Geschichte
Öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet ein eigenes Archiv zu führen, so steht es in § 11 des Archivgesetzes des Landes NRW (Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen vom 16. März 2010).
Bis 2005 übernimmt diese Aufgabe das Hauptstaatsarchiv NRW als obere Landesbehörde für die FernUniversität und ist somit für die Aufnahme des Archivguts der Fernuniversität zuständig. Durch die Verfügung des Präsidenten des Landesarchivs NRW vom 3. Mai 2005 ändert sich dies. Die Fernuniversität muss eigenverantwortlich der gesetzlichen Aufgabe der Archivierung nachgehen und richtet folglich ein eigenes Archiv ein.
Am 4. Juli 2006 beschließt das Rektorat der FernUniversität in Hagen, das Universitätsarchiv einzurichten und es organisatorisch an die Universitätsbibliothek anzugliedern. Noch im selben Jahr verabschiedet der Senat auf seiner 246. Sitzung die „Ordnung über Aufbewahrungsfristen und das Vernichten von Dokumenten der FernUniversität in Hagen“, wobei in §3 explizit das Universitätsarchiv genannt wird. 2007 wird der Stellenbedarf eines Diplom-Archivaren in der 46. Rektoratssitzung einstimmig bestätigt.
Am 1. Januar 2008 nimmt das Universitätsarchiv der Fernuniversität in Hagen seinen Dienstbetrieb auf. Personell wird die Stelle mit der Diplom-Archivarin Renate Seiler besetzt. Während ihrer beiden Elternzeiten wird sie von den Archivaren Jens Möllenbeck und Sebastian Selleng vertreten.