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Wichtige Information zur Wertung (Punktevergabe) bei den Klausuren des Lehrstuhls

In den vergangenen Semestern kam es in einigen Fällen zur Verwirrung hinsichtlich der (vom Prüfungsamt kommunizierten) Punktzahl und der (vermeintlich tatsächlich) erreichten Punktzahl in der Klausur. Um derartige Unklarheiten zukünftig zu vermeiden, finden Sie nachfolgend eine kurze Erklärung dieses Sachverhalts:

In den Klausuren des Lehrstuhls ist grundsätzlich eine Gesamtpunktzahl i. H. v. 120 Punkten zu erreichen. Das Prüfungsamt kann jedoch ausschließlich mit 100 (Prozent-)Punkten arbeiten. Insofern wird die erreichte Gesamtpunktzahl aus der Klausur (max. 120 Punkte) immer verhältnismäßig auf diese 100 Punkte runtergerechnet!

Wurden bspw. 90 von 120 Punkten in der Klausur erreicht (also dreiviertel der Gesamtpunktzahl), so ermittelt das Prüfungsamt die Noten auf Basis dieses Verhältnisses zu 100, d. h. in diesem Falle 75 (Prozent-)Punkte (von 100). Ihnen wird dann vom Prüfungsamt auch nur diese Prozentpunktzahl genannt, was dann im letzten Semester bei manchen zu der Annahme geführt hat, es wurden Punkte unterschlagen, weil doch beim Nachzählen der Punkte in der Klausur 90 Punkte gezählt wurden und eben nicht die kommunizierten 75 (Prozent-)Punkte. Daher müssen Sie grundsätzlich immer erst diese 75 (Prozent-)Punkte wieder auf die 120 Punkte hochrechnen, falls Sie einen Abgleich mit der in der Klausur erreichten Gesamtpunktzahl vornehmen wollen.

Für weitere Rückfragen zu der Verfahrensweise empfiehlt es sich, direkt das Prüfungsamt zu kontaktieren.