Teilnahmevoraussetzungen und Gebühren

Teilnahmevoraussetzungen

Zum Studium zugelassen werden:

  1. Patentanwältinnen und Patentanwälte, die nach § 29 Abs. 2 der Patentanwaltsordnung in die Liste der Patentanwälte beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen sind,
  2. Patentanwaltskandidaten/innen, die das Weiterbildungsstudium "Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte" der FernUniversität Hagen erfolgreich bestanden haben,
  3. European Patent Attorneys, die nach Artikel 134 Abs. 1 des Europäischen Patentübereinkommens in die beim Europäischen Patentamt geführte Liste eingetragen sind,
  4. Angehörige von Patentanwaltsberufen aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder anderer Staaten, die gemäß § 154a der Patentanwaltsordnung berechtigt sind, sich im Geltungsbereich der Patentanwaltsordnung niederzulassen.

Kursgebühren

  • Die Kursgebühren betragen für nach 1. zugelassene Patentanwälte EUR 2.300,-- pro Semester.
  • Patentanwaltskandidaten EUR 2.000,-- pro Semester.
  • Für alle anderen Teilnehmer betragen die Kursgebühren EUR 2.875,-- pro Semester.

Weitere Auskünfte

Patentanwaltskammer

Telefon: +49 89 2422 7834

Patentanwaltskammer
Tal 29
80331 München

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Kurt-Haertel-Institut | 13.08.2021