Professorinnenprogramm III
Neue Maßnahme im PPIII:
Mind the Gap – dem Gender Publication Gap entgegenwirken
Der Gender Publication Gap bezeichnet die Diskrepanz in der Anzahl von Veröffentlichungen von Männern und Frauen. Bereits seit mehreren Jahren wurde nachgewiesen, dass Frauen weniger häufig und weniger prominent publizieren, seit der Corona-Pandemie hat sich dieser Effekt noch weiter verstärkt.1 Besonders davon betroffen unter den Wissenschaftlerinnen sind Frauen mit Sorgeverantwortung.2 Da Publikationsstärke als wesentlicher Faktor für wissenschaftliche Leistungen betrachtet wird, kann ein Absinken des Publikationsoutput sich negativ auf die Karrierewege von Frauen auswirken. Eine weitere Folge kann in dem daraus resultierenden Gender Citation Gap bestehen, denn - je weniger Frau publiziert, desto weniger kann sie demzufolge auch zitiert werden.
Hilfskraftunterstützung für Wissenschaftlerinnen
Um dem Gender Publication Gap entgegenzuwirken, können Wissenschaftlerinnen der FernUniversität mit Kind(ern) oder Pflegeverantwortung aus Mitteln des Professorinnenprogramms eine Finanzierung von Hilfskraftstunden beantragen. Bevorzugt sollen die Hilfskräfte bei der Unterstützung zur Vorbereitung von Dissertationen, Habilitationen, wissenschaftlichen Publikationen oder Forschungsanträgen eingesetzt werden, wie bspw. Recherche- und Formatierungsaufgaben oder Transkriptionsarbeiten.
Informationen zur Maßnahme
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Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen aller Qualifikationsstufen der FernUniversität in Hagen (auch externe Promovendinnen) mit Kind(ern) bis 18 Jahre, die im eigenen Haushalt betreut werden oder Wissenaschaftlerinnen mit Pflegeverantwortung.
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Zur Entlastung der Wissenschaftlerinnen mit Sorgeverantwortung können Hilfskraftmittel für studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte (SHB/WHK/WOT) für 6 Monate für 10 h/Woche beantragt werden.
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- Sorgeverantwortung für Kind(er) bis 18 Jahre oder Pflegeverantwortung für Angehörige
- Einsatz der Hilfskraft zur Vorbereitung/Unterstützung eines Qualifikationsvorhabens/Publikation/Förderantrags oder zur Entlastung in der Lehre, um Forschungs-/Publikationstätigkeiten durchzuführen.
- Wissenschaftliche Beschäftigung oder Einschreibung an der FernUniversität zur Promotion
- Windhundverfahren (first-come-first-served), solange Mittel verfügbar sind
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Zur Beantragung der Förderung reicht die Antragstellerin folgende Unterlagen in elektronischer Form als PDF-Dokument (eine Datei) per E-Mail, z.Hd. Natascha Compes, Referat Chancengerechtigkeit: siehe „Kontakt“, ein.
Antragsformular mit folgenden Anlagen:
- Bei Betreuung von Kind(ern): Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder
- Betreuung nicht leiblicher Kinder z.B. über Nachweis eines gemeinsamen Wohnsitz möglich.
- Bei Pflege von Personen: Nachweis über die Pflegebedürftigkeit der betreuten Person (bspw. durch Kopie der Bestätigung des Pflegegrads der zu pflegenden Person durch medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder Bescheid der Pflegekasse über Anerkennung der Pflegebedürftigkeit)
- Bei Promovendinnen Nachweis der Einschreibung
- kurze Skizze des geplanten Forschungsvorhabens/Publikation und geplanter Einsatz der Hilfskraft
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Einreichung eines Kurzberichts (2 Seiten) nach Abschluss der Beschäftigungsdauer und Fertigstellung/Vorbereitung einer Publikation/Forschungsantrag etc. über den Einsatz der Hilfskraft. Information über die Publikation/Antrag, wenn sie eingereicht/bewilligt wurde, wird aus Evaluationsgründen gerne entgegen genommen. Ein positiver Bescheid zur Publikationseinreichung oder Antragsbewilligung stellt aber keine Bewilligungsbedingung dar.
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Fragen zur Fördermaßnahme, Anträge auf Förderung sowie allgemeine Fragen zum Professorinnenprogramm III richten Sie gerne an: Natascha Compes, Referat Chancengerechtigkeit, -2179, natascha.compes
Weitere Informationen zum Professorinnenprogramm III erhalten Sie auf den Websites des Referat Chancengerechtigkeit.
Formulare
Antragsformular (PDF 51 KB)
Merkblatt zur Maßnahme (PDF 110 KB)
FAQs
Wer kann die Mittel beantragen? | Alle Wissenschaftlerinnen der FernUniversität in Hagen, unabhängig von der Qualifikationsstufe - von der Doktorandin bis zur Professorin, die Kinder (bis 18 Jahre) im eigenen Haushalt betreuen oder nahestehende Personen pflegen. |
Kann aus den Mitteln ein bestehender Hilfskraftvertrag finanziert werden? | Ja, sofern aus dem Antrag hervorgeht, dass die Hilfskraft Tätigkeiten ausführt, die der beantragenden Wissenschaftlerin Freiraum für Forschung ermöglichen oder eine Unterstützung bieten. |
Können externe Promovendinnen die MIttel ebenfalls beantragen? | Ja, sofern die Betreuung der Promovendin sich bereit erklärt, die Hilfskraft einzustellen und zur Unterstützung der Promovendin einzusetzen. |
Können männliche Wissenschaftler mit Sorgeverantwortung die Mittel ebenfalls beantragen? | Nein, die Mittel des Professorinnenprogramms stehen zweckgebunden nur zur Förderung von Frauen zur Verfügung. |