Aktuelles

Seminarankündigung: Best of RGZ im SS 2025

Liebe Kommilitonen!

Der Name Best of RGZ gibt das Programm vor. Gegenstand des Abschlussseminars sind ausgewählte Entscheidungen des Reichsgerichts, die seinerzeit in der „amtlichen Sammlung“ veröffentlicht wurden oder doch zumindest dafür vorgesehen waren (RGZ 173). Sie werden durch einige Fundstücke aus der Rechtsprechung des Reichsoberhandelsgerichts ergänzt. Ich und meine Mitarbeiter haben die Entscheidungen zusammengetragen. Es sind Klassiker darunter, aber auch Entscheidungen, deren Bedeutung sich vielleicht erst auf den zweiten oder dritten Blick erschließt, weil sie dogmengeschichtliche Entwicklungen zusammenfassen, mit ihnen brechen oder neue Entwicklungen judikativer oder legislativer Art in Gang gesetzt haben. Einen Schwerpunkt gibt es nicht. Das Spektrum reicht von Entscheidungen zum gemeinen Recht, über frühe verbraucherrechtliche Entscheidungen bis hin zur „klassischen“ Anwendung des BGB. Wir haben am Lehrstuhl lange debattiert, wie wir Ihnen den bunten Strauß an Rechtsprechung vorstellen, aus dem sie Auswahl haben. Schließlich haben wir uns dafür entschieden, die zu besprechenden Entscheidungen ohne weitere Aufschlüsselung nach Gegenstand oder „Name“ (zB Bonifatius-Fall) in einer nach Band und Seitenzahl geordneten Liste zu präsentieren. Es ist eine hübsche Auswahl geworden. Für jeden sollte etwas dabei sein:

ROHGE 4, 172

ROHGE 6, 277

ROHGE 16, 427

ROHGE 19, 78

RGZ 1, 247

RGZ 1, 344

RGZ 3, 179

RGZ 3, 186

RGZ 4, 123

RGZ 4, 169

RGZ 5, 393

RGZ 18, 235

RGZ 21, 162

RGZ 23,167

RGZ 50, 266

RGZ 52, 18

RGZ 52, 373

RGZ 54, 53

RGZ 54, 137

RGZ 56, 258

RGZ 58, 24

RGZ 58, 130

RGZ 61, 415

RGZ 74, 235

RGZ 76, 130

RGZ 78, 239

RGZ 82, 206

RGZ 83, 223

RGZ 86, 90

RGZ 86, 334

RGZ 87, 128

RGZ 87, 277

RGZ 90, 328

RGZ 92, 369

RGZ 94, 203

RGZ 94, 267

RGZ 99, 147

RGZ 99, 154

RGZ 100, 129

RGZ 101, 107

RGZ 105, 60

RGZ 105, 406

RGZ 105, 408

RGZ 111, 320

RGZ 117, 121

RGZ 168, 108

RGZ 130, 119

RGZ 132, 183

RGZ 135, 75

RGZ 135, 339

RGZ 145, 79

RGZ 145, 152

RGZ 159, 68

RGZ 161, 52

RGZ 163, 348

RGZ 165, 155

RGZ 173, 447

RGZ 154, 161

Ihre erste Aufgabe besteht darin, sich mit unserem Angebot auseinanderzusetzen: Sie müssen den Weg zu den genannten Entscheidungen suchen, sich mit ihnen auseinandersetzen und Ihre Auswahl treffen. Bitte teilen Sie uns Ihre Präferenz(en) mit. Ich bitte Sie, sich zu diesem Zweck spätestens bis zum 28. April 2025 (18 Uhr s.t.) unter den obenstehenden Kontaktdaten per E-Mail mit Frau Schüttpelz (esther-rosa.schuettpelz) oder Frau Sikora (katharina.sikora) in Verbindung zu setzen. Sofern Sie sich nicht bis dahin mit uns in Verbindung gesetzt haben, wird Ihnen ohne Rücksprache eines der verbliebenen Themen „zugelost“. Bewerben sich mehrere Teilnehmer auf das gleiche Thema, gilt das Prioritätsprinzip. Können wir Ihrer ersten Präferenz nicht entsprechen, versuchen wir Ihre zweite oder dritte Präferenz zu berücksichtigen. Ist auch dies nicht möglich, entscheidet auch hier der „Zufall“. Am 5. Mai 2025 werden Ihnen die Arbeitsthemen mitgeteilt.

Regelmäßiger Inhalt Ihrer Arbeit wird sein: Einführung in den Sach- und Streitstand (Sachverhalt, ggf. Prozessgeschichte, zentrale Probleme, positive Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung, Meinungsstand), Entscheidung des Gerichts, Stellungnahme, positive Rechtslage heute, Entscheidung des Sachverhalts nach geltendem Recht, Auswirkungen der historischen Entscheidung auf Gesetzgebung, Judikatur und Lehre. Eingrenzungen und Schwerpunksetzungen erfolgen in Absprache mit dem zugewiesenen Betreuer. Jede Entscheidung ist anders und stellt den Bearbeiter vor eigene Herausforderungen. Sichere Kenntnisse im geltenden Privat- und Prozessrecht werden vorausgesetzt. Sie werden sich im Recht des frühen BGB und seiner Nebengesetze, ja sogar im gemeinen Recht und den früheren Partikularrechten bewegen müssen. Ein Studium historischer und neuerer Gesetzgebungsmaterialien, regelmäßig sogar des ius commune ist unabdingbar. Gesetzesänderungen (z.B. Schuldrechtsmodernisierung) und das Fortschreiten von Rechtsprechung und Lehre sind nachzuverfolgen. Ein Griff zu den großen Lehrbüchern (z.B. Crome, Dernburg, Endemann, Enneccerus, Larenz), zu den großen Kommentaren (Planck, RGRK, Soergel, Staudinger) – inklusive einschlägiger Vorauflagen – ist ebenfalls unabdingbar.

Die schriftliche Arbeit soll einen Umfang von 25 Seiten nicht überschreiten. Die üblichen Formalia (Schriftgröße 12; Zeilenabstand 1,5; Rand: 1/3; Schrift: Times New Roman) und wissenschaftliche Standards (Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, einheitliche Fußnoten) sind einzuhalten; Gerichtsurteile sind neben Zeitschriftenfundstelle mit Datum und Aktenzeichen zu zitieren (z.B.: BGH, NJW 2011, 2717 [Rn. 12], Urt. v. 29.6.2011 – VIII ZR 349/10). Das Seminar soll am 27./28. Juno 2025 in München stattfinden. Über den genauen Ort (TU München) werden Sie noch informiert werden. Nach bisheriger Planung wird das Seminar am Freitag nachmittags beginnen. Am Samstag werden wir morgens starten. Ihr Vortrag darf nicht länger als 15 bis 20 Minuten dauern. Es folgt eine Diskussion über die vorgestellte Arbeit von weiteren 15 bis 20 Minuten, in der Sie uns und Ihren Kommilitonen Rede und Antwort stehen müssen. Die genauen zeitlichen Vorgaben werden Ihnen noch mitgeteilt.

Die schriftliche Arbeit muss dem Lehrstuhl (ls.bergmann) spätestens am 16. Juno 2025 um 12 Uhr s.t. in elektronischer Fassung (PDF-Datei) vorliegen. Verspätete Arbeiten können nicht mehr angenommen werden.

Mit den besten Grüßen und Wünschen für ein erfolgreiches Seminar

Ihr Andreas Bergmann

Vorlesungsankündigung: Schuldrecht-BT (Modul 55106) im SS 2025

Liebe Kommilitonen,

das Modul 55106 widmet sich unter der Überschrift „Besonderes Schuldrecht“ den einzelnen Schuldverhältnissen (8. Abschnitt des 2. Buches des BGB). Seit dem Sommersemester 2015 wird Ihnen der Inhalt des Moduls nicht mehr in der überkommenen Form des Lehrbriefs, sondern als mündliche Veranstaltung angeboten. Der Lehrbrief, der sich in seinem tatsächlichen Zuschnitt immer mehr einem Lehrbuch angenähert hat, aber doch das mündliche Wort nicht substituieren kann, wird ersetzt durch eine Vorlesung, die naturgemäß ihren Fokus auf die Vermittlung der Grundstrukturen der Materie setzt. Das gesprochene Wort erlaubt eine unmittelbare Kommunikation, während der starre, tote schriftliche Text wie ein undurchdringlicher Schirm wirkt zwischen der Person die nachdenkt und versucht zu übermitteln, und der Person, die aufnimmt und versucht zu verstehen (Roffredo Beneventano).

In diesem Wintersemester werden wir die Vorlesung wieder grundlegend aktualisieren: Insbesondere die Themenblöcke Kaufrecht (I-IIII) mitsamt Einführung (Literaturempfehlung) und Einleitung in das Recht der einzelnen Schuldverträge werden neu aufgezeichnet. Sie können über das Internet „live und aktiv“ an der Vorlesung teilnehmen. Die Vorlesung wird als livestream in das Internet übertragen. Sie können Fragen zum Stoff stellen, später auch mit mir im unmittelbaren Gespräch diskutieren. Da das Kaufrecht am Anfang des Besonderen Schuldrecht steht, laufen die live-Veranstaltungen parallel zum absolvierenden Curriculum. Die einzelnen Veranstaltungen gliedern sich wie folgt:

  • Wir „streamen“ dienstags. Wir starten regelmäßig um 14.30 Uhr.
  • Es folgt ein erster Vorlesungsblock mit ungefähr 45-60 min.
  • In der Zwischenzeit können Sie Fragen stellen, die von einem Mitarbeiter gesammelt werden. In den folgenden 15 min werde ich mich bemühen, die Fragen zu beantworten.
  • E schließt sich ein zweiter Vorlesungsblock mit wiederum 45-60 min an.
  • Sie können wiederum Fragen stellen, die ich in einem Zeitfenster von 15min beantworten will.
  • Zum Schluss jeder Veranstaltung kommen wir gemeinsam ins Gespräch. Ich bitte Sie, sich hier mit Bild und Ton einzuschalten. Dieser Teil der Veranstaltung wird nicht aufgezeichnet.

Den jeweiligen Link zu den Veranstaltungen finden Sie in Moodle. Ihre Moodle-Umgebung für das Modul 55106 im Sommersemester 2025 wird am 1. April sichtbar geschaltet. Sie können aber auch vor Ort „live“ dabei sein. Wir haben im Studio reichlich Plätze für Studenten, die lieber „körperlich“ an einer Präsenzveranstaltung teilnehmen möchten:

Campus der FernUniversität in Hagen (Universitätsstraße, 58097 Hagen),

dienstags, 14:30 – 17:00 Uhr

(Studio, Raum C027, Gebäude 8 [ehem. AVZ])

Die Veranstaltungen werden aufgezeichnet. Die Videos werden Ihnen anschließend in der Moodle-Umgebung zu dieser Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Dort finden Sie auch die Videos und ggf. Updates zu den Veranstaltungen, die dieses Semester nicht neu aufgezeichnet werden.

punctatio librorum

terminus

puncta

15. April 2025, 14:30 – 17 Uhr

I

Einführung, Einleitung, Kaufrecht I

22. April 2025

 

Keine Veranstaltung

29. April 2025, 14.30 – 17 Uhr

II

Kaufrecht II

6. Mai 2025, 14:30 – 17 Uhr

III

Kaufrecht III

13. Mai 2025, 14:30 – 17 Uhr

IIII

Kaufrecht IIII

20. Mai 2025, 14:30 – 17 Uhr

V

Darlehen, Leasing, Schenkung

27. Mai 2025, 14:30 – 17 Uhr

VI

Dienstvertrag, Behandlungsvertrag, Reisevertrag

3. Juni 2025, 14:30 – 17 Uhr

VII

Auftrag, Geschäftsbesorgung, Makler, GoA

Die Vorlesung kann und will das Selbststudium mit dem Lehrbuch nicht ersetzen. Sie hat ihren legitimen Platz neben dem Lehrbuch, indem sie dem Zuhörer zum Lehrbuch eine zusätzliche, in Zuschnitt, Inhalt und Schwerpunktsetzung durchaus auch divergierende Darstellung anbietet. Vor allem schafft sie das Grundverständnis, das für die gewinnbringende Lektüre notwendig ist. Auch will die Vorlesung nicht ausschließlich abstraktes Wissen vermitteln. Zahlreiche Beispiele und auch schulmäßig durchgeprüfte Fälle sollen Ihnen den Einstieg in den Besonderen Teil des Schuldrechts erleichtern. Eingehende Literaturhinweise werde ich Ihnen im Rahmen der Veranstaltung geben. Schon jetzt erlaube ich mir, Ihnen einen kurzen Überblick über die Literatur zu geben, die ich für Studenten für besonders geeignet erachte. Im Kern bieten aber alle Lehrbücher eine solide Einführung in das Besondere Schuldrecht.

I. Lehr- und Lernbücher

  • Brox/Walker, Besonderes Schuldrecht, 49. Aufl. München 2025 (angekündigt für April 2025, ca. 30 €; auch in der beck-eBibliothek verfügbar)
  • Looschelders, Schuldrecht Besonderer Teil, 20. Aufl. München 2025 (angekündigt für April 2025, ca. 30 €)
  • Medicus/Lorenz, Schuldrecht II, Besonderer Teil, 18. Aufl. München 2018 (27,90 €; auch in der beck-eBibliothek verfügbar)
  • Wagner, Deliktsrecht, 14. Aufl. München 2021, (24,90 €)
  • Wandt, Gesetzliche Schuldverhältnisse, 12. Aufl. München 2025 (angekündigt für Juli 2025, ca 30 €; in der beck-eBibliothek verfügbar)

II. Grundlegende Darstellungen

Die nachfolgend aufgeführten Werke sind für eine systematische Erarbeitung des Stoffes von der ersten bis zur letzten Seite vielleicht zu dick. Zur Vertiefung einzelner, nach Lektüre des Kursmaterials und eines Lehr-/Lernbuchs noch offen gebliebener Fragen sind sie unerlässlich. Bücher, die vor 2002 erschienen sind, haben das neue Schuldrecht noch nicht eingearbeitet. Gleichwohl sind sie zur Beschäftigung mit Bereichen, die durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz unverändert geblieben sind, nach wie vor bestens geeignet. Zudem: Manche Wendung des „neuen“ Schuldrechts versteht man besser, wenn man die überkommene Rechtslage kennt.

  • Harke, Besonderes Schuldrecht, Berlin 2011 (99,99 €)
  • Larenz/Canaris, Lehrbuch des Schuldrechts, Band II, Besonderer Teil, Halbband 1, 13. Aufl. München 1986, Halbband 2, 13. Auflage München 1994 (beide vergriffen)
  • Fikentscher/Heinemann, Schuldrecht, 12. Aufl. Berlin 2022 (59,95 €)
  • Esser/Weyers, Schuldrecht, Besonderer Teil, 8. Aufl. Heidelberg, Teilband 1 (Verträge), 1998 und Teilband 2 (Gesetzliche Schuldverhältnisses), 2000 (beide vergriffen)
  • Enneccerus/Lehmann, Lehrbuch des Bürgerlichen Rechts, Band 2, Recht der Schuldverhältnisse, 15. Aufl. Tübingen 1958 (vergriffen)
  • Oechsler, Vertragliche Schuldverhältnisse, 2. Aufl. Tübingen 2017 (149 €)

III. Fallsammlungen

  • Fezer/Obergfell, Klausurenkurs zum Schuldrecht, Besonderer Teil, 11. Aufl. München 2023 (28,90 €)
  • Köhler/Lorenz, Prüfe dein Wissen, Schuldrecht II, Besonderer Teil, 20. Aufl. München für 2025 angekündigt. Die Vorauflage ist vergriffen.

IV. Kommentare

Die Kommentarliteratur reicht von kleinen Taschenkommentaren bis zu mehrbändigen Werken. Mehrbändige Werke sind für die wissenschaftliche Vertiefung – auch im Rahmen einer Haus-, Seminar- oder Bachelorarbeit – unerlässlich. Zum erstmaligen Erarbeiten des Stoffes sind sie nur bedingt geeignet. Folgende Kommentare erscheinen mir – auch wegen der vergleichsweise moderaten Preise – für den Studenten empfehlenswert:

  • Jauernig (Hrsg.), BGB, 19. Aufl. München 2023 (75,00 €)
  • Schulze/Dörner/Ebert u.a. (Hrsg.), BGB, 12. Aufl. Baden-Baden 2024 75,00 €)

V. Alpmann/Schmidt-Skripten

Daneben existieren aber auch Alpmann/Schmidt-Skripte zum Besonderen Schuldrecht. Es ist nicht zu leugnen: Sie sind gut. Allerdings sei zur Vorsicht gemahnt: Die Wissensvermittlung geht an vielen Stellen deutlich über den Pflichtstoff hinaus. Sie sind bestens geeignet zum Repetieren, d.h. zur Wiederholung und Vertiefung des bereits erworbenen Wissens. Für eine erstmalige systematische Durchdringung sind sie weniger hilfreich, da sie dem Studenten vor lauter Details leicht den Blick auf das Ganze verstellen. Um die Bearbeitung des Stoffes auf Examensniveau abzurunden, führt an ihnen aber kaum ein Weg vorbei. Entsprechendes gilt im Zweifel auch für die Skripten aus dem Hause Hemmer. Sie sind mir aber allesamt nicht bekannt.

Ich verbleibe mit den besten Grüßen und Wünschen für eine erfolgreiche Veranstaltung

Ihr Andreas Bergmann

Paul von Heese | 07.04.2025