Teilnahmevoraussetzungen und Gebühren
Teilnahmevoraussetzungen
Zum Studium zugelassen werden:
- Patentanwältinnen und Patentanwälte, die nach § 29 Abs. 2 der Patentanwaltsordnung in die Liste der Patentanwälte beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen sind,
- Patentanwaltskandidaten/innen, die das Weiterbildungsstudium "Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte" der FernUniversität Hagen erfolgreich bestanden haben,
- European Patent Attorneys, die nach Artikel 134 Abs. 1 des Europäischen Patentübereinkommens in die beim Europäischen Patentamt geführte Liste eingetragen sind,
- Angehörige von Patentanwaltsberufen aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder anderer Staaten, die gemäß § 154a der Patentanwaltsordnung berechtigt sind, sich im Geltungsbereich der Patentanwaltsordnung niederzulassen.
Kursgebühren
- Die Kursgebühren betragen für nach 1. zugelassene Patentanwälte EUR 2.300,-- pro Semester.
- Patentanwaltskandidaten EUR 2.000,-- pro Semester.
- Für alle anderen Teilnehmer betragen die Kursgebühren EUR 2.875,-- pro Semester.
Weitere Auskünfte
Kurt-Haertel-Institut
| 10.05.2024