Kosten strukturierter Finanzprodukte im Lichte des Anlegerschutzes zehn Jahre nach der Finanzkrise – Sind die Informationen der Banken objektiv, transparent und vergleichbar?

Die unverzerrte und objektive Information von Kleinanlegern über Funktionsweise, Risiken und Kosten von Finanzanlageprodukten ist spätestens seit der Finanzkrise von 2007/08 ein zentrales Anliegen des Verbraucherschutzes. Dies ist auch Gegenstand der zu Beginn des Jahres 2018 EU-weit in Kraft getretenen so genannten „PRIIPs-Verordnung“. Zu den PRIIPs zählen unter anderem strukturierte Finanzprodukte, Investmentfonds sowie kapitalbildende Lebensversicherungen. Das beantragte Forschungsprojekt hat zum Gegenstand, die intendierte Kostentransparenz für den Verbraucher näher zu analysieren. Konkret soll untersucht werden, inwieweit die Regulierungsmaßnahme tatsächlich einen Mehrwert für den Kleinanleger hinsichtlich Information und Vergleichbarkeit der in den Finanzprodukten enthaltenen (mitunter versteckten) Kosten erzielt. Dabei steht das Marktsegment der strukturierten Finanzprodukte im Mittelpunkt.

Dieses Marktsegment, in Deutschland häufig unter dem Begriff „Zertifikate“ bekannt, erfreut sich besonders unter kleinen privaten Anlegern großer Beliebtheit. Das Marktvolumen beläuft sich im Frühjahr 2019 auf 72 Mrd. Euro. Gleichzeitig stehen das Marktsegment als Ganzes und die anbietenden Banken immer wieder in der Kritik insbesondere von Verbraucher­schützern. Kritisiert werden die für Privatanleger teilweise kaum durchschaubare Komplexität der Produkte, die undurchsichtige Preisstellung und Kostenstruktur sowie mangelhafte bis hin zu irreführender Information in Verkaufsprospekten und Angebotsbroschüren. Maßnahmen der Selbst­regulierung haben dabei nicht die aus Verbraucherschutz­sicht wünschenswerten Effekte erzielt. So hatten sich 2014 die im Deutschen Derivate Verband zusammengeschlossenen Banken verpflichtet, einen „Issuer Estimated Value“ und damit implizit die dem Kleinanleger entstehenden Kosten offenzulegen. Dabei wurden Ermessensspielräume aber derart genutzt, dass im Ergebnis die ausgewiesenen Werte weitgehend unbrauchbar waren. Im Rahmen des beantragten Forschungs­projekts soll untersucht werden, inwieweit die externe Regulierung besser in der Lage ist, den Zielen des Verbraucherschutzes hinsichtlich einer Kostentransparenz von strukturierten Finanzprodukten Rechnung zu tragen.

Neben der Größe des Marktsegments wird die Relevanz dieser Forschung durch die anhaltende Diskussion über aktuelle Regulierungsmaßnahmen zwischen Branchenvertretern, Aufsichtsbehörden, Verbraucherschützern und Politik belegt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband betont in seiner Stellungnahme an das Bundesministerium der Finanzen vom 21. März 2019: „Die Produktinformationen für Finanzanlageprodukte müssen vollständig, konsistent und vergleichbar sein“ und hebt im Weiteren explizit in Punkt IV.4 die Kostentransparenz hervor. Dieser Aspekt wird noch bedeutsamer vor dem Hintergrund, dass die Kosteninformation das wichtigste Entscheidungskriterium für Kleinanleger darstellt, wie für Fondsanleger seit Längerem bekannt; neuere Forschungsergebnisse zeigen, dass dies auch im Bereich der Zertifikate gilt.

Im bisherigen Rahmen der Selbstregulierung haben die meisten Banken implizite Kosten ausgewiesen, die den wahren Wert systematisch unterschätzten. Sollte sich ein solches Verhalten auch unter der externen Regulatorik zeigen, wären aus Sicht des Verbraucherschutzes geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Banken zum Einhalten der Vorschriften anzuhalten. Ggf. kann eine wissenschaftliche Untersuchung aber auch zur Disziplinierung der Branche beitragen, indem eine Offenlegung etwaiger Missstände zur eigenständigen Behebung derselben führt. In jedem Fall werden dem Verbraucherschutz objektive Fakten zur weiteren öffentlichen Diskussion hinsichtlich Anwendung, Überprüfung und Verbesserung der PRIIPs-Verordnung an die Hand gegeben.


Gefördert vom Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW (in Kooperation der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen).


Beteiligte Personen

10.05.2024