Seminar Corporate Governance (Sommersemester 2005)

Termine

14.02.2005 Seminarvorbesprechung (FernUniversität in Hagen)
09.05.2005 Abgabe Seminararbeit
07.-08.07.2005 Präsenzveranstaltung (Katholische Akademie Schwerte)

Leitung

Betreuer

Abstract

Unter Corporate Governance versteht man im allgemeinen die Gesamtheit aller Regelungen, durch die die Verhaltensweisen eines Unternehmens gegenüber seinen Marktpartnern und gegenüber anderen, für sein Verhalten maßgeblichen Gruppen und Institutionen bewusst gestaltet werden, soweit diese Regelungen nicht die Marktbeziehungen betreffen. In der jüngsten Vergangenheit ist das deutsche Corporate Governance-Modell allerdings wiederholt stark kritisiert worden, wobei insbesondere die Ausgestaltung der Beziehungen der zentralen Unternehmensorgane zueinander im Zentrum der Kritik stehen. Im einzelnen werden, bezogen auf große Aktiengesellschaften, zumeist folgende Kritikpunkte angeführt:

  • Die Hauptversammlung als Aktionärsvertretung sei zu einem bloßen „Beschlussabnicker“ verkommen.
  • Die (hohe) Entlohnung führender Top-Manager sei unangemessen.
  • Aufsichtsräte sowie Abschlussprüfer würden ihrer Überwachungs- bzw. Prüfungstätigkeit in nicht mehr ausreichendem Maße nachkommen (können).
  • Vorschriften zur deutschen Rechnungslegung und zur Mitbestimmung seinen nicht mehr zeitgemäß.

Ziel des Seminars ist, diese und ähnlich gelagerte Kritikpunkte aufzuzeigen und zu diskutieren, inwieweit potenzielle Lösungsvorschläge zu einer Effizienzsteigerung der deutschen Corporate Governance führen können.

Einstiegsliteratur

  • Hauschildt, J.: Unternehmensverfassung, in: Festel, G./Hassan, A./Leker, J./Bamelis, P. (Hrsg.): Betriebswirtschaftslehre für Chemiker, eine praxisorientierte Einführung, Berlin et al. 2001, S. 8-22.
Michael Holtrup | 03.05.2022