Bachelorarbeiten

Foto: Jakob Studnar

Bachelorarbeiten im Lehrgebiet Arbeits- und Organisationspsychologie beschäftigen sich mit Themen aus den Forschungsschwerpunkten der MitarbeiterInnen des Lehrgebiets. Innerhalb dieser Bereiche können Themen im Regelfall aus einer Liste ausgewählt werden. Einige Beispiele bereits abgeschlossener Themen finden Sie nachfolgend jeweils im Anschluss an die Beschreibung.

 

Angebotene Varianten

 

Typ 1: Literaturarbeit - mehr erfahren

Hier soll der aktuelle Stand der Literatur zu einem begrenzten Forschungsgebiet der Arbeits- und Organisationspsychologie selbständig recherchiert, strukturiert und in seiner Bedeutung für Forschung und Praxis diskutiert werden. Der Schwerpunkt liegt hier auf der Rezeption und Strukturierung einer relativ umfangreichen Literatur und dem Aufzeigen offener Fragen und sinnvoller Weiterentwicklungen des Forschungsstands.

Beispielthema:

  • Sozialisationsstrategien und Job Embeddedness.

Typ 2: Entwurf einer empirischen Studie - mehr erfahren

Hier soll zu einem inhaltlich grob vorgegebenen Thema selbständig eine konkrete Fragestellung, das Design und die statistische Auswertung einer empirischen Studie konzipiert und mögliche Befunde in ihren theoretischen und praktischen Auswirkungen diskutiert werden. Der Schwerpunkt liegt hier also auf der Aufarbeitung der Literatur zu einer spezifischen Frage (spezifischer als bei Typ 1) und der konzeptionell-empirischen Arbeit. Eine „echte“ Datenerhebung erfolgt nicht.

Beispielthema:

  • Burnout in der Pflege - Konzeption eine Trainings zur Burnout-Prävention.

Typ 3: Empirische Arbeit mit vorhandenen Daten - mehr erfahren

Aus einem inhaltlich umgrenzten Datensatz, der durch das Lehrgebiet zur Verfügung gestellt wird, soll eine konkrete Fragestellung einschließlich prüfbarer Hypothesen abgeleitet, diese Hypothesen anhand der Daten (i. d. R. inferenzstatistisch) geprüft und die Ergebnisse in die vorhandene Befundlage eingeordnet und in ihren Implikationen diskutiert werden. Der Schwerpunkt liegt hier also in der konkreten Verbindung zwischen Forschungsfragen und empirischer Auswertung sowie in der Interpretation konkreter Befunde. Daten werden zwar ausgewertet, aber nicht eigens erhoben.

Beispielthema:

  • Die Beziehung zwischen wahrgenommener organisationaler Gerechtigkeit und Empfinden sowie Verhalten am Arbeitsplatz.

Typ 4: Empirische Arbeit zu einem vorgegebenen Thema - mehr erfahren

Hier soll auf der Grundlage einer thematisch eindeutig eingegrenzten Fragestellung eine Datenerhebung (i. d. R. mittels der in Hagen genutzten Online-Plattform Unipark) geplant, durchgeführt, ausgewertet, interpretiert und diskutiert werden. Schwerpunkte verteilen sich hier also relativ gleichmäßig über verschiedene Phasen einer empirischen Studie, jedoch unter relativ strikten thematischen und konzeptionellen Vorgaben. Daten werden erhoben und ausgewertet.

Beispielthema:

  • Der Einfluss der Transformationalen Führung auf das psychische und physische Wohlbefinden, vermittelt durch die wahrgenommene Bedeutsamkeit der Arbeit.

Die Auswahl und Absprache der Themen erfolgt nach Zuteilung über die zentrale Plattform für Bachelorarbeiten des Instituts innerhalb der Moodle-Umgebung zu Bachelorarbeiten des Lehrgebiets. Sie werden für diese Umgebung freigeschaltet, wenn Sie unserem Lehrgebiet zugeteilt wurden. Wir empfehlen außerdem dringend, sich nur dann für ein Thema in diesem Lehrgebiet zu bewerben, wenn Modul AF A erfolgreich studiert wurde. Alle weiteren Details und nähere Informationen zum Ablauf der Themenvergabe und der Exposé-Erstellung finden Sie dann in der Moodle-Umgebung.

Externe Betreuung von Abschlussarbeiten

Das Lehrgebiet für Arbeits- und Organisationspsychologie unterstützt die Möglichkeit externer Betreuungen für Abschlussarbeiten. Dies ermöglicht eine breitere Themenpalette und erlaubt eine stärkere Integration in aktuelle Forschungskontexte, wie beispielsweise laufende Projekte an anderen Forschungsinstitutionen. Wir begrüßen diesbezüglich insbesondere externe Betreuungen im Kontext von Bachelorarbeiten – externe Betreuungen im Kontext von Masterarbeiten sind allerdings ebenfalls möglich.

Für eine externe Betreuung sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Externe Betreuer sollten über eine fundierte wissenschaftliche Expertise verfügen, was in der Regel durch einen abgeschlossenen Doktorgrad oder eine aktive Forschungstätigkeit in einer wissenschaftlichen Einrichtung nachgewiesen werden kann.
  • Die Abschlussarbeit muss sich mit einer Fragestellung befassen, die einen wissenschaftlichen Mehrwert bietet. Eine einfache Analyse einer betriebsspezifischen Fragestellung genügt nicht. Ausnahmen sind möglich, wenn die Arbeit weiterführende, auf andere Kontexte übertragbare Schlussfolgerungen ermöglicht, wie es beispielsweise bei einer theoretisch gut fundierten Fallstudie der Fall ist.

Kontaktaufnahme und zeitlicher Rahmen.

  • Zeitlicher Rahmen Bachelorarbeiten

Studierende, die eine externe Betreuung im Rahmen von einer Bachelorarbeit wünschen, sollten ihre Anfrage bis Ende März für das Sommersemester und bis Ende September für das Wintersemester bei Johanna Blume (johanna.blume) einreichen.

  • Zeitlicher Rahmen Masterarbeiten

Studierende, die eine externe Betreuung im Rahmen von einer Masterarbeit wünschen, sollten ihre Anfrage bis Mitte Februar für das Sommersemester und bis Mitte August für das Wintersemester bei Gordon Adami (gordon.adami) einreichen.

Nachweis der Qualifikation:

  • In dieser Phase sollte die Qualifikation des externen Betreuers nachgewiesen werden.
  • Weiter sollte bestätigt werden, dass mit der externen Betreuungsperson eine Absprache über die geplante Betreuung getroffen wurde und sie bereit ist, ein eigenständiges Gutachten zu erstellen.

Zustimmung der externen Betreuung durch das Lehrgebiet

  • Nach der Zustimmung werden die externen Betreuer kontaktiert und einen Leitfaden zum Betreuungsprozess erhalten. Dieser enthält Informationen zum Ablauf (Erstellung und Zusendung des Gutachtens), einer Gutachtenvorlage und dem Bewertungsschema.
  • Nach der Bestätigung durch die externe Betreuungsperson gilt die Absprache als verbindlich.