die die erforderliche Eignung im Beruf erworben haben.

Anträge

Die Zulassung kann mit dem Zulassungsantrag jederzeit beantragt werden. Hinzuzufügen sind die entsprechenden Qualifikationsnachweise (z.B. Diplomzeugnis, Examenszeugnis, Ausbildungszeugnis, Bescheinigungen über Berufserfahrung).

 
  • Sollten Sie Referendar/in oder Berufsanfänger/in sein, vergessen Sie bitte nicht, den Antrag auf Gebührenermäßigung zusammen mit dem Zulassungsantrag zu stellen. Ein nachträglich eingereichter Antrag auf Ermäßigung kann nicht berücksichtigt werden.

  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Vorleistungen auf Antrag anerkannt werden. Die Anerkennung hat zur Folge, dass Module und/oder Präsenzseminare durch die Vorleistungen ersetzt werden und sich die Gebühren anteilig reduzieren.

    Der Antrag auf Anerkennung von Vorleistungen sollte bereits mit dem Zulassungsantrag gestellt werden, da eine Reduktion bzw. Erstattung der Gebühren ausgeschlossen ist, wenn das Studienmaterial des zu ersetzenden Moduls versendet wurde oder wenn Sie sich zu dem zu ersetzenden Präsenzseminar angemeldet haben.

 

Zulassungsfristen

Es gelten die folgenden Zulassungsfristen:

  • Für das Sommersemester: 1. März
  • Für das Wintersemester: 1. September

Maßgeblich ist dabei das Datum des Eingangsstempels der FernUniversität in Hagen.

Kontakt

Den komplett ausgefüllten Zulassungsantrag mit den entsprechenden Qualifikationsnachweisen schicken Sie bitte an:

FernUniversität in Hagen
Studierendensekretariat
Dez. 2.1.2 Bereich Weiterbildung
Universitätsstr. 47, Gebäude 9
58097 Hagen

ODER per Mail an
Weiterbildung

Kontakt Mediation | 28.10.2024