Promotion

Voraussetzungen für die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand am Lehrstuhl:

Formale Anforderungen

Qualifizierte Bewerbungen für eine Promotion am Lehrstuhl sind grundsätzlich willkommen. Nicht zuletzt angesichts der Vielzahl von Anfragen bestehen freilich einige formale Anforderungen.

Die formale Mindestqualifikation entspricht der Regelvoraussetzung der Promotionsordnung, nämlich einem mindestens „vollbefriedigend” bestandenen Ersten Juristischen Staatsexamen oder gleichgestelltem Abschluss.

Darüber hinausgehend kommt eine Betreuung in besonders gelagerten Einzelfällen dann in Betracht, wenn das Erste Juristische Staatsexamen mit mindestens 8 Punkten bestanden wurde und der Studienverlauf ein vertieftes Interesse an der Beschäftigung mit dem Zivilrecht erkennen lässt.

Erforderlich ist stets eine schriftliche Bewerbung, der ein Lebenslauf, die Examenszeugnisse sowie die zivilrechtlichen Leistungsnachweise (in Kopie) und ein Exposé (s.u. Punkt 2) beizufügen sind.

Betreuung der Arbeit

Die Einleitung und Durchführung eines Dissertationsvorhabens gestaltet sich folgendermaßen:

  • Zunächst legt die Bewerberin bzw. der Bewerber ein etwa drei- bis fünfseitiges Exposé vor, das einen konkreten Themenvorschlag mit Bezug zu einem der Forschungsschwerpunkte (s. dort) des Lehrstuhls enthält.
  • Das Exposé sollte erkennen lassen, was die bewerbende Person zu der Themenwahl veranlasst hat, welche Erkenntnisse sie sich – abstrakt – erhofft und was nach ihren Recherchen zu der Thematik bereits insbesondere an Monographien veröffentlicht wurde. Natürlich kann und sollte dieses Exposé noch keine Ausarbeitung oder gar Ergebniszusammenfassung enthalten, aber doch den Schluss ermöglichen, dass die/der Bearbeitende sich bereits eigenständig in die gewählte Materie eingearbeitet hat. Es kann sich empfehlen, zugleich einen oder mehrere weitere Themenvorschläge einzureichen.

Prof. Dr. Barbara Völzmann-Stickelbrock