Prüfungen mit Nachteilsausgleich
Vorgehensweise zur Anbahnung einer Prüfung mit Nachteilsausgleich (Klausur, Videoprüfung)
Zielgruppe: Studierende in besonderen Lebenslagen bzw. Teilnehmer/innen an einer Videoprüfung
1. Schritt: Beantragung des Nachteilsausgleichs bzw. der Videoprüfung beim Prüfungsamt
Bitte beachten Sie die dafür geltenden Sonderregelungen in den einzelnen Studiengängen und Fakultäten:
- Studiengänge der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften
- B.A. Bildungswissenschaft
- B.A. Kulturwissenschaften
- B.A. Politikwissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Soziologie (PVS)
- M.A. Bildung und Medien: eEducation
- M. A. Europäische Moderne: Geschichte und Literatur
- M.A. Geschichte Europas - Epochen, Umbrüche, Verflechtungen
- M.A. Politikwissenschaft - Regieren und Partizipation
- M.A. Philosophie - Philosophie im europäischen Kontext
- M.A. Soziologie – Zugänge zur Gegenwartsgesellschaft
- Studiengänge der Fakultät für Psychologie
- alle Studiengänge der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft
- alle Studiengänge der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
- alle Studiengänge der Fakultät für Mathematik und Informatik (auf „Sonderfälle“ klicken)
2. Schritt: Terminliche Abstimmung mit dem Campus Neuss
Erst wenn eine prinzipielle oder vorläufige Genehmigung des Prüfungsamts mit den konkreten Angaben des Nachteilsausgleichs (z.B. Schreibzeitverlängerung, technische Hilfsmittel etc.) vorliegt, wenden Sie sich bitte unter Vorlage dieser Genehmigung (auch als E-Mail) an den Campus, um die Verfügbarkeit des Prüfungs- bzw. Videoraums und der Prüfungsaufsicht abzuklären.
3. Schritt: Rückbestätigung gegenüber Prüfungsamt
Falls der Campus der Sonder- oder Videoprüfung zugestimmt hat, kann nun die definitive Rückbestätigung gegenüber dem Prüfungsamt erfolgen. Zu beachten ist außerdem, dass die Genehmigung für eine Sonderfallprüfung nicht identisch mit der Anmeldung über das Prüfungsportal ist, die in jedem Fall gesondert vorzunehmen ist.
4. Schritt: Prüfungsantritt
Bitte denken Sie daran, einen amtlichen Lichtbildausweis zur Feststellung der Identität mitzubringen.
Hinweis zum Prüfungsrücktritt:
Im Falle einer Absage der Prüfung informieren Sie bitte neben dem Prüfungsamt auch immer frühzeitig den Campus Neuss.