Schließfächer
Taschen und Jacken
Das Mitnehmen von Taschen in den Lesesaal der Universitätsbibliothek (UB) ist nicht gestattet. Medikamententaschen sind nach einer kurzen Sichtung durch das Bibliothekspersonal erlaubt. Im Eingangsbereich finden Sie für Ihre persönlichen Dinge bzw. Wertgegenstände Bibliothekskörbe vor. Jacken können in die Bibliotheksräume mitgenommen werden.
Tagesschließfächer
Im Eingangsbereich der Universitätsbibliothek finden Sie die Tagesschließfächer zum Aufbewahren Ihrer persönlichen Arbeitsunterlagen. Zum Einschließen benötigen Sie eine 2 €-Münze (mit Geldrückgabe) oder einen Metall-Chip. Diesen erhalten Sie beim Bibliothekspersonal an der Zentralen Information.
Dauerschließfächer
- Wo finde ich die Schließfächer?
Die Schließfächer befinden sich im Untergeschoss, direkt am Eingang zum Lesesaal-Bereich „Sozialwissenschaften, Wirtschaft, Geschichte, Europäisches Dokumentationszentrum“. - Wer kann ein Dauerschließfach nutzen?
Die Dauerschließfächer stehen allen Benutzerinnen und Benutzern der Universitätsbibliothek Hagen für 8 Tage zur Verfügung. Voraussetzung ist eine Zulassung zur Benutzung der Universitätsbibliothek Hagen. - Was darf in den Schließfächern aufbewahrt werden?
Sie können in Ihrem Schließfach typische Lernmaterialien wie bspw. entliehene Medien, private Bücher, Schreibmaterialien etc. aufbewahren. Bitte beachten Sie, dass die Aufbewahrung von Lebensmitteln/Getränken und Präsenzbeständen/Zeitschriften/nicht entliehene Medien der Universitätsbibliothek Hagen nicht gestattet ist. - Wo erhalte ich den Schlüssel für ein Dauerschließfach?
Den Schlüssel erhalten Sie unter Vorlage Ihres Benutzerausweises bzw. Ihres Studierendenausweises der FernUniversität in Hagen an der Zentralen Information. Vor Ablauf der Leihfrist geben Sie dort den Schlüssel auch wieder ab. Nicht fristgerecht geräumte Schließfächer werden vom Bibliothekspersonal geleert und der Inhalt als Fundsache behandelt. - Fallen Kosten an?
Die Benutzung der Dauerschließfächer ist unentgeltlich. Bei Überschreitung der Leihfrist fallen Gebühren gemäß der Gebühren- und Entgeltordnung der Universitätsbibliothek Hagen vom 10. März 2010 an.
Informationen zur Schließfachordnung
Sowohl die Verwaltungs- und Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek der Fernuniversität - Gesamthochschule - in Hagen vom 7. Dezember 1984 als auch die Gebühren- und Entgeltordnung der Universitätsbibliothek Hagen vom 10. März 2010 finden Anwendung. Die Universitätsbibliothek Hagen haftet nicht bei Verlust und/oder Beschädigung des Inhaltes.
Bei unsachgemäßer Handhabung der Dauerschließfächer haftet der Benutzende für den entstandenen Schaden. Bei Beschädigungen des Schlosses bzw. des Faches und bei einem Schlüsselverlust ist umgehend das Bibliothekspersonal zu informieren, entstandene Kosten werden analog zur Gebühren- und Entgeltordnung der Universitätsbibliothek Hagen vom 10. März 2010 in Rechnung gestellt (§3 Reparaturkosten + Verwaltungsgebühr 25,-€).