Wissenschaftliche Grundlagen

Die Disziplin „Juristische Zeitgeschichte“ entwickelt sich seit einigen Jahren im Grenzbereich von Rechtswissenschaft, Rechtsgeschichte und Allgemeiner Geschichte. Die Methodendiskussion und Forschungstätigkeit hat sich ausgeweitet und verdichtet. Juristen und Historiker lernen voneinander:

Juristische Zeitgeschichte umfaßt mehr als nur die Dogmengeschichte von Rechtsinstituten (schließt diese aber nicht aus); sie erweitert das traditionelle rechtshistorische Instrumentarium einerseits in allgemeinhistorischer Sicht und in der Sicht historischer Nachbardisziplinen. Die bis vor einiger Zeit von Juristen häufig vernachlässigten allgemeingeschichtlichen politikgeschichtlichen, sozialgeschichtlichen und kulturgeschichtlichen Dimensionen werden einbezogen. Mehr als früher berücksichtigen Juristen Archivalien, statistische Methoden und Erkenntnisse, aber auch belletristische Texte und literaturgeschichtliche Erkenntnisse.

Andererseits ist das traditionelle rechtshistorische Instrumentarium auch aus juristischer Sicht erweitert worden. Es werden Fragen an das Quellenmaterial und dessen Interpretation auch unter dem Gesichtspunkt der rechtstheoretischen bzw. rechtsphilosophischen Kritik der (oder einer) Rechtsentwicklung diskutiert. So verstandene Juristische Zeitgeschichte kann zum Instrument rechtspolitischer Kritik am geltenden Recht (als dem Endpunkt einer verfehlten oder gelungenen Rechtsentwicklung) eingesetzt werden.

Die Frage nach dem zeitlichen Rahmen Juristischer Zeitgeschichte wird nicht einheitlich beantwortet. Das Institut legt seiner Arbeit - ausgehend von der wohl am weitesten greifenden Auffassung - den Zeitraum seit Beginn des 19. Jahrhunderts zugrunde.

10.05.2024