Unsere Aufgaben

Die Schwerbehindertenvertretung ist nicht ein Teil des Personalrates, wie dies oft angenommen wird, sondern wir sind eine eigenständige Interessenvertretung, welche ihre Grundlage im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) hat. Wir arbeiten jedoch mit den Personalräten eng zusammen. Dazu gehört u.a. die frühzeitige Abstimmung möglicher Aktivitäten, eine gegenseitige Unterstützung sowie eine intensive Zusammenarbeit zu Gunsten der schwerbehinderten Beschäftigten. Zudem nehmen wir an den Sitzungen der Personalräte teil.

Die SBV unterstützt mit folgenden Themen

  • Wir fördern die Eingliederung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Arbeitnehmer*innen in den Betrieb, vertreten ihre Interessen und stehen diesen beratend und helfend zur Seite.
  • Wir haben auch darüber zu wachen, dass die für die Schwerbehinderten geltenden Gesetze und Verordnungen eingehalten werden.
  • Wir unterstützen bei Anträgen auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades, einer Schwerbehinderung sowie auf Gleichstellung.
  • Berechtigte Anregungen und Beschwerden schwerbehinderter Menschen nehmen wir entgegen und wirken auf eine verhältnismäßige Lösung ein.
  • Von uns werden organisatorische und technische Maßnahmen (auch präventive) beantragt, die schwerbehinderten Menschen dienen.
  • Wir unterliegen der Schweigepflicht und vertreten Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer*innen, auf ihren Wunsch, in allen Schwerbehindertenangelegenheiten. Die Schweigepflicht gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt.

Für wen wir da sind

Wir vertreten alle Angestellten, Beamt*innen und Wissenschaftler*innen, die in einem Arbeitsverhältnis mit der FernUniversität stehen und

  • die einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen wollen
  • die einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt haben
  • die gleichgestellt sind
  • die schwerbehindert sind
  • die Fragen zur Schwerbehinderung haben
sbv | 29.11.2024