Promotionen
Voraussetzungen:
Die Promotion als Verfahren zur Erlangung der Doktorwürde (von lat. promovere: nach vorne bewegen, befördern) wird nach der Promotionsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät durchgeführt, sofern Sie über wenigstens ein juristisches Staatsexamen mit mindestens dem Prädikat „Vollbefriedigend“ oder - bei ausländischen Bewerbern - einen gleichwertigen Studienabschluss verfügen und als Doktorand angenommen wurden.
Zur Annahme als Doktorand bin ich grundsätzlich bereit, sofern Sie mindestens ein "Vollbefriedigend" im Staatsprüfungsteil des Referendarexamens oder im Assessorexamen erzielt haben oder ein "Gut" (2,0) oder besser in einem LL.M.-Studium, dem ein vollwertiges rechtswissenschaftliches Studium im In- oder Ausland vorausgegangen ist. Ich helfe in diesem Fall gern bei der Themenfindung im Gesellschaftsrecht oder im allgemeinen Zivilrecht. Darüber hinaus nehme ich in Einzelfällen auch Bewerber an, die diese Schwellen nicht überschreiten, aber bereits einen dokumentierten Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht aufweisen und ein konkretes Thema untersuchen wollen, sofern sie mich von diesem Thema in einem Exposé überzeugen.
Abgeschlossene Promotionen:
- Philipp Luchs,
„Die Umsetzung der Vorgaben der zweiten Aktionärsrechterichtlinie 2017/828 zu den Related Party Transactions.“
Disputatio: 12.01.2021 - Johanna F. Herberg,
„Die Abberufung des Geschäftsführers der kleinen Kapitalgesellschaft im deutschen und im franzöischen Recht“
Disputatio: Oktober 2019 - Christoph T. Bauerle,
„Standardisierung der Anlageberatung unter Berücksichtigung der Portfoliotheorie“
Disputatio: 15. März 2018 - Thomas Rieger,
„Die Fortbestehensprognose im Rahmen des modifizierten zweistufigen Überschuldungsbegriffs“
Disputatio: 23. Januar 2018 - Patricia Sirchich von Kis-Sira,
„Einbeziehung von Organvertretern juristischer Personen in den unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff“
Disputatio: 26. Februar 2016 - Christian Holthaus,
„Gewährleistung gegenüber Investoren bei der Zeichnung von Aktien und Vermögensbindung in der Aktiengesellschaft“
Disputatio: 06. Dezember 2016 - Julia Schnabel,
„Der Aufsichtsrat - Kontrollorgan oder (Mit)geschäftsführungsorgan?“
Disputatio: 22. Januar 2015 - Rassul Khalilzadeh,
„Zivilrechtlicher Rechtsschutz bei fehlerhaften Angebotsunterlagen“
Disputatio: 02. Dezember 2014 - Robert Fischer,
„Das Anrechnungsmodell des § 19 Abs. 4 GmbHG“
Rigorosum: 14. Mai 2013 - Maik Fettes,
„Zur Verwendung von Covenants gegenüber Kapitalgesellschaften“
Rigorosum: 05. Dezember 2013 - Danny Amlow,
„Hindernisse für die Durchführung des Insolvenzplanverfahrens kleinen und mittelständischen Unternehmen“
Rigorosum: 04. Juni 2012 - Guido Norman Motz,
„Die Arbeitgeberstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters“
Rigorosum: 17. November 2011 - Oliver van der Hoff,
„Die Vergütung angestellter Softwareentwickler – Rechtliche Beurteilung und Vertragspraxis“
Rigorosum: 20. Januar 2009 - Hanna Gilles,
„Die Beteiligung des Betriebsrates im Insolvenzplanverfahren unter besonderer Berücksichtigung des § 218 Abs. 3 InsO“
Rigorosum: 21. April 2008 - Andreas Kolb,
„Der zwangsweise Ausschluss eines Gesellschafters aus der GmbH – Eine dogmatische Untersuchung unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung und Gesetzesänderungen“
Rigorosum: 21. April 2008 - Moritz Veller,
„Öffentliche Angebote zum Erwerb eigener Aktien“
Rigorosum: 25. September 2008 - Anja Feldberg,
„Der Alien Tort Claims Act“ – Darstellung und Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen auf und Risiken für die deutsche Wirtschaft“
Rigorosum: 26. März 2007 - Thies Vogel,
„Die Rechtsfigur des Repartierungsrechts“
Rigorosum: 11. Dezember 2007 - Mathias Kamps,
„Verbleibende Möglichkeiten einer Sonderanknüpfung deutschen Rechts gegenüber Scheinauslandsgesellschaften nach 'Überseering' und 'Inspire Art'"
Rigorosum: 26. Oktober 2006 - Michael Bräuer,
„Neuere Entwicklungen im deutschen, europäischen und internationalen Gesellschaftsrecht – Eine Bedrohung für das Kapitalersatzrecht?“
Rigorosum: 19. Dezember 2006 - Harald Gündisch,
„Die Bürgenhaftung nach § 1a Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) in rechtspolitischer Hinsicht“
Rigorosum: 06. Dezember 2005