Prüfungsinformationen
Hinweise zum Verfahren bei akademischen Prüfungen für Bachelor-, Master- und Akademiestudierende
1. Anmeldefristen
Alle Prüfungen, ob in Form einer Hausarbeit, Klausur oder mündlichen Prüfung, müssen von den Studierenden selbst innerhalb der Anmeldefristen online angemeldet werden. Ohne diese offizielle Anmeldung kann keine Prüfung erfolgen. Nur Studierende in den Akademiestudien nehmen direkt Kontakt mit der Prüferin bzw. dem Prüfer auf, ohne sich zuvor beim Prüfungsamt anzumelden.
Im Falle einer Hausarbeit oder mündlichen Prüfung ist es jedoch sinnvoll, sich bereits im Vorfeld der Anmeldung mit der/dem Modulbetreuer/in bzw. gewünschten Prüfer/in zu verständigen, ob die Betreuung der Prüfung übernommen werden kann.
Die entsprechenden Fristen müssen rechtzeitig berücksichtigt werden, da im laufenden Semester keine Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldet und damit absolviert werden kann. Die Fristen können den Internetseiten des Prüfungsamtes entnommen werden: https://pos.fernuni-hagen.de/
Nach der Anmeldung im Prüfungsportal müssen Sie sich – gleichgültig, welche Prüfungsform Sie wählen (Ausnahme: Klausur im B.A. Kulturwissenschaften) – mit dem Prüfer/der Prüferin in Verbindung setzen, um die Themen abzusprechen, auf die Sie sich vorbereiten bzw. zu denen Sie die Hausarbeit schreiben. Auch hier sind Fristen zu beachten.
Sommersemester
1.4. | Beginn Sommersemester |
15.6. | Ende Online-Anmeldung Prüfungen |
15.6. | Ende Absprache Klausurthemen M.A. |
15.7. | Themenstellung Hausarbeit M.A. Teilzeit (10 Wochen Bearbeitungszeit) |
10.8. | Themenstellung Hausarbeit B.A. Teilzeit (6 Wochen Bearbeitungszeit) |
20.8. | Themenstellung Hausarbeit M.A. Vollzeit (5 Wochen Bearbeitungszeit) |
1.9. | Themenstellung Hausarbeit B.A. Vollzeit (3 Wochen Bearbeitungszeit) |
30.9. | Stichtag Abgabe Hausarbeit / letzter möglicher Termin mdl. Prüfung |
Wintersemester
1.10. | Beginn Wintersemester |
15.12. | Ende Online-Anmeldung Prüfungen |
15.12. | Ende Absprache Klausurthemen M.A. |
15.1. | Themenstellung Hausarbeit M.A. Teilzeit (10 Wochen Bearbeitungszeit) |
10.2. | Themenstellung Hausarbeit B.A. Teilzeit (6 Wochen Bearbeitungszeit) |
15.2. | Themenstellung Hausarbeit M.A. Vollzeit (5 Wochen Bearbeitungszeit) |
1.3. | Themenstellung Hausarbeit B.A. Vollzeit (3 Wochen Bearbeitungszeit) |
30.3. | Stichtag Abgabe Hausarbeit / letzter möglicher Termin mdl. Prüfung |
Für mündliche Prüfungen gibt es nur einen letztmöglichen Prüfungstermin, jedoch keine festen Absprachefristen. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig (ca. 2 Monate vor dem anvisierten Prüfungszeitraum) mit dem Prüfer/der Prüferin in Verbindung zu setzen, um Prüfungsgegenstand und -termin zu vereinbaren. Jedes Lehrgebiet hat dabei unterschiedliche Prüfungszeiträume.
Die o.g. Fristen berücksichtigen einen Bearbeitungszeitraum in den Lehrgebieten und im Prüfungsamt, wodurch die Fristen nicht dem durch die Prüfungsordnungen vorgegebenen Zeitrahmen identisch sind.
2. Hausarbeiten im Fach Philosophie
Für alle Hausarbeiten im Fach Philosophie gilt, dass sie in Verbindung mit dem Besuch eines Präsenzseminars geschrieben werden sollten. Im M.A.-Studiengang sowie im Akademiestudium ist dieser Besuch verpflichtend, im B.A.-Studiengang wird er nachdrücklich empfohlen.
Hausarbeiten im B.A. Kulturwissenschaften sowie im Masterstudiengang Philosophie – Philosophie im europäischen Kontext:
Nach der online-Anmeldung der Prüfungsform „Hausarbeit“ wird mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer der Hausarbeit deren Thema schriftlich, gerne per E-Mail, vereinbart. Sobald die Phase der Einarbeitung in die Thematik der Hausarbeit abgeschlossen ist, ist der Betreuerin bzw. dem Betreuer der Hausarbeit ein aussagekräftiges Exposé (ca. 3 Seiten) zuzusenden, das in der Regel die vorläufige Einleitung (mit ausformulierter Fragestellung und antizipierten Beantwortungsschritten), eine Gliederung und ein Literaturverzeichnis enthält. Die Betreuerin bzw. der Betreuer der Hausarbeit gibt zum Exposé eine Rückmeldung.
Ist das Thema endgültig vereinbart, erhält der/die Studierende eine schriftliche Mitteilung über Thema und Bearbeitungsfrist vom Prüfungsamt. Diesem Schreiben liegen Angaben über Formalia bei, wie z.B. zum Umfang der Arbeit sowie Art und Anzahl der einzureichenden Exemplare.
Die in einem bestimmten Semester angemeldete Hausarbeit muss bis zum Ende des betreffenden Semesters eingereicht werden. Dabei ist zu beachten, dass der Bearbeitungsbeginn jeweils so gewählt wird, dass die für Teilzeit- bzw. Vollzeitstudierende gültige Bearbeitungszeit spätestens bis zum Stichtag des jeweiligen Semester (30.3. bzw. 30.9.) absolviert werden kann.
Wird ein bestimmter Termin für den Bearbeitungsbeginn gewünscht, muß der/die Studierende das bereits vereinbarte Thema dem/der Betreuer bzw. Betreuerin zwei Tage vor dem Wunschtermin erneut zukommen lassen.
Hausarbeiten in den Akademiestudien:
Für die Anmeldung von Hausarbeiten und mündlichen Prüfungen wenden sich die Studierenden direkt an das betreffende Lehrgebiet. Eine Anmeldung über das Prüfungsamt ist nicht notwendig.
Die Studierenden sprechen das Thema der Hausarbeit mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer der Hausarbeit ab und beginnen nach der Absprache sowie nach der Beurteilung des Exposés mit der Bearbeitung des vereinbarten Themas.
Über die bestandene Hausarbeit wird dann vom betreuenden Lehrgebiet ein entsprechender Nachweis ausgestellt, der für den Nachweis der Zugangsvoraussetzungen zum M.A.-Studium eingereicht werden kann.
3. Klausuren im Fach Philosophie
Klausurtermine können nicht individuell abgesprochen werden, sondern werden zentral durch das Prüfungsamt organisiert. Für Klausuren im B.A. Kulturwissenschaften sowie in den Akademiestudien werden die Themen vom den Modulbetreuerinnen und -betreuern ausgewählt. In aller Regel wird einige Wochen vor den Klausurterminen eine Auswahl von Schwerpunkten zur Vorbereitung auf den Studienportal veröffentlicht.
Im Studiengang M.A. Philosophie werden die Prüfungsschwerpunkte für Klausuren individuell abgesprochen. Die Absprache der – in der Regel drei – Prüfungsschwerpunkte erfolgt mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer 3 Monate vor dem Klausurtermin (d.h. Mitte Dezember bzw. Mitte Juni) auf Vorschlag der Studierenden.
4. Mündliche Prüfungen im Fach Philosophie
Nach der online-Anmeldung beim Prüfungsportal werden mit dem/der betreffenden Prüfer bzw. Prüferin die Prüfungsschwerpunkte – in der Regel drei – genauer eingegrenzt und abgesprochen. Prüfungsgegenstand sind in der Regel Primärtexte – also keine einzelnen Kurse –, zu denen ggf. nochmals Schwerpunkte abgesprochen werden können. Die Terminabsprache erfolgt über die jeweiligen Sekretariate der Lehrgebiete.