Promotionen

Voraussetzungen:

Die Promotion als Verfahren zur Erlangung der Doktorwürde (von lat. promovere: nach vorne bewegen, befördern) wird nach der Promotionsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät durchgeführt, sofern Sie über wenigstens ein juristisches Staatsexamen mit mindestens dem Prädikat „Vollbefriedigend“ oder - bei ausländischen Bewerbern - einen gleichwertigen Studienabschluss verfügen und als Doktorand angenommen wurden.

Zur Annahme als Doktorand bin ich grundsätzlich bereit, sofern Sie mindestens ein "Vollbefriedigend" im Staatsprüfungsteil des Referendarexamens oder im Assessorexamen erzielt haben oder ein "Gut" (2,0) oder besser in einem LL.M.-Studium, dem ein vollwertiges rechtswissenschaftliches Studium im In- oder Ausland vorausgegangen ist. Ich helfe in diesem Fall gern bei der Themenfindung im Gesellschaftsrecht oder im allgemeinen Zivilrecht. Darüber hinaus nehme ich in Einzelfällen auch Bewerber an, die diese Schwellen nicht überschreiten, aber bereits einen dokumentierten Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht aufweisen und ein konkretes Thema untersuchen wollen, sofern sie mich von diesem Thema in einem Exposé überzeugen.


Abgeschlossene Promotionen:

Lehrstuhl Wackerbarth | 25.11.2024