Modul 55103
Schuldrecht - Allgemeiner Teil
- SWS: 6
Betreuung:
-
Johannes Schröder
E-Mail: johannes.schroeder
Telefon: + 49 2331 987-4654 -
Prof. Dr. Andreas Bergmann (Teil 3)
E-Mail: andreas.bergmann
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Dr. Frank Spohnheimer, Lehrgebiet Bergmann (Teil 4)
E-Mail: frank.spohnheimer
Telefon: +49 2331 987-2780
Weitere Informationen und Termine (Fakultät Rewi)
Kurzbeschreibung
Teil 1: Das Schuldverhältnis
Nach einer erläuternden Übersicht werden Einteilungen der Schuldverhältnisse und Leistungsmodalitäten besprochen. Im Anschluss wird erläutert, welche Hilfsmittel dem Rechtsanwender, aber auch dem Vertragsgestalter zur konkretisierenden Bestimmung des Inhalts eines Schuldverhältnisses zur Verfügung stehen. Es werden so wichtige Institute wie Erfüllung, Aufrechnung, Hinterlegung und Erlass besprochen, sowie andere Gründe für die Beendigung des Schuldverhältnisses angesprochen (Aufhebungsvertrag, Novation, Rücktritt, Verbraucherwiderruf, Kündigung usw.). Dieser Modulteil umfasst:
- Begriff und Entstehung,
- Inhalt,
- Erlöschen des Anspruchs und
- Beendigung des Schuldverhältnisses.
Teil 2: Leistungsstörungen
Ein wichtiges Kapitel stellt sicherlich das Recht der Leistungsstörungen dar. Nachdem klar ist, zu welchen Störungen es innerhalb des Schuldverhältnisses überhaupt kommen kann (Spät-, Nicht- und Schlechterfüllung), sollen die Studenten die grundsätzliche Interessenlage bei Leistungsstörungen kennen lernen und als Wirtschaftsrechtler genau wissen, welche Reaktionsmöglichkeiten und Rechtsbehelfe der jeweils betroffenen Partei zur Verfügung stehen. Dabei wird insbesondere Wert auf die Behandlung von Störungen bei Dauerschuldverhältnissen gelegt und die Möglichkeit vertraglicher Vorsorge, z.B. durch eine Vertragsstrafe oder Bedingung sowie Haftungsbeschränkungen, Gefahrtragungsregelungen, Klauseln über das Vertretenmüssen oder die Folgen unvorhersehbarer Veränderung äußerer Umstände. Der Begriff des Schadensersatzes statt der Leistung neben dem allgemeinen Begriff des Schadensersatzes wird hier ebenso erläutert wie die Kombination der verschiedenen zur Verfügung stehenden Mittel. Das Gewährleistungsrecht des Kaufvertrages als praktisch bedeutsamste Sonderregelung und zugleich Anwendungsfall des Leistungsstörungsrechts wird an dieser Stelle z.T. mitbesprochen, ebenso das stets komplizierter werdende Recht des Verbraucherwiderrufs. Im Rahmen der Leistungsstörungen werden folgende Themen behandelt:
- Pflichtverletzung als Grundbegriff des Leistungsstörungsrechts,
- Unmöglichkeit, Verzug und Verzögerung, Schlechtleistung,
- Vertretenmüssen,
- Wegfall der Geschäftsgrundlage,
- Fristsetzung und Abmahnung,
- Minderung und sonstige Vertragsanpassung, Vertragsstrafe,
- Schadensersatz, Rücktritt und Kündigung und
- der Verbraucherwiderruf.
Teil 3: Vertragliche Schuldverhältnisse und Teil 4: Gesetzliche Schuldverhältnisse (Lehrstuhl Bergmann)