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Neues Abrechnungsverfahren bei Fernleihbestellungen - TANs fallen weg

[13.01.2025]

Zum 01. Februar 2025 wird das Abrechnungsverfahren für Fernleih-Bestellungen (Bücher/Buchabschnitte/Artikel) geändert. Der Erwerb von TANs ist nicht mehr notwendig.


Zum 01. Februar 2025 wird das Abrechnungsverfahren für Fernleih-Bestellungen (Bücher/Buchabschnitte/Artikel) geändert. Anstatt im Voraus gekaufte Transaktionsnummern (TAN) zur Zahlung zu verwenden, werden die Gebühren bei Aufgabe einer Bestellung automatisch auf Ihrem Bibliothekskonto eingetragen.
Die Höhe der Gebühr ändert sich nicht: Pro Bestellung (Buch/Buchabschnitt/Artikel) fällt eine Fernleih-Bestellgebühr von EUR 1,50 an.

Diese Gebühr fällt auch an, wenn die Fernleihe nicht positiv beantwortet werden kann.

Fernstudierende: Angefallene Gebühren werden wie üblich automatisch über Ihr Gebührenkonto bei der FernUniversität abgerechnet.

Mitarbeitende: Angefallene Gebühren werden vom Sekretariat der UB aus Ihrem Konto ausgetragen und in regelmäßigen Abständen gesammelt durch die Fakultäten entrichtet, welche diese Kosten dann ggf. auf Ihre Lehrgebiete umlegt.

Stadtnutzende: Angefallene Gebühren können wie üblich an der Kasse der UB (bar oder mit EC-Karte) oder per Überweisung bezahlt werden.

webteam.ub | 10.01.2025