Einsendeaufgaben - FAQ

Termine

Kann mir der Lehrstuhl den Bearbeitungs- und/oder Abgabetermin für meine Einsendeaufgabe mitteilen?

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Die Abgabetermine für die von uns gestellten Einsendeaufgaben finden Sie jedes Semester im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 1“, das vom Prüfungsamt der Fakultät unter zu Beginn des Semesters veröffentlicht wird.

Kann mir der Lehrstuhl eine Fristverlängerung für den Abgabetermin meiner Einsendeaufgabe einräumen?

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Dazu sind wir nicht befugt. Wenden Sie sich hierfür bitte an das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.

Formalien

Kann ich meine Lösung der Einsendeaufgabe an den Lehrstuhl senden?

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Dies sollten Sie schon zur Fristwahrung nicht tun. Die Lösungen müssen an die Adresse gesendet werden, die Sie auf dem Deckblatt der Einsendeaufgabe finden. In aller Regel ist das die Aufgabenstelle der FernUniversität.

Ich habe eine unvollständige oder keine Einsendeaufgabe mit der Post erhalten. Kann mir der Lehrstuhl die Einsendeaufgabe zuschicken?

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Das ist uns nicht möglich, da die Abwicklung des Versands von Einsendeaufgaben zentral über das Prüfungsamt der Fakultät und über die technische Produktion der FernUniversität organisiert wird. Sollten Sie eine Einsendeaufgabe nicht erhalten haben, müssen Sie sich daher an die Reklamationsstelle/Versandhotline wenden.
Wir weisen aber darauf hin, dass die Sachverhalte der Einsendeaufgaben, die von unserem Lehrstuhl gestellt werden, auch in Moodle zur Verfügung stehen.

Welche Formalia muss ich bei der Erstellung der Lösung einhalten?

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Der Lehrstuhl macht hierzu keine Vorgaben. Bitte lassen Sie jedenfalls 1/3-Korrekturrand.

Was muss ich in der Lösung überhaupt machen?

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Das ergibt sich aus der Aufgabenstellung der Einsendeaufgabe. In aller Regel – d.h., immer wenn sich aus der Aufgabenstellung nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt – haben Sie ein juristisches Gutachten zu erstellen.

Welchen Umfang muss/darf meine Lösung haben?

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Hierzu gibt es keine Vorgabe.

Muss ich in der Lösung Fußnoten verwenden?

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Grundsätzlich ist das (anders als bei Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten) nicht erforderlich. Da es das wesentliche Ziel der Einsendeaufgaben ist, die Gutachtentechnik sowie materiell-rechtliche Kenntnisse für die Abschlussklausur einzuüben, benötigen Sie keine Fußnoten. Selbstverständlich heißt das nicht, dass Sie die Lösungen aus einer anderen Quelle wörtlich übernehmen dürfen.
Es stellt andererseits auch keinen Fehler dar, wenn Sie Fußnoten in Ihre Lösungen der Einsendeaufgaben einfügen.

Kann mir der Lehrstuhl die Musterlösung zur Einsendeaufgabe zuschicken?

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Die Musterlösungen stehen sämtlich in Moodle zur Verfügung. Bitte sehen Sie von gesonderten Anfragen an die Lehrstuhlmitarbeiter ab.

Benotung

Kann mir der Lehrstuhl die Benotung meiner Lösung mitteilen?

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Das ist dem Lehrstuhl nicht möglich. Ihre Lösungen werden durch externe Korrektoren korrigiert und benotet. Diese Noten werden ausschließlich dem Prüfungsamt mitgeteilt. Der Lehrstuhl hat schon aus Gründen des Datenschutzes keinen Zugriff auf Ihre Klausurnoten.

Ich bin mit der Benotung meiner Lösung unzufrieden. Kann ich Widerspruch einlegen?

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Ein Widerspruch gegen Einsendeaufgaben ist nicht zulässig, da es sich um keine abschlussnotenrelevante Studienleistung handelt. Sie können allerdings beim Prüfungsamt einen Antrag auf Nachkorrektur stellen.

Lehrstuhl Arbeitsrecht | 08.04.2024