Psychologische Gutachtenerstellung

Foto: Jakob Studnar

Psychologische Gutachten dokumentieren den diagnostischen Prozess und den Weg hin zu einem diagnostischen Urteil. Sie dienen der Beantwortung einer konkreten Fragestellung, für die psychologisches Fachwissen erforderlich ist und entstehen unter Anwendung wissenschaftlich anerkannter Methoden und Theorien nach feststehenden Regeln der Gewinnung und Interpretation von Daten.

Die Empfehlungen von psychologischen Sachverständigen unterstützen die Entscheidungsfindung der auftraggebenden Instanzen wie Gerichte, Behörden oder Versicherungsträger. Sie können mit weitreichenden Konsequenzen für das Leben der beteiligten Personen verbunden sein. Entsprechend hoch sind die Maßstäbe, die an diagnostische und methodische Qualitätsstandards psychologischer Gutachten zu stellen sind.

Aus dem breiten Spektrum möglicher Anwendungsgebiete und Einsatzbereiche psychologischer Diagnostik werden im Lehrgebiet Gesundheitspsychologie Grundlagenkenntnisse der Erstellung psychologischer Gutachten mit besonderem Schwerpunkt im Bereich der Familienrechtspsychologie (Regelung des elterlichen Sorge- oder Umgangsrechts, Beurteilung einer Kindeswohlgefährdung) vermittelt.

Unsere Forschungsinteressen liegen im Bereich der Qualitätssicherung in der familienrechtspsychologischen Begutachtung.

Sandra Fischer | 19.04.2024