Einsendeaufgaben - FAQ
Termine
Kann mir der Lehrstuhl den Bearbeitungs- und/oder Abgabetermin für meine Einsendeaufgabe mitteilen?
Informationen zu Bearbeitungs- und/oder Abgabeterminen der Einsendeaufgaben erhalten Sie auf der zentralen Terminseite der Fakultät
Kann mir der Lehrstuhl eine Fristverlängerung für den Abgabetermin meiner Einsendeaufgabe einräumen?
Dazu sind wir nicht befugt. Wenden Sie sich hierfür bitte an das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Welche Formalia muss ich bei der Erstellung der Lösung einhalten?
Der Lehrstuhl macht hierzu keine Vorgaben. Bitte lassen Sie jedenfalls 1/3-Korrekturrand.
Was muss ich in der Lösung überhaupt machen?
Das ergibt sich aus der Aufgabenstellung der Einsendeaufgabe. In aller Regel – d.h., immer wenn sich aus der Aufgabenstellung nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt – haben Sie ein juristisches Gutachten zu erstellen.
Welchen Umfang muss/darf meine Lösung haben?
Hierzu gibt es keine Vorgabe.
Muss ich in der Lösung Fußnoten verwenden?
Grundsätzlich ist das (anders als bei Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten) nicht erforderlich. Da es das wesentliche Ziel der Einsendeaufgaben ist, die Gutachtentechnik sowie materiell-rechtliche Kenntnisse für die Abschlussklausur einzuüben, benötigen Sie keine Fußnoten. Selbstverständlich heißt das nicht, dass Sie die Lösungen aus einer anderen Quelle wörtlich übernehmen dürfen.
Es stellt andererseits auch keinen Fehler dar, wenn Sie Fußnoten in Ihre Lösungen der Einsendeaufgaben einfügen.
Kann mir der Lehrstuhl die Musterlösung zur Einsendeaufgabe zuschicken?
Die Musterlösungen werden im Online-Übungssystem zur Verfügung gestellt. Bitte sehen Sie von gesonderten Anfragen an die Lehrstuhlmitarbeiter ab.
Ich bin mit der Benotung meiner Lösung unzufrieden. Kann ich Widerspruch einlegen?
Ein Widerspruch gegen Einsendeaufgaben ist nicht zulässig, da es sich um keine abschlussnotenrelevante Studienleistung handelt. Sie können allerdings beim Prüfungsamt einen Antrag auf Nachkorrektur stellen.