Zulassung Mediation Kompakt

Foto: Torsten Silz

Zulassungsfristen

Mediation Kompakt ist nicht an den üblichen Semesterablauf gebunden. Sie können das Studium jederzeit aufnehmen.

 

Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzung für das weiterbildende Studium Mediation Kompakt ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium oder der Erwerb der erforderlichen Eignung im Beruf.

 

Anträge

Die Zulassung kann mit dem Zulassungsantrag jederzeit beantragt werden. Hinzuzufügen sind die entsprechenden Qualifikationsnachweise (z.B. Diplomzeugnis, Examenszeugnis, Ausbildungszeugnis, Bescheinigungen über Berufserfahrung).

 
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Vorleistungen auf Antrag anerkannt werden. Die Anerkennung hat zur Folge, dass der Theorieteil samt Abschlussprüfung und/oder Präsenzseminare durch die Vorleistungen ersetzt werden und sich die Gebühren anteilig reduzieren.

    Der Antrag auf Anerkennung von Vorleistungen sollte bereits mit dem Zulassungsantrag gestellt werden, da eine Reduktion bzw. Erstattung der Gebühren ausgeschlossen ist, wenn das Studienmaterial des zu ersetzenden Moduls versendet wurde oder wenn Sie sich zu dem zu ersetzenden Präsenzseminar angemeldet haben.

 

Kontakt

Den komplett ausgefüllten Zulassungsantrag mit den entsprechenden Qualifikationsnachweisen schicken Sie bitte an:

FernUniversität in Hagen
Studierendensekretariat
Dez. 2.1.2 Bereich Weiterbildung
Universitätsstr. 47, Gebäude 9
58097 Hagen

ODER per Mail an
Weiterbildung

Kontakt Mediation | 10.05.2024