Recht der Ibero­amerika­nischen Staaten

Die Abteilung „Recht der Iberoamerikanischen Staaten“ möchte den rechtsvergleichenden Blick auf eine besondere Staatengruppe richten:

Iberoamerika ist ein Sammelbegriff für die ehemaligen Kolonien Spaniens und Portugals auf dem amerikanischen Kontinent unter Einschluss dieser beiden Staaten der iberischen Halbinsel. Dadurch soll zum Ausdruck gebracht werden, dass zwischen diesen Staaten außer der gemeinsamen Sprache noch heute enge kulturelle, wirtschaftliche und politische Verbindungen bestehen. Das gilt auch auf dem Gebiet des Rechts, denn zum einen galt in den damaligen Kolonien lange Zeit das Recht der Kolonialmächte, selbst noch nach Erlangung der Unabhängigkeit; zum andern findet heute ein intensiver rechtlicher Diskurs innerhalb dieser Staatengruppe statt, der sich in gemeinsamen Tagungen bis hin zu transnationalen gesetzgeberischen Projekten und Abkommen widerspiegelt.

Direktor der Abteilung ist Prof. Dr. Karl August Prinz von Sachsen Gessaphe, der selbst in Mexiko geboren ist und zum Recht dieses sowie anderer iberoamerikanischer Staaten forscht. Über den Direktor ist die Abteilung mit der Deutsch-Mexikanischen Juristenvereinigung e.V. verbunden, deren Präsident er ist. Zu den Aufgaben der Abteilung gehört es, die Forschung über die Rechte der iberoamerikanischen Staaten zu intensivieren. Hierzu werden wissenschaftliche Tagungen veranstaltet, Promotionsvorhaben betreut und Gastwissenschaftler eingeladen. Erkenntnisse aus der Forschung sollen in die Lehre integriert werden, in besonderem Maße im Rahmen der institutionalisierten Zusammenarbeit mit der spanischen Fernuniversität, der Universidad Nacional de Educación a Distancia (UNED) in Madrid. Angestrebt werden Kooperationen mit weiteren Universitäten und Forschungseinrichtungen aus dem iberoamerikanischen Raum.

09.04.2024