Prof. Dr. Ulrich Wackerbarth, geb. 6.2.1967, studierte Rechtswissenschaften in Freiburg i.Br. und Lausanne (Schweiz). Seinen Referendardienst absolvierte er von 1992 bis 1995 im Oberlandesgerichtsbezirk Köln. In dieser Zeit war er wissenschaftliche Hilfskraft im Forschungsinstitut für Sozialrecht der Universität zu Köln und promovierte zum Thema "Entgelt für Betriebstreue". Im Anschluß an eine wissenschaftliche Mitarbeit im Institut für Prozeßrecht der Universität des Saarlandes wurde Dr. Wackerbarth 1996 wissenschaftlicher Mitarbeiter am R.I.Z. (Universität Köln). Dort habilitierte er im Gesellschafts- und Konzernrecht mit der Schrift: "Grenzen der Leitungsmacht in der internationalen Unternehmensgruppe". Nach Lehrstuhlvertretungen in Regensburg und Köln vertrat er im Jahr 2002 das Lehrgebiet Arbeitsrecht an der Fernuniversität Hagen. Im Februar 2003 wurde er ernannt und trat die Nachfolge von Prof. Dr. Eisenhardt an.
Prof. Dr. Wackerbarth veröffentlicht auf dem Gebiet des Bürgerlichen Rechts sowie des Wirtschaftsrechts. Aktuelle Forschungsschwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, dort insbesondere im Recht der Kapitalgesellschaften und im Kapitalmarktrecht
Von April 2008 bis April 2010 war er Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Fernuniversität Hagen.