Studiengebühren
Es sind besondere Teilnahmegebühren zu entrichten.
Ab dem 01.01.2020 gelten folgende Gebührensätze für das gesamte Studium:
- Patentanwaltskandidaten: EUR 1.800,--
- Teilnehmer nach § 158 PAO: EUR 4.200,--
Patentanwaltskandidaten erhalten vier Teilrechnungen über EUR 450,--.
Die Studiengebühren für die Teilnehmer nach § 158 PAO werden für das gesamte Studium im Voraus erhoben.
Bei Abbruch des Studiums erfolgt keine Rückzahlung der geleisteten Gebühren.
Prüfungsordnung
- Studien & Prüfungsordnung (PDF 76 KB)
- Prüfungsordnung für Studienbeginner 2018 (PDF 103 KB)
Kurt-Haertel-Institut
| 10.05.2024