Studiengebühren

Es sind besondere Teilnahmegebühren zu entrichten.
Ab dem 01.01.2020 gelten folgende Gebührensätze für das gesamte Studium:

  • Patentanwaltskandidaten: EUR 1.800,--
  • Teilnehmer nach § 158 PAO: EUR 4.200,--

Patentanwaltskandidaten erhalten vier Teilrechnungen über EUR 450,--.
Die Studiengebühren für die Teilnehmer nach § 158 PAO werden für das gesamte Studium im Voraus erhoben.

Bei Abbruch des Studiums erfolgt keine Rückzahlung der geleisteten Gebühren.

Kurt-Haertel-Institut | 08.04.2024