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(Abschluss-)Seminar im SS 2024: Best of RGZ

Liebe Kommilitonen!

Der Name Best of RGZ gibt das Programm vor. Gegenstand des Abschlussseminars sind ausgewählte Entscheidungen des Reichsgerichts, die seinerzeit in der „amtlichen Sammlung“ veröffentlich wurden oder doch zumindest dafür vorgesehen waren (RGZ 173). Sie sind durch einige Fundstücke aus der Rechtsprechung des Reichsoberhandelsgerichts ergänzt. Ich und meine Mitarbeiter haben die Entscheidungen zusammengetragen. Es sind Klassiker darunter, aber auch Entscheidungen, deren Bedeutung sich vielleicht erst auf den zweiten oder dritten Blick erschließt, weil sie dogmengeschichtliche Entwicklungen zusammenfassen, mit ihnen brechen o­der neue Entwicklungen judikativer oder legislativer Art in Gang gesetzt haben. Einen Schwerpunkt gibt es nicht. Das Spektrum reicht von Entscheidungen zum gemeinen Recht, über frühe verbraucherrechtliche Entscheidungen bis hin zur „klassischen“ Anwendung des BGB. Wir haben am Lehrstuhl lange debattiert, wie wir Ihnen den bunten Strauß an Rechtsprechung präsentieren und ob Ihnen eine individuelle Auswahl überlassen bleibt. Die hohe Zahl an Teilenehmern setzt uns leider Grenzen. Schließlich haben wir uns dafür entschieden, die zu besprechenden Entscheidungen ohne weitere Aufschlüsselung nach Gegenstand oder „Name“ (zB Bonifatius-Fall) in einer nach Band und Seitenzahl geordneten Liste zu präsentieren. Es ist eine hübsche Auswahl geworden. Für jeden sollte etwas dabei sein:

ROHGE 4, 172

RGZ 56, 258

RGZ 101, 107

ROHGE 6, 277

RGZ 58, 24

RGZ 105, 60

ROHGE 16, 427

RGZ 58, 130

RGZ 105, 406

ROHGE 19, 78

RGZ 61, 415

RGZ 105, 408

RGZ 1, 247

RGZ 74, 235

RGZ 111, 320

RGZ 1, 344

RGZ 76, 130

RGZ 117, 121

RGZ 3, 179

RGZ 78, 239

RGZ 130, 119

RGZ 3, 186

RGZ 82, 206

RGZ 132, 183

RGZ 4, 123

RGZ 83, 223

RGZ 134, 342

RGZ 4, 169

RGZ 86, 90

RGZ 135, 75

RGZ 5, 393

RGZ 86, 334

RGZ 135, 339

RGZ 18, 235

RGZ 87, 128

RGZ 145, 79

RGZ 21, 162

RGZ 87, 277

RGZ 145, 152

RGZ 23,167

RGZ 90, 328

RGZ 159, 68

RGZ 45, 170

RGZ 92, 369

RGZ 161, 52

RGZ 50, 266

RGZ 94, 203

RGZ 163, 348

RGZ 52, 18

RGZ 94, 267

RGZ 165, 155

RGZ 52, 373

RGZ 99, 147

RGZ 173, 447

RGZ 54, 53

RGZ 99, 154

 

RGZ 54, 137

RGZ 100, 129

 

Ihre erste Aufgabe besteht darin, sich mit unserem Angebot auseinanderzusetzen: Sie müssen den Weg zu den genannten Entscheidungen suchen, sich mit ihnen auseinandersetzen und Ihre Auswahl treffen. Bitte teilen Sie uns Ihre Präferenz(en) mit. Ich bitte Sie, sich zu diesem Zweck spätestens bis zum 15. Oktober 2024 (18 Uhr s.t.) unter den obenstehenden Kontaktdaten per E-Mail mit Frau Schüttpelz oder Frau Biancardi in Verbindung zu setzen. Sofern Sie sich nicht bis dahin mit uns in Verbindung gesetzt haben, wird Ihnen ohne Rücksprache eines der verbliebenen Themen „zugelost“. Bewerben sich mehrere Teilnehmer auf das gleiche Thema, gilt das Prioritätsprinzip. Können wir Ihrer ersten Präferenz nicht entsprechen, versuchen wir Ihre zweite oder dritte Präferenz zu berücksichtigen. Ist auch dies nicht möglich, entscheidet auch hier der „Zufall“. Am 21. Oktober 2024 werden Ihnen die Arbeitsthemen mitgeteilt.

Regelmäßiger Inhalt Ihrer Arbeit wird sein: Einführung in den Sach- und Streitstand (Sachverhalt, ggf. Prozessgeschichte, zentrale Probleme, positive Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung, Meinungsstand), Entscheidung des Gerichts, Stellungnahme, positive Rechtslage heute, Entscheidung des Sachverhalts nach geltendem Recht, Auswirkungen der historischen Entscheidung auf Gesetzgebung, Judikatur und Lehre. Eingrenzungen und Schwerpunksetzungen erfolgen in Absprache mit dem jeweils zugewiesenen Betreuer. Jede Entscheidung ist anders und stellt den Bearbeiter vor eigene Herausforderungen. Sichere Kenntnisse im geltenden Privat- und Prozessrecht werden vorausgesetzt. Sie werden sich im Recht des frühen BGB und seiner Nebengesetze, ja sogar im gemeinen Recht und den früheren Partikularrechten bewegen müssen. Ein Studium historischer und neuerer Gesetzgebungsmaterialien, regelmäßig sogar des ius commune ist unabdingbar. Gesetzesänderungen (z.B. Schuldrechtsmodernisierung) und das Fortschreiten von Rechtsprechung und Lehre sind nachzuverfolgen. Ein Griff zu den großen Lehrbüchern (z.B. Crome, Dernburg, Endemann, Enneccerus, Larenz), zu den großen Kommentaren (Planck, RGRK, Soergel, Staudinger) – inklusive einschlägiger Vorauflagen – ist ebenfalls unabdingbar.

Die schriftliche Arbeit soll einen Umfang von 25 Seiten nicht überschreiten. Die üblichen Formalia (Schriftgröße 12; Zeilenabstand 1,5; Rand: 1/3; Schrift: Times New Roman) und wissenschaftliche Standards (Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, einheitliche Fußnoten) sind einzuhalten; Gerichtsurteile sind neben Zeitschriftenfundstelle mit Datum und Aktenzeichen zu zitieren (z.B.: BGH, NJW 2011, 2717 [Rn. 12], Urt. v. 29.6.2011 – VIII ZR 349/10). Das Seminar soll am 13./14. Dezember 2024 in München stattfinden. Über den genauen Ort (TU München) werden Sie noch informiert werden. Nach bisheriger Planung wird das Seminar am Freitag zeitig beginnen. Am Samstag werden wir früh starten. Ihr Vortrag darf nicht länger als 15 bis 20 Minuten dauern. Es folgt eine Diskussion von weiteren 15 bis 20 Minuten. Die genauen zeitlichen Vorgaben werden Ihnen noch mitgeteilt. Die schriftliche Arbeit muss dem Lehrstuhl spätestens am 2. Dezember 2024 um 12 Uhr s.t. in elektronischer Fassung (PDF-Datei) vorliegen. Verspätete Arbeiten können nicht mehr angenommen werden.

Mit den besten Grüßen und Wünschen für ein erfolgreiches Seminar

Ihr Andreas Bergmann

Paul von Heese | 06.10.2024