Allgemeine Informationen
Die FernUniversität bietet in Kooperation mit der Patentanwaltskammer den weiterbildenden Studiengang "Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte" an. Dieser ausbildungsbegleitende Studiengang richtet sich ausschließlich an angehende Patentanwältinnen und Patentanwälte.
Der Studiengang vermittelt grundlegende Rechtskenntnisse, die für die spätere berufliche Tätigkeit von Patentanwältinnen und Patentanwälten von Bedeutung sind.
Im Rahmen der Grundlagenkurse (z. B. Bürgerliches Recht, Verfahrensrecht, öffentliches Recht) werden die Bezüge zum gewerblichen Rechtsschutz herausgestellt. Das Kursangebot deckt daneben einige spezifisch patentrechtliche Themengebiete ab, nämlich das "Lizenzvertragsrecht", das "Verfahrensrecht in Patentsachen", die "Patentverletzung" sowie das "Patentanwaltsrecht".
Das Fernstudium wird durch drei Präsenzveranstaltungen ergänzt. Eine einwöchige Einführungsveranstaltung steht zu Beginn des Studiums, eine einwöchige Vertiefungsveranstaltung folgt nach einem Jahr. Ein zweitägiges Kurzseminar schließt das Studium ab.
Einschreibetermine
Einschreibung möglich am 1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober jeden Jahres.
Prüfung
Das Studium wird nach zwei Jahren mit einer Prüfung abgeschlossen. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch ein Zeugnis bescheinigt.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über die Patentanwaltskammer in München.
Außerhalb dieses weiterbildenden Studiums erbrachte Studienleistungen werden nicht anerkannt.
Prüfungsordnung
- Studien & Prüfungsordnung (PDF 76 KB)
- Prüfungsordnung für Studienbeginner 2018 (PDF 103 KB)