Aktuelles
Neues Abrechnungsverfahren bei Fernleihbestellungen - TANs fallen weg
[13.01.2025]Zum 01. Februar 2025 wird das Abrechnungsverfahren für Fernleih-Bestellungen (Bücher/Buchabschnitte/Artikel) geändert. Der Erwerb von TANs ist nicht mehr notwendig.
Zum 01. Februar 2025 wird das Abrechnungsverfahren für Fernleih-Bestellungen (Bücher/Buchabschnitte/Artikel) geändert. Anstatt im Voraus gekaufte Transaktionsnummern (TAN) zur Zahlung zu verwenden, werden die Gebühren bei Aufgabe einer Bestellung automatisch auf Ihrem Bibliothekskonto eingetragen.
Die Höhe der Gebühr ändert sich nicht: Pro Bestellung (Buch/Buchabschnitt/Artikel) fällt eine Fernleih-Bestellgebühr von EUR 1,50 an.
Diese Gebühr fällt auch an, wenn die Fernleihe nicht positiv beantwortet werden kann.
Fernstudierende: Angefallene Gebühren werden wie üblich automatisch über Ihr Gebührenkonto bei der FernUniversität abgerechnet.
Mitarbeitende: Angefallene Gebühren werden vom Sekretariat der UB aus Ihrem Konto ausgetragen und in regelmäßigen Abständen gesammelt durch die Fakultäten entrichtet, welche diese Kosten dann ggf. auf Ihre Lehrgebiete umlegt.
Stadtnutzende: Angefallene Gebühren können wie üblich an der Kasse der UB (bar oder mit EC-Karte) oder per Überweisung bezahlt werden.
Die Höhe der Gebühr ändert sich nicht: Pro Bestellung (Buch/Buchabschnitt/Artikel) fällt eine Fernleih-Bestellgebühr von EUR 1,50 an.
Diese Gebühr fällt auch an, wenn die Fernleihe nicht positiv beantwortet werden kann.
Fernstudierende: Angefallene Gebühren werden wie üblich automatisch über Ihr Gebührenkonto bei der FernUniversität abgerechnet.
Mitarbeitende: Angefallene Gebühren werden vom Sekretariat der UB aus Ihrem Konto ausgetragen und in regelmäßigen Abständen gesammelt durch die Fakultäten entrichtet, welche diese Kosten dann ggf. auf Ihre Lehrgebiete umlegt.
Stadtnutzende: Angefallene Gebühren können wie üblich an der Kasse der UB (bar oder mit EC-Karte) oder per Überweisung bezahlt werden.
webteam.ub
| 10.01.2025