Professorinnenprogramm_III

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Neue Maßnahme im PPIII:
Stipendien für alleinerziehende Studentinnen

Alleinerziehende sind besonders stark von finanziellen Belastungen betroffen und stehen vor großen Herausforderungen, um Kindererziehung, Organisation des Alltags und Studium miteinander vereinbaren zu können. Meist bleiben keine oder nur wenig freie Kapazitäten für eine Erwerbstätigkeit zur weiteren Absicherung des Lebensunterhalts. Um das Studium etwas weniger von finanziellen Sorgen belastet erfolgreich abschließen zu können, sollen Bachelor- und Masterstudentinnen in den letzten 6 Monaten ihres Studiums durch das Abschlussstipendium gefördert werden.

Finanzielle Unterstützung für alleinerziehende Studentinnen

Alleinerziehende Studentinnen der FernUniversität können ein Abschlussstipendium mit einer Laufzeit von 6 Monaten beantragen. Die Förderung ermöglicht Studentinnen aller Studienrichtungen in fortgeschrittenen Phasen des Studiums (B.A. und M.A.), um sich während der Förderdauer von bis zu sechs Monaten frei von Verpflichtungen durch anderweitige Erwerbstätigkeiten ganz auf den zielgerichteten Abschluss ihres Studiums konzentrieren zu können. Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt im Windhundverfahren anhand der Förderkriterien (s.u.) und vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit im Programm.

Informationen zur Maßnahme

  • Alleinerziehende Studentinnen der FernUniversität in Hagen jeden Altersmit Kind(ern) bis 18 Jahren. Gefördert werden alle Fachrichtungen und die Studienziele B.A. und M.A.

    • Laufzeit: max. 6 Monate
    • Förderbeginn: in der Regel 1 Monat nach Bewilligung der Förderung
    • Förderumfang: monatlicher Grundbetrag i.H.v. 1.850 €
    • Einschreibung als Studentin an der FernUniversität
    • Alleinerziehend verantwortlich für Kind(er) bis 18 Jahren
    • Befürwortung der Förderung durch die Thesis-Betreuung
    • Bestätigung zur Anmeldung der Thesis
    • Abschlussbericht (innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Förderzeitraums)
  • Zur Beantragung der Förderung reichen Sie folgende Unterlagen in elektronischer Form als PDF-Dokument (eine Datei) per E-Mail, z.Hd. Natascha Compes, Referat Chancengerechtigkeit: siehe „Kontakt“, ein.

    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Exposé zur Abschlussarbeit (Thema, vorläufiges Inhaltsverzeichnis, Arbeits- und Zeitplan)
    • Nachweis der Zulassung zur Thesis (z.B. per Auszug aus Studierendenkonto)
    • Anmeldung zur Thesis (kann bis zum Förderbeginn nachgereicht werden)
    • Kurzes Befürwortungsschreiben der Betreuung
    • Nachweis der Einschreibung
    • Geburtsurkunde(n) Kind(er)
    • Meldebescheinigung Kind(er)
    • Falls vorhanden, Zeugnis über Bachelor-Abschluss
  • Einreichung eines Kurzberichts (2 Seiten) nach Abschluss des Stipendiums.

  • Fragen zur Fördermaßnahme, Anträge auf Förderung sowie allgemeine Fragen zum Professorinnenprogramm III richten Sie gerne an: Natascha Compes, Referat Chancengerechtigkeit, -2179, natascha.compes

    Weitere Informationen zum Professorinnenprogramm III erhalten Sie auf den Websites des Referat Chancengerechtigkeit.

Formulare

Antragsformular (PDF 70 KB)

Merkblatt (PDF 114 KB)

Natascha Compes | 10.02.2025