Abschlussarbeiten
Bachelor- und Masterarbeiten sowie Haus- und Seminararbeiten
Formale Hinweise
Bitte beachten und beherzigen Sie beim Erstellen der Arbeit unbedingt die formalen Hinweise für die Erstellung von juristischen Haus-, Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten:
- Formale Hinweise für die Erstellung von juristischen Haus-/Abschlussarbeiten (PDF 329 KB) Stand: Februar 2024
Bearbeitungszeiten
Abschlussarbeit | Bearbeitungszeit in Wochen |
---|---|
Bachelorarbeit | 12 (VZ, TZ) |
Masterarbeit | 12 (VZ) 18 (TZ) |
Seminararbeit | 6 |
Bearbeitungsumfang
Der Umfang der Seminararbeit (BoL, SPB) soll zwischen 15 bis 20 Seiten (30.000 und 40.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen und Fußnoten) zuzüglich Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis umfassen (§ 18 PO BoL, § 26 PO EJP).
Der Umfang der Bachelorarbeit soll zwischen 30 bis 40 Seiten (60.000 bis 80.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen und Fußnoten) zuzüglich Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis betragen (§ 19 PO BoL).
Der Umfang der Masterarbeit soll nicht mehr als 75 Seiten (maximal 150.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen und Fußnoten) zuzüglich Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis betragen (§ 17 PO MoL).
Eigenständigkeitsversicherung
Bei der Abgabe von häuslichen Arbeiten haben die Prüflinge eine Eigenständigkeitsversicherung abzugeben. Beachten Sie dazu die für Sie geltende Prüfungsordnung (§ 9 Abs. 7 PO BoL, § 9 Abs. 6 PO MoL).