Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Allgemeines
I. Zuständigkeiten für Studienunterlagen, Termine, Zulassungsvoraussetzungen
-
Bei Abweichungen oder falls Sie bis zum Bearbeitungsbeginn des Kurses keine Unterlagen erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an die Versandhotline.
-
Für die Festsetzung von Terminen ist das Prüfungsamt zuständig.
Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Die Rücksendetermine der Einsendeaufgaben sowie weitere nützliche Informationen können Sie den jeweils gültigen Studien- und Prüfungsinformationen entnehmen.
-
Über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Klausur entscheidet verbindlich ausschließlich das Prüfungsamt.
II. Fallbearbeitung
-
Von der Aufbereitung des Sachverhalts bis zur Subsumtion geben wir Ihnen hier Tipps und Hilfen.
III. Hinweise zu den vom Lehrstuhl betreuten Modulen
-
Diese finden Sie auf der Lernplattform Moodle.
Weiterführende Literaturhinweise zu den vom Lehrstuhl betreuten Modulen finden Sie unter
Weiterführende Literaturhinweise (PDF 184 KB)
-
Hier können Sie zum einen auf die Zusammenstellung unter „Erkenntnismittel zum ausländischen Recht“ im Modul 55110 I zurückgreifen.
Zum anderen bietet die Linkliste des Lehrstuhls Zugang zu verschiedenen ausländischen Rechtsquellen.
IV. Technik
Einsendeaufgaben
-
Wie Sie die von Ihnen zu bearbeitenden Einsendeaufgaben erhalten, können Sie den jeweils gültigen Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 1 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät entnehmen. Dort sind die für das jeweilige Modul geltenden Bestimmungen einzeln aufgelistet
-
Den jeweiligen Bearbeitungsbeginn und die verbindliche Abgabefrist können Sie den Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 1 entnehmen.
-
Wie die von Ihnen bearbeiteten Einsendeaufgaben abzugeben sind, können Sie den jeweils gültigen Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 1 entnehmen. Dort sind die für das jeweilige Modul geltenden Bestimmungen einzeln aufgelistet.
-
Dies ist grundsätzlich zulässig, beachten Sie aber bei der Nutzung von Moodle, studienservice.de, fernuni-hilfe.de und anderen Foren, dass die Übernahme fremden Gedankenguts im Rahmen einer Einsendearbeit zum einen ein Plagiat darstellt und daher zum Nichtbestehen der Prüfungsleistung führt, zum anderen das nicht zu unterschätzende Risiko von unerkannten Fehlern in sich birgt.
-
Bitte beantragen Sie bei Einsendearbeiten eine Zweitkorrektur nur, wenn Sie 50 Punkte nicht erreicht haben. Falls Sie 50 Punkte und mehr erreicht hatten, nehmen wir die Einsendearbeit nicht zur Nachkorrektur an.
Klausuren
-
Um zur Klausur zugelassen zu werden, müssen Sie eine von zwei Einsendearbeiten bestehen.
-
Im Virtuellen Studienplatz und auf der Lernplattform Moodle finden Sie sowohl alte Originalklausuren, teils mit Besprechungsvideos, als auch alte Einsendearbeiten, jeweils mit Lösungsskizze. Diese können Sie herunterladen und zu Übungszwecken bearbeiten. Darüber hinaus gibt der Lehrstuhl keine weiteren Übungsklausuren heraus. Bitte sehen Sie daher von Anfragen an den Lehrstuhl ab.
Zur Vorbereitung der Klausur ist ferner das Durcharbeiten der in dem jeweiligen Modul enthaltenen Selbsttestaufgaben dringend anzuraten.
Auch enthalten die jeweiligen Kurse weitere Hinweise zu Falllösungsbüchern und in Ausbildungszeitschriften veröffentlichten Übungsfällen.
-
Eine Stoffeingrenzung für die Klausuren wird nicht vorgenommen. Bitte sehen Sie daher von entsprechenden Anfragen an den Lehrstuhl ab.
-
Sie wird nicht mitbewertet, muss aber gleichwohl mit abgegeben werden.
-
Für die Klausur aus dem Modul 55113 sind die aktuellen Gesetzestexte von ZPO, BGB und Nebengesetzen zugelassen (z. B. dtv, Nomos oder Schönfelder: Deutsche Gesetze, Loseblattsammlung).
Für die Klausur aus dem Modul 55110 sind zusätzlich die im Jayme/Hausmann, Internationales Privat- und Verfahrensrecht abgedruckten Gesetzestexte zugelassen.
Kommentare oder kommentierte Gesetzestexte sind nicht zugelassen. Gesetzestexte mit allgemeinen Einführungen (z. B. dtv Texte) dürfen benutzt werden.
-
Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbiger Tesa-Lesezeichen, aber keine zusätzlichen Kommentare, Eintragungen oder Verweise – auch nicht auf den Lesezeichen – enthalten. Das Mitführen von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet. Bei Täuschung und Täuschungsversuchen sowie Ordnungsverstößen wird die Klausur als „nicht ausreichend“ (5,0) gewertet.
Masterarbeiten
-
Die Anmeldung zu den Masterarbeiten erfolgt ausschließlich über die online-Plattform „WebRegis“. Eine Anmeldung über oder an dem Lehrstuhl ist nicht möglich. Gleiches gilt für die Zuteilung zu den betreuenden Lehrstühlen, über welche Sie nach Abschluss des Verteilungsverfahrens vom Prüfungsamt informiert werden.
Alle weiteren Informationen und Vorgaben entnehmen Sie bitte den entsprechenden Hinweisen auf der Seite des Prüfungsamtes:
-
Die Festlegung des Themas erfolgt für die zugewiesenen Kandidaten/Kandidatinnen in individueller Absprache zwischen dem Lehrstuhl und dem/der jeweiligen Kandidaten/Kandidatin.
Es kommen ausschließlich Themen aus den Bereichen des Forschungs- und Lehrgebiets von Herrn Professor Dr. Prinz von Sachsen Gessaphe in Betracht. Diese umfassen das
- Zivilprozessrecht;
- im BGB kodifizierte Bürgerliche Recht, insbesondere das Bereicherungs- und Familienrecht;
- Internationale Privat- und Zivilprozessrecht
- sowie die Rechtsvergleichung.
Themenvorschläge können unterbreitet werden, es besteht jedoch kein Anspruch auf ein selbst gewähltes Thema. Die Entscheidung, ob bzw. welches Thema vergeben wird, liegt ausschließlich beim betreuenden Lehrstuhl.
-
Während der Bearbeitung stehen die Mitarbeiter des Lehrstuhls für allgemeine Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Gliederungsbesprechung. Dazu meldet sich der Kandidat/ die Kandidatin mit einem entsprechenden Gliederungsentwurf beim Lehrstuhl. Da sich viele Punkte erst während der Bearbeitung erschließen, welche Auswirkungen auf den Aufbau und die Struktur der Arbeit haben können, sollte die Gliederungsbesprechung sinnvollerweise erst in der zweiten Hälfte der Bearbeitungszeit erfolgen. Es sollte jedoch genug Zeit eingeplant werden, etwaige Anmerkungen noch einarbeiten zu können. Im Rahmen der Gliederungsbesprechung können keine inhaltlichen Fragen beantwortet werden. In erster Linie wird die vorgelegte Gliederung auf ihre Schlüssigkeit und die Struktur des gewählten Aufbaus geprüft.