Promotionen

Voraussetzungen:

Die Promotion als Verfahren zur Erlangung der Doktorwürde (von lat. promovere: nach vorne bewegen, befördern) wird nach der Promotionsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (aktuelle Fassung: hier) durchgeführt, sofern Sie über wenigstens ein juristisches Staatsexamen mit mindestens dem Prädikat „Vollbefriedigend“ oder - bei ausländischen Bewerbern - einen gleichwertigen Studienabschluss verfügen und als Doktorand angenommen wurden.

Zur Annahme als Doktorand bin ich grundsätzlich bereit, sofern Sie mindestens ein "Vollbefriedigend" im Staatsprüfungsteil des Referendarexamens oder im Assessorexamen erzielt haben oder ein "Gut" (2,0) oder besser in einem LL.M.-Studium, dem ein vollwertiges rechtswissenschaftliches Studium im In- oder Ausland vorausgegangen ist. Ich helfe in diesem Fall gern bei der Themenfindung im Gesellschaftsrecht oder im allgemeinen Zivilrecht. Darüber hinaus nehme ich in Einzelfällen auch Bewerber an, die diese Schwellen nicht überschreiten, aber bereits einen dokumentierten Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht aufweisen und ein konkretes Thema untersuchen wollen, sofern sie mich von diesem Thema in einem Exposé überzeugen.

Abgeschlossene Promotionen:

Harald Gündisch,
„Die Bürgenhaftung nach § 1a Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) in rechtspolitischer Hinsicht“
Rigorosum: 06. Dezember 2005

Mathias Kamps,
„Verbleibende Möglichkeiten einer Sonderanknüpfung deutschen Rechts gegenüber Scheinauslandsgesellschaften nach 'Überseering' und 'Inspire Art'"
Rigorosum: 26. Oktober 2006

Michael Bräuer,
„Neuere Entwicklungen im deutschen, europäischen und internationalen Gesellschaftsrecht – Eine Bedrohung für das Kapitalersatzrecht?“
Rigorosum: 19. Dezember 2006

Anja Feldberg,
„Der Alien Tort Claims Act“ – Darstellung und Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen auf und Risiken für die deutsche Wirtschaft“
Rigorosum: 26. März 2007

Thies Vogel,
„Die Rechtsfigur des Repartierungsrechts“
Rigorosum: 11. Dezember 2007

Hanna Gilles,
„Die Beteiligung des Betriebsrates im Insolvenzplanverfahren unter besonderer Berücksichtigung des § 218 Abs. 3 InsO“
Rigorosum: 21. April 2008

Andreas Kolb,
„Der zwangsweise Ausschluss eines Gesellschafters aus der GmbH – Eine dogmatische Untersuchung unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung und Gesetzesänderungen“
Rigorosum: 21. April 2008

Moritz Veller,
„Öffentliche Angebote zum Erwerb eigener Aktien“
Rigorosum: 25. September 2008

Oliver van der Hoff,
„Die Vergütung angestellter Softwareentwickler – Rechtliche Beurteilung und Vertragspraxis“
Rigorosum: 20. Januar 2009

Guido Norman Motz,
„Die Arbeitgeberstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters“
Rigorosum: 17. November 2011

Danny Amlow,
„Hindernisse für die Durchführung des Insolvenzplanverfahrens kleinen und mittelständischen Unternehmen“
Rigorosum: 04. Juni 2012

Robert Fischer,
„Das Anrechnungsmodell des § 19 Abs. 4 GmbHG“
Rigorosum: 14. Mai 2013

Maik Fettes,
„Zur Verwendung von Covenants gegenüber Kapitalgesellschaften“
Rigorosum: 05. Dezember 2013

Rassul Khalilzadeh,
„Zivilrechtlicher Rechtsschutz bei fehlerhaften Angebotsunterlagen“
Disputatio: 02. Dezember 2014

Julia Schnabel,
„Der Aufsichtsrat - Kontrollorgan oder (Mit)geschäftsführungsorgan?“
Disputatio: 22. Januar 2015

Patricia Sirchich von Kis-Sira,
„Einbeziehung von Organvertretern juristischer Personen in den unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff“
Disputatio: 26. Februar 2016

Christian Holthaus,
„Gewährleistung gegenüber Investoren bei der Zeichnung von Aktien und Vermögensbindung in der Aktiengesellschaft“
Disputatio: 06. Dezember 2016

Thomas Rieger,
„Die Fortbestehensprognose im Rahmen des modifizierten zweistufigen Überschuldungsbegriffs“
Disputatio: 23. Januar 2018

Christoph T. Bauerle,
„Standardisierung der Anlageberatung unter Berücksichtigung der Portfoliotheorie“
Disputatio: 15. März 2018

Johanna F. Herberg,
„Die Abberufung des Geschäftsführers der kleinen Kapitalgesellschaft im deutschen und im franzöischen Recht“
Disputatio: Oktober 2019

Philipp Luchs,
„Die Umsetzung der Vorgaben der zweiten Aktionärsrechterichtlinie 2017/828 zu den Related Party Transactions.“
Disputatio: 12.01.2021

Lehrstuhl Wackerbarth | 13.08.2021
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, Rechtswissenschaftliche Fakultät,
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Rechtsvergleichung, 58084 Hagen, Tel.: +49 2331 987-4659