FAQ – Die meistgestellten Fragen zum Studium Mediation
Wenn Sie eine Frage zum Studium haben, sehen Sie bitte hier nach, ob wir sie bereits beantwortet haben.
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Die Kurse (Skripten) werden jeweils zu Beginn des Semesters auf der Lernumgebung Moodle freigeschaltet (im Wintersemester Anfang Oktober; im Sommersemester Anfang April).
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Die Lehrmaterialien (Kurse) sind durchzuarbeiten. Wir empfehlen die im Curriculum vorgegebene Reihenfolge. Enthält der Kurs Übungen, sollten diese tatsächlich durchgeführt werden – das verstärkt den Lerneffekt. Die Wiederholungs- oder Verständnisfragen („Revision”) dienen der Leistungskontrolle und sollten deshalb ebenfalls sorgfältig beantwortet werden. Die Kurse sind Grundlage für die Aufgaben der Modulabschlussarbeiten.
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Die Modulabschlussarbeiten dienen der Selbstkontrolle und sind gem. § 6 der Prüfungsordnung zugleich Prüfungsleistung. Die Durchschnittsnote der bestandenen Modulabschlussarbeiten geht zu 50% in die Gesamtnote ein.
Die Abwicklung der Modulabschlussarbeiten erfolgt online auf der Lernplattform Moodle, wo die Aufgaben bereitgestellt und die Bearbeitungen durch die Studierenden hochgeladen werden. Im Anschluss an den Abgabetermin werden die eingereichten Arbeiten korrigiert und den Studierenden noch vor Abgabe der nächsten Arbeit benotet zum Download zur Verfügung gestellt.
Eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist ist nur im Krankheitsfall und unter Vorlage eines ärztlichen Attests möglich.
Die Bearbeitung darf 20 DIN-A4-Seiten bei einem linken, oberen und unteren Seitenrand von 2 cm, einem rechten von 6 cm, einer Schriftgröße von 12pt und anderthalbzeiligem Abstand nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Ausführungen werden nicht gewertet.
Wird eine Modulabschlussarbeit nicht bestanden, erhält der Studierende die Möglichkeit zur Wiederholung im nächsten Semester.
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Die Bearbeitung der Modulabschlussarbeiten darf 20 DIN-A4-Seiten bei einem linken, oberen und unteren Seitenrand von 2 cm, einem rechten von 6 cm, einer Schriftgröße von 12pt und anderthalbzeiligem Abstand nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Ausführungen werden nicht gewertet.
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Wird eine Modulabschlussarbeit nicht bestanden, erhält der Studierende die Möglichkeit zur Wiederholung im nächsten Semester.
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Im Grundstudium (1. Semester) und im Hauptstudium (2. Semester) finden jeweils 48 Stunden Präsenzseminar im Online-Format statt. Pro Semester nehmen Sie an vier Seminaren mit jeweils 12 Stunden Dauer teil, die am Wochenende stattfinden. Die Teilnahme an allen Präsenzseminaren in voller Länge ist Pflicht.
Im 2. Semester kommen außerdem 24 Stunden Supervision hinzu, die teils am Wochenende, teils wochentags am Abend stattfinden.
Zu Beginn des Semesters erhalten Sie die Anmeldeunterlagen von unserem Kooperationspartner. Die Seminarplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs vergeben; ein Anspruch auf Teilnahme an einem bestimmten Seminar besteht nicht. Nähere Informationen zu den Präsenzseminaren finden Sie auf den Internetseiten der Zeugma.
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Die Termine für die vier zwölfstündigen Seminare im ersten und zweiten Semester finden Sie auf den Seiten unseres Kooperationspartners, der Zeugma GmbH Internetseiten der Zeugma. Dort erhalten Sie auch Informationen zu den Supervisionen des 2. Semesters.
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Für die Zulassung zur Supervision ist es erforderlich, eigene Mediationserfahrungen als Einzel- oder Co-Mediator zu sammeln. Diese müssen in einem Fall dokumentiert und bis zum 10. Mai (Hauptstudium im SS) bzw. 10. November (Hauptstudium im WS) eingereicht werden.
Dabei kann die Dokumentation aus allen denkbaren (Mediations-)Bereichen stammen. Insbesondere ist keine Bindung an das Wahlmodul vorgeschrieben. Das bedeutet, dass sich der Studierende zwar z.B. für das Wahlmodul „Mediation in der Wirtschaft“ entscheiden kann und demnach auch die Präsenzseminare dieses Wahlfachs besucht, aber zulässigerweise eine Dokumentation etwa aus dem Bereich „Mediation im familiären Umfeld“ einreichen kann.
Durch eigenverantwortliches Mediieren können Sie am besten prüfen, ob Sie bereits alle erforderlichen Fähigkeiten besitzen, um nach Ihrem Studienabschluss den Sprung in den Beruf zu wagen. Nicht zuletzt können Sie auch feststellen, wie es um Ihre flankierenden Talente steht: Organisation und Akquisition von Fällen. Ein Mediator, der sich in der Praxis bewähren will, wird auch in der Lage sein, Klienten zu finden. Lassen Sie Ihren Spürsinn für Konflikte in Ihrer Umgebung spielen! Dabei genügen auch Mediationen von alltäglichen Konflikten aus dem beruflichen oder privaten Umfeld. Gerne können Sie sich auch mit einem Kommilitonen/einer Kommilitonin zusammenschließen und eine Co-Mediation durchführen. Hierdurch erhöhen Sie Ihre Chancen, frühzeitig einen Fall zu akquirieren.
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Die mündlichen Prüfungen finden jeweils zum Ende des Hauptstudiums statt. Die Prüfungsgruppen – bestehend aus maximal 5 Personen – werden jeweils aus einer Wahlmodulgruppe zusammengestellt. Die Prüfungen werden von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der aus zwei Prüfern besteht, die vom geschäftsführenden Prüfungsausschuss bestellt worden sind.
Jeder Prüfling hält einen Einzelvortrag über seine dokumentierte Mediation. Im Anschluss an die mündliche Darstellung erfolgt in der Gruppe eine Diskussion des Falles, in die auch theoretische Inhalte des gewählten Wahlmoduls einbezogen werden (Prüfungsgespräch).
Die Note der mündlichen Prüfung bildet sich aus dem Vortrag und dem anschließenden Prüfungsgespräch. Sie geht gem. § 17 der Prüfungsordnung zu 50% in die Abschlussnote ein.
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Wenn Sie sich mit der Weitergabe Ihrer Daten auf den Anmeldebögen zu den Präsenzseminaren ausdrücklich einverstanden erklären, erhalten Sie zu Beginn des jeweiligen Präsenzseminars eine Liste mit den Kontaktdaten Ihrer Kommilitonen. Hiernach haben Sie die Möglichkeit, sich mit Ihren Mitstudierenden in Verbindung zu setzen, um z.B. Arbeitsgemeinschaften zu gründen und sich untereinander auszutauschen.
Ein interaktives Forum für den Austausch mit Ihren Kommilitonen ist die Lernplattform Moodle, auf der Sie sich mit Ihren universitären Zugangsdaten anmelden können. In der jeweiligen Lernumgebung können Sie sich einen Überblick über die Inhalte und wichtigsten Termine Ihres aktuellen Semesters verschaffen, in Kontakt zu Ihren Kommilitonen treten und mit diesen diskutieren, die Aufgaben zu den Modulabschlussarbeiten und weitere wichtige Hinweisdokumente abrufen oder bei Problemen den richtigen Ansprechpartner finden.
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Als Studierende/r des Weiterbildenden Studiums Mediation belegen Sie eines von drei Wahlmodulen. Für die Belegung eines weiteren Wahlmoduls wird eine Gebühr von 150,-- Euro erhoben.
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Gemäß § 5 der Prüfungsordnung können Studien- und Prüfungsleistungen sowie außerhochschulisch erworbene Kenntnisse und Qualifikationen auf Antrag anerkannt werden, wenn hinsichtlich der Prüfungsleistungen, die ersetzt werden sollen, kein wesentlicher Unterschied besteht bzw. wenn die erworbenen Kenntnisse und Qualifikationen den zu ersetzenden Prüfungsleistungen nach Inhalt und Niveau entsprechen. Dies setzt voraus, dass die anzuerkennenden Vorleistungen einen vergleichbaren Inhalt und Umfang aufweisen.
Durch die Anerkennung kann ein Modul oder ein Präsenzseminar nur im Ganzen ersetzt werden. Einzelne Kurse eines Moduls können nicht ersetzt werden.
Dem Antrag auf Anerkennung sind aussagekräftige Nachweise der absolvierten Ausbildung (z.B. Zeugnis, Ausbildungsbescheinigung, Zertifikat etc.) und deren Inhalte beizufügen. Letzteres umfasst auch die Vorlage des Curriculums des an einer anderen Hochschule absolvierten Studiums bzw. der bei einem anderen Anbieter absolvierten Ausbildung, sofern sich dieses nicht aus dem Nachweis selbst ergibt.
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Alle erbrachten Leistungen aus dem »studium mediation« (Einsendeaufgaben der Module 1-3, alle Präsenzseminare, die Dokumentation und die mündliche Abschlussprüfung) werden anerkannt und zur Berechnung der Master-Gesamtnote herangezogen, sodass diese Leistungen für den Masterstudiengang nicht noch einmal zu absolvieren sind. Nach der Zulassung in das dritte Semester des Masterstudiengangs müssen Sie Leistungen aus dem 2. Semester des »master of mediation« nachholen. Dies sind im Einzelnen die Modulabschlussarbeiten aus dem belegten Wahlmodul des Studiums und eine weitere aus einem noch zusätzlich zu belegenden zweiten Wahlmodul. Darüber hinaus ist die Teilnahme am Modul 6 (Interaktives Wissenschaftsmodul) verpflichtend. Im dritten Semester ist eine weitere Falldokumentation einzureichen sowie die Masterarbeit anzufertigen.
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Nach Abschluss von Mediation Kompakt werden Ihnen die 48 Stunden Präsenzseminar sowie die Abschlussarbeit in vollem Umfang angerechnet. Da die Abschlussarbeit aus Mediation Kompakt nur mit "bestanden" bewertet wurde, wird diese Arbeit zwar für das Modul 1 (Mediation und Rechtskultur) angerechnet, sie zählt aber bei der Berechnung der Gesamtnote im Studium/Master nicht mit. Ausstehende Leistungen aus dem ersten Semester des Studiums bzw. des Masters müssen nachgeholt werden.
Sie haben als Absolvent von Mediation Kompakt die Wahl, ob Sie in das erste oder direkt in das zweite Semester des Studiums/Masters einsteigen wollen.
Beginnen Sie im ersten Semester, so müssen Sie lediglich zwei Modulabschlussarbeiten aus dem Modul 2 (Mediation und zwischenmenschliches Verhalten) und aus dem Modul 3 (Herausforderungen für Mediatoren) anfertigen.
Steigen Sie direkt in das zweite Semester ein, so gilt es Unterschiede zwischen dem Studium und dem Master zu berücksichtigen. Zunächst müssen auch hier die Arbeiten aus den Modulen 2 und 3 des ersten Semesters nachgeholt werden.
Im Studium Mediation werden im zweiten Semester aber keine weiteren Modulabschlussarbeiten geschrieben. Sie werden an 48 Stunden Präsenzseminar (4-mal je 12 Stunden Wochenendseminar für Fortgeschrittene sowie wahlfachspezifische Themen) und an 24 Sunden Supervisionsseminar teilnehmen sowie eine eine Falldokumentation anfertigen. Das Studium endet mit der mündlichen Abschlussprüfung.
Im Master of Mediation werden hingegen zwei weitere Modulabschlussarbeiten geschrieben und es finden 48 Stunden Präsenzseminar (4-mal je 12 Stunden Wochenendseminar für Fortgeschrittene sowie wahlfachspezifische Themen) statt. Im Master müssen Sie somit bei Einstieg in das zweite Semester insgesamt vier Modulabschlussarbeiten schreiben. Außerdem ist die Teilnahme an einem interaktiven Wissenschaftsmodul verpflichtend.
Die Kosten von Mediation Kompakt werden für das Studium als auch für den Master in vollem Umfang angerechnet. Unabhängig davon, ob Sie mit dem ersten oder zweiten Semester beginnen und ob Sie das Studium oder den Master belegen, müssen Sie dann lediglich die Differenzkosten i.H.v. 590 € für das erste Semester nachzahlen und bei direktem Einstieg in das zweite Semester zusätzlich die Gebühren für das zweite Semester i.H.v. 3.515 € (Studium Mediation) oder 2.915 € (Master of Mediation) bezahlen.