Deutsches, europä­isches und interna­tionales Arbeits- und Sozial­recht

Primäres Ziel der Abteilung ist es, die Rechtsentwicklung des Arbeits- und Sozialrechts der Europäischen Union und deren Einwirken auf die deutsche Rechtsordnung zu untersuchen. Maßgeblich ist dabei nicht nur der Blick auf das Unionsrecht, sondern auch die diesem vielfach zugrundeliegenden internationalen Abkommen, z.B. der International Labour Organization (ILO).

Direktorin der Abteilung ist Frau Prof. Dr. Kerstin Tillmanns. Unterstützt wird die Arbeit der Abteilung durch Herrn Prof. Dr. Paul Melot de Beauregard, der dem Lehrstuhl als Lehrbeauftragter verbunden ist.

Im Rahmen der Forschungsarbeit der Abteilung werden insbesondere Promotionsprojekte gefördert. Bei erfolgreichem Abschluss einer solchen Promotion ist eine Veröffentlichung in der Schriftenreihe der Abteilung „Beiträge zum deutschen und europäischen Arbeits- und Sozialrecht“ möglich. Ferner werden durch Frau Prof. Tillmanns Master- und Bachelorarbeiten in diesem Bereich betreut, die bei Erreichen bestimmter Qualitätsanforderungen in der Schriftenreihe der Hagener Wissenschaftlichen Beiträge oder als ausschließliche Online-Publikation veröffentlicht werden können.

Vgl. zuletzt

Romy Kästner, Internationales Betriebsverfassungsrecht, 2021 (https://ub-deposit.fernuni-hagen.de/receive/mir_mods_00001721)

Irina März, Das Internationale Privatrecht bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Auslandsbezug, 2021 (https://ub-deposit.fernuni-hagen.de/receive/mir_mods_00001724)

Weitere wissenschaftliche Projekte der Abteilung

I. Unionsrecht

Einl., Art. 45, Art. 157 und Art. 267 AEUV, in: Henssler, Martin/Willemsen, Heinz Josef/Kalb, Heinz-Jürgen, Arbeitsrecht Kommentar, 10. Auflage, 2022, S. 45-75. (https://www.otto-schmidt.de/arbeitsrecht-kommentar-9783504426989), abrufbar über juris

Art. 6 EUV, in: Henssler, Martin/Willemsen, Heinz Josef/Kalb, Heinz-Jürgen, Arbeitsrecht Kommentar, 10. Auflage, 2022, S. 2122-2129. (https://www.otto-schmidt.de/arbeitsrecht-kommentar-9783504426989), abrufbar über juris

Art. 3, 8, 9 Rom-I-Verordnung, in: Henssler, Martin/Willemsen, Heinz Josef/Kalb, Heinz-Jürgen, Arbeitsrecht Kommentar, 10. Auflage, 2022, S. 2831-2843. (https://www.otto-schmidt.de/arbeitsrecht-kommentar-9783504426989), abrufbar über juris

Zur Unionsrechtskonformität von § 2 Abs. 1 EFZG und § 9 Abs. 1 ArbZG, in: Grundlagen des Arbeits- und Sozialrechts, Festschrift für Ulrich Preis, Hrsg. Wiebke Brose u.a., München 2021, S.1347-1357. (https://www.beck-shop.de/grundlagen-arbeits-sozialrechts/product/32197293)

II. Schutz von Kindern und Jugendlichen im internationalen Recht

Die Abteilung hat einen Forschungsschwerpunkt zum Schutz von Kindern- und Jugendlichen im internationalen Recht. Dies betrifft zum einen den Schutz von Flüchtlingskindern, die als unbegleitete Minderjährige nach Deutschland einreisen.

Vgl. hier

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Familienrecht II, SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe,10. Aufl., Art. 6 SGB VIII Geltungsbereich des Gesetzes, §§ 42a – 42f SGB VIII Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise, abrufbar über beck-online, erscheint demnächst.

Zum anderen beschäftigt sich die Abteilung mit dem Recht der Kinderarbeit auf nationaler und internationaler Ebene.

Vgl. hier

Darstellung der unionsrechtlichen und internationalen Grundlagen des Jugendarbeitsschutzes für die Enzyklopädie Europarecht, Bd. 7, Arbeits- und Sozialrecht, 2. Aufl., 2020, S. 833-841 (https://www.beck-shop.de/schlachter-heinig-europaeisches-arbeits-sozialrecht/product/30799009),

Veröffentlichter Newsblogartikel zum Aufsatz "Internationale Konferenzen zur Bekämpfung von Kinderarbeit" , in: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht (ZESAR) 2022, 489-494 von Michael Pauly und Till Nierhoff.

04.04.2023