Prüfungen mit Nachteilsausgleich
Vorgehensweise zur Anbahnung einer Prüfung mit Nachteilsausgleich / Videoprüfung
Zielgruppe: Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung; daneben ist eine Antragstellung auch in besonderen Lebenslagen ggf. möglich
1. Schritt: Beantragung des Nachteilsausgleichs bzw. der Videoprüfung
Prüfung mit Nachteilsausgleich
Die konkrete Antragstellung muss unbedingt rechtzeitig bei dem zuständigen Prüfungsamt erfolgen!
Bitte setzen Sie sich daher umgehend mit dem zuständigen Prüfungsamt in Verbindung, sobald Sie wissen, dass Sie eine Prüfung ablegen möchten.
Ausführliche Informationen für Prüfungen mit Nachteilsausgleich (PDF 177 KB)
Videoprüfungen
Beantragen Sie Ihre ggf. mögliche Videoprüfung zunächst beim zuständigen Prüfungsamt und / oder beim Lehrgebiet (die notwendigen Antragsvoraussetzungen und die jeweilige Vorgehensweise entnehmen Sie bitte den Regelungen Ihrer Fakultät).
Sie erhalten nach Antragstellung i.d.R. entweder:
- befristeten / unbefristeten Bescheid (WiWi, ReWi, M+I) oder
- per E-Mail eine Bestätigung unter Vorbehalt (KSW)
Bitte beachten Sie, dass einige Fakultäten Videoprüfungen ausschließlich als Nachteilsausgleich anbieten; bei einigen Fakultäten sind (fern-)mündliche Prüfungen hingegen im Portfolio der (Modulabschluss-)Prüfungen enthalten. Daher können sich Unterschiede bei der Beantragung ergeben, die wir versucht haben, im Folgenden darzustellen.
Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, sich an die Mitarbeitenden des zuständigen Prüfungsamtes, des jeweiligen Campusstandortes oder die Ansprechpartner*innen für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung zu wenden.
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Bitte beachten Sie die geltenden Sonderregelungen in den einzelnen Studiengängen und Fakultäten:
- Studiengänge der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften
- B.A. Bildungswissenschaft
- B.A. Kulturwissenschaften
- B.A. Politikwissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Soziologie (PVS)
- M.A. Bildung und Medien: eEducation
- M. A. Europäische Moderne: Geschichte und Literatur
- M.A. Geschichte Europas - Epochen, Umbrüche, Verflechtungen
- M.A. Politikwissenschaft - Regieren und Partizipation
- M.A. Philosophie - Philosophie im europäischen Kontext
- M.A. Soziologie – Zugänge zur Gegenwartsgesellschaft
- Studiengänge der Fakultät für Psychologie
- alle Studiengänge der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft
- alle Studiengänge der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
- alle Studiengänge der Fakultät für Mathematik und Informatik (auf „Sonderfälle“ klicken)
- Studiengänge der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften
2. Schritt: Terminliche Abstimmung mit dem Campus München
Erst wenn eine prinzipielle oder vorläufige Genehmigung des Prüfungsamts mit den konkreten Angaben des Nachteilsausgleichs (z.B. Schreibzeitverlängerung, technische Hilfsmittel etc.) vorliegt, oder Sie mit dem/der Prüfer*in Termin(e) für die ggf. mögliche Videoprüfung besprochen haben, wenden Sie sich bitte unter Vorlage dieser Genehmigung (auch als E-Mail) oder des Terminvorschlages an das Team des Campus München, um die Verfügbarkeit des Prüfungs- bzw. Videoraums und der Prüfungsaufsicht abzuklären.
3. Schritt: Rückbestätigung gegenüber Prüfungsamt
Stimmt der Campus München der Prüfung mit Nachteilsausgleich oder Videoprüfung zu, kann die definitive Rückbestätigung gegenüber dem Prüfungsamt erfolgen.
Bitte beachten Sie außerdem, dass die Genehmigung einer Prüfung mit Nachteilsausgleich nicht identisch mit der Anmeldung über das Prüfungsportal ist, die in jedem Fall gesondert vorzunehmen ist.
4. Schritt: Prüfungsantritt
Bitte kommen Sie am Tag der Prüfung ca. 20 Minuten vor Prüfungsbeginn an den Campus München und bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und Ihren Studienausweis mit. Die Besucheradresse sowie einen Lageplan des Campus München der FernUniversität in Hagen finden hier.
Hinweis zum Prüfungsrücktritt:
Im Falle einer Absage der Prüfung informieren Sie bitte neben dem Prüfungsamt auch immer frühzeitig den Campus München.