FAQs rund um die Benutzung
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Ja! Das Universitätsarchiv Hagen ist eine öffentliche Einrichtung somit ist die Benutzung jedem Interessierten möglich. Das Archiv dient der Forschung, der Lehre und dem Studium an der Universität, ihrer Verwaltung und sonstiger wissenschaftlicher Arbeit.
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Die Nutzung des Universitätsarchivs ist für die wissenschaftliche Forschung und Angehörige der Universität gebührenfrei. Im Falle einer kommerziellen Nutzung werden Gebühren erhoben. Diese sind in der Benutzungsordnung geregelt.
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Nein, Archivalien können nur im Universitätsarchiv eingesehen werden. Da es sich um Unikate handelt, werden diese nicht ausgeliehen. Sollte es Digitalisate der Archivalien geben so können diese, wenn keinen Schutzfristen entgegen sprechen, online eingesehen werden.elt.
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Die Einsichtnahme in originale Dokumente ist online bisher nicht möglich.
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Nein, das Fotografieren ist nicht erlaubt. Reproduktionsaufträge können nur in eingeschränktem Umfang angefertigt werden und sind kostenpflichtig.
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Nein, für die Bescheinigung von Studienzeiten ist das Studierendensekretariat zuständig.