Abteilung für Ostasiatisches Recht
Hinweis
Sehr geehrter Damen und Herren,
am 01.02.2025 wurde die Abteilung für Japanisches Recht in Abteilung für Ostasiatisches Recht umbenannt, um unsere erweiterten Angebote und Schwerpunkte besser widerzuspiegeln.
Zum neuen Webauftritt (English version)
Alle alten Links leiten Sie auf den neuen Webauftritt weiter und wir sind weiterhin über unsere gewohnten Kontaktmethoden erreichbar.
Ihr Team der Abteilung für Ostasiatisches Recht
Abteilung für Ostasiatisches Recht blickt auf eine 35-jährige Geschichte zurück
Die Abteilung für Ostasiatisches Recht kann auf eine 35-jährige Geschichte zurückblicken. Als Vorläufer existierte bereits 1990 ein Studien- und Forschungsschwerpunkt zum japanischen Recht am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. h.c. Eisenhardt. Ab dem Jahr 2000 bestand ein eigenes Institut für Japanisches Recht, welches dann 2016 in das Institut für Internationale Rechtsbeziehungen als Abteilung für Japanisches Recht integriert und von Prof. Dr. Hans-Peter Marutschke geleitet wurde. Seit September 2020 ist Jun.-Prof. Dr. iur. Julius Weitzdörfer LL.B. B.A. Dipl.Jur. M.A. (Cantab) als Juniorprofessor für Ostasiatisches Recht an der FernUniversität tätig. Unter seiner Leitung wurde die Abteilung für Japanisches Recht weiterentwickelt und modernisiert und die Erweiterung der Lehre auf das koreanische und taiwanesische eingeleitet. Um das erweiterte Angebot der Abteilung besser zu repräsentieren, würde die Abteilung am 01.02.2025 in „Abteilung für Ostasiatisches Recht“ umbenannt.
Aufgaben der Abteilung
Die Aufgaben der Abteilung sind breit gefächert. Ein besonders wichtiger Bereich ist die Fortentwicklung und Erweiterung von Studienmöglichkeiten zum Ostasiatischen Recht. An erster Stelle ist hier das Studium "Grundlagen des Japanischen Rechts" zu nennen, welches als wissenschaftliche Weiterbildung nach § 62 HG NRW organisiert ist. Des Weiteren wurde in das grundständige Studium zum Master of Laws (LL.M.) an der FernUniversität Hagen ein Wahlmodul „Einführung in das Japanische Recht“ integriert, welches jedes Semester von der Abteilung angeboten wird. 2025 kommt zunächst das weiterbildende Studium „Grundlagen des Koreanischen Rechts“ und später das weiterbildende Studium „Grundlagen des Taiwanesischen Rechts“ hinzu.
- Grundlagen des Japanischen Rechts
- Einführung in das Japanische Recht
- Grundlagen des Koreanischen Rechts
- Grundlagen des Taiwanesischen Rechts
Angebote und Forschungsschwerpunkt
Die Angebote zum koreanischen und taiwanesischen Recht wurden inhaltlich analog zum bestehenden Angebot zum japanischen Recht konzipiert, sodass alle drei Themengebiete zukünftig modular als LL.M. of East Asian Law angeboten werden können.
Neben der Lehre und der Betreuung von Abschlussarbeiten weist die Abteilung einen eigenen Forschungsschwerpunkt auf, der in Deutschland wie in Japan Beachtung gefunden hat.
Kooperationen
Die Abteilung pflegt Kontakte zu den juristischen Fakultäten und Law Schools aller wichtigen staatlichen und privaten Universitäten in Japan, Korea und Taiwan. Dieses Netzwerk ist ermöglicht worden durch die Einbindung zahlreicher bekannter japanischer, koreanischer und taiwanesischer Professoren in die Studiengänge zum Ostasiatischen Recht und in diverse Forschungsprojekte. Eine formale Kooperation besteht seit 2024 mit der Dōshisha Law School. Ähnliche Kooperationen mit dem Ziel, Kurzstudienaufenthalte für Teilnehmer des weiterbildenden Studiums ebenfalls in Korea und Taiwan zu ermöglichen, werden vorbereitet. Zudem soll den Studierenden dieser Universitäten eine Plattform zum rechtsvergleichenden Studium des deutschen Rechts und für die Vorbereitung von Kurzstudienaufenthalten in Deutschland angeboten werden.
Weitere Links
- Abteilung für Ostasiatisches Recht | mehr
- Department of East Asian Law | mehr
- Jun.-Prof. Dr. iur. Julius Weitzdörfer LL.B. B.A. Dipl.Jur. M.A. (Cantab) | mehr