FAQ zu Abschlussarbeiten

  • Beachten Sie die folgenden Dokumente zu Abschlussarbeiten am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbes. Entwicklung von Informationssystemen (Univ.-Prof. Dr. S. Strecker):

    Beachten Sie weiterhin die Dokumente, die auf den Seiten des Prüfungsamts jeweils unter Ihrem Studiengang zu finden sind:

    Sollten weiterhin Fragen bestehen, konsultieren Sie die im Folgenden vorbereiteten Fragen und Antworten.

  • Welche Leistungen sind für die Prüfung zu erbringen?

    Schriftliche Ausarbeitung ("Abschlussarbeit")

    Wieviele Abschlussarbeiten betreuen Sie?

    Wir betreuen aktuell pro Semester ca. 15-25 Abschlussarbeiten.

    Was bedeutet „Datum des Poststempels“?

    Das „Datum des Poststempels“ ist das Datum der Abgabe Ihrer Abschlussarbeit.

    Wie lege ich einen formalen Widerspruch ein?

    Ein Widerspruch kann innerhalb der gesetzlichen Fristen (siehe Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Notenbescheid) schriftlich per Post oder E-Mail eingereicht werden. Er muss zwingend Name, Matrikelnummer, Art der Prüfungsleistung (Abschlussarbeit), Prüfungsdatum und Thema der Arbeit angeführt sein. Des Weiteren ist eine substantiierte Begründung des Widerspruchs notwendig. Nach Ablauf des Verfahrens erhalten Sie einen schriftlichen Widerspruchsbescheid.

    Gibt es Voraussetzungen?

    Die formalen Voraussetzungen für die Anfertigung Ihrer Abschlussarbeit entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen Prüfungsordnung. Lesen Sie unbedingt unsere Hinweise zur Anfertigung einer Abschlussarbeit am Lehrstuhl für BWL, insbes. Entwicklung von Informationssystemen durch.

    Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, dass Sie Ihr(e) Seminarleistung(en) bei uns ablegen, damit Sie sich gezielt auf das Anfertigen Ihrer Abschlussarbeit vorbereiten können und sich mit unseren Beratungsangeboten und Anforderungen vertraut machen. Dies ist jedoch keine zwingende Voraussetzung.

    Können Sie mir Informationen zur Prüfungsordnung und zu prüfungsrechtlichen Fragen beantworten (z. B. zu Voraussetzungen für die Anmeldung zu Seminar und Abschlussarbeit)?

    Nein. Prüfungsrechtliche Fragen können wir Ihnen leider nicht beantworten. Für prüfungsrechtliche Angelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft bzw. an das Prüfungsamt der Fakultät für Mathematik und Informatik.

    Falls Sie die prüfungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, bei uns Ihre Seminar- oder Abschlussarbeit anzufertigen, gibt es von unserer Seite keine weiteren formalen Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen. Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, dass Ihr(e) Seminarleistung(en) bei uns ablegen, damit Sie sich gezielt auf das Anfertigen Ihrer Abschlussarbeit vorbereiten können und sich mit unseren Beratungsangeboten und Anforderungen vertraut machen. Dies ist jedoch keine zwingende Voraussetzung.

  • Kann ich das Thema meiner Seminararbeit weiterführen?

    Nein, Sie müssen die Abschlussarbeit nutzen, um sich ein neues Thema einzuarbeiten.

    Wo finde ich die Themenvorschläge auf der Internetseite?

    Beachten Sie dazu die Themen für Abschlussarbeiten. Sie finden dort Schlagworte zur methodischen Herangehensweise (Literaturstudie, Implementierung etc.) sowie Themenschwerpunkte.

    Kann ich einen eigenen Themenvorschlag für meine Abschlussarbeit machen?

    Ja, ein selbst vorgeschlagenes Thema kann nach Rücksprache unter bestimmten Voraussetzungen bearbeitet werden. Wichtig ist, dass Ihr Themenvorschlag eine hohe Passung zu unseren Forschungs- und Lehrschwerpunkten aufweist. Informieren Sie sich daher vor der Einreichung eines Themenvorschlags unbedingt über unsere Schwerpunkte in Forschung und Lehre, und ermitteln Sie, welche/r wissenschaftliche Mitarbeiter/in thematisch für die Betreuung Ihres Themas in Frage käme. Dann können Sie direkt mit der entsprechenden Person Kontakt aufnehmen und sich zu Ihrem Themenvorschlag austauschen. Erstellen Sie dazu eine Skizze des Themas aus der die Ziele der Arbeit, die adressierten Forschungsfragen, die anvisierte methodische Herangehensweise und die angestrebten Erkenntnisangebote hervorgehen. Die Fristen für die Einreichung eines Themenvorschlags sind: Zum Sommersemester bis zum 01.12. des Vorjahres und für das Wintersemester bis zum 01.06. desselben Jahres. Weitere Hinweise finden Sie unter "Hinweise zu Themen für Abschlussarbeiten". Mit der Zusendung und Sichtung Ihres Vorschlags geht ausdrücklich keine Zusage zu einem Abschlussarbeitsplatz einher.

    Kann ich eine Abschlussarbeit in Zusammenarbeit mit Kooperationspartner/Industriepartner schreiben?

    Ja (lesen Sie aber unbedingt die folgenden Hinweise durch). Wir unterstützen Sie bei der Anfertigung einer Abschlussarbeit mit einem Kooperationspartner (Praxispartner). Allerdings gibt es eine Reihe von Randbedingungen, die erfüllt sein müssen, damit eine solche Kooperation für Sie zu einer erfolgreichen Bearbeitung der Themenstellung führt. Insbesondere muss gewährleistet sein, dass es sich um eine wissenschaftliche Arbeit handelt, die als Prüfungsleistung in einem universitären Studiengang erbracht wird und geprüft werden kann. Ein Projektbericht aus einem Unternehmenskontext erfüllt diese Voraussetzung bspw. nicht. Sollten Sie beabsichtigen, Ihre Abschlussarbeit in dem Unternehmen anzufertigen, in dem Sie beruflich tätig sind, stellen sich mehrere Herausforderungen, die u.a. darin bestehen, die notwendige kritische Distanz zu wahren und sich von der Normativität des Faktischen zu lösen. Wir beraten Sie im Vorfeld zu diesen Herausforderungen und beurteilen gemeinsam mit Ihnen die Konstellation, in der Sie das Thema bearbeiten möchten. Beachten Sie die Hinweise unter "Eigener Themenvorschlag".

  • Wie kann ich mich um einen Betreuungsplatz bewerben?

    Sie bewerben sich zunächst über das Portal WebRegIS unter dem Link „Zur Abschlussarbeit an- oder abmelden“. Werden Sie im anschließenden Auswahlverfahren für einen Betreuungsplatz ausgewählt, werden Sie von uns (per E-Mail oder auf dem Postweg) benachrichtigt. Bitte lesen Sie sich das jeweilige Schreiben durch und reagieren Sie entsprechend.

    Was ist bei der Bewerbung zu beachten?

    Geben Sie Ihre bisher im entsprechenden Studiengang erfolgreich erbrachten Leistungen (insbes. erfolgreich abgeschlossene Klausuren und Seminare) vollständig an. Dies betrifft alle Leistungen, die sich auf den aktuellen Studiengang beziehen. Auch angerechnete Leistungen müssen angegeben werden.
    Weitere Angaben, für die kein eigenes Feld vorgesehen ist, sollten Sie im Feld "Bemerkungen" eintragen.

    Studierende in Diplomstudiengängen, die ein Schwerpunkt- oder Wahlpflichtfach noch nicht vollständig abgeschlossen haben, aber bereits Teilleistungen in Form von einzelnen Modulklausuren für dieses Schwerpunkt- oder Wahlpflichtfach erbracht haben, sollten diese Teilleistungen (Modul-Nr., Modul-Name und erzielte Note) im Feld „Bemerkungen“ eintragen.

    WICHTIG: Fügen Sie Ihrer Bewerbung unbedingt Angaben zu den von Ihnen gewünschten Themenbereichen und forschungsmethodischen Herangehensweisen bei und konsultieren Sie dazu unsere Hinweise.

    Werde ich durch meine Teilnahme an einem Seminar am Lehrstuhl (automatisch) für einen Betreuungsplatz berücksichtigt?

    Nein, diese Möglichkeit besteht nicht. Bewerbungen auf Seminar- und Abschlussarbeitsplätze werden unabhänging voneinander behandelt

  • Nach welchen Kriterien werden die Studierenden ausgewählt?

    Studierende, die bei uns ein Seminar mit einer guten Leistung abgeschlossen haben, werden grundsätzlich bevorzugt. Andere Bewerbungen schließen wir jedoch nicht a priori aus. Außerdem entnehmen Sie bitte die Teilnahmevoraussetzungen den Erläuterungen zum Prozedere. Sollten Sie die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, bitten wir Sie von einer Bewerbung um einen Betreuungsplatz in WebRegIS abzusehen.

    Wie erfahre ich, ob ich einen Betreuungsplatz erhalten habe?

    Sie erhalten hierüber eine Benachrichtigung (per Email oder auf dem Postweg). Die Anmeldungen von Studierenden, die wir nicht berücksichtigen können, werden zur weiteren Verteilung an Lehrstühle, die in einer geringeren Präferenz angegeben wurden, an das Prüfungsamt zurückgegeben. Studierende, die auch in nachrangiger Präferenz keinen Betreuungsplatz erhalten werden ca. 8 Wochen nach dem Anmeldeschluss darüber schriftlich vom Prüfungsamt informiert. Bitte sehen Sie vor dem Ablauf dieser Frist von Anfragen nach dem Status Ihrer Bewerbung auf einen Betreuungsplatz ab.

    Wie groß sind meine Chancen auf einen Abschlussarbeitsplatz am Lehrstuhl, wenn ich dort ein Seminar erfolgreich absolviert habe?

    Der Regelfall sieht vor, dass Sie mit erfolgreich abgeschlossenem Seminar am Lehrstuhl auch einen Abschlussarbeitsplatz erhalten. Eine "Garantie" auf einen Abschlussarbeitsplatz im Wunschsemester kann jedoch nicht gegeben werden, da z. B. Kapazitäten durch Studierende in Anspruch genommen werden können, deren erfolgreiches Seminar bereits einige Zeit zurück liegt.

  • Wie kann ich mich besonders gut auf meine Abschlussarbeit vorbereiten?

    Wir bieten den Brückenkurs 09805 zum wissenschaftlichen Arbeiten an, mit dem Sie sich besonders gut auf die Seminar- und Abschlussphase Ihres Studiums vorbereiten können. Nähere Informationen dazu finden Sie unter https://www.fernuni-hagen.de/evis/studium/module/09805.shtml.

  • Ist es möglich, Seminar- und Abschlussarbeit im gleichen Semester anzufertigen?

    Die formale Voraussetzung hierfür ist, dass die für Sie gültige Prüfungsordnung es zulässt, Seminar- und Abschlussarbeit im gleichen Semester anzufertigen. Ist dies der Fall, bedarf die Bearbeitung von Seminar und Abschlussarbeit in einem Semester eines besonderen Koordinationsaufwands durch Sie, da es sich u.a. dringend empfiehlt, den Beginn der Bearbeitung der Abschlussarbeit und das Abschließen der Seminarleistung aufeinander abzustimmen. Dies ist nicht in jeder Konstellation überschneidungsfrei möglich, z.B. wenn die Seminarpräsenzphase Ende Januar stattfindet und eine Bachelorarbeiten spätestens am 01.01. ausgelöst werden muss, damit eine Abgabe am 31.03. (letzter Tag des Semesters) erfolgen kann. Wir empfehlen Ihnen daher ausdrücklich, eine gesonderte Absprache mit den (zukünftigen) Betreuungspersonen. Auch wenn sie von unserer Seite Seminar und Abschlussarbeit in einem Semester absolvieren können, raten wir jedoch insbesondere bei Teilzeitstudierenden davon ab. Gründe dafür liegen u.a. in dem erheblichen Zeitaufwand, der für beide Arbeiten einzurechnen ist. Zudem zielt das Seminar darauf, Grundkenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens zu erwerben, die auf das Anfertigen einer Abschlussarbeit vorbereiten; werden beide Leistungen in einem Semester bearbeitet, können wichtige Kompetenzen des wissenschaftlichen Arbeitens nach unserer Erfahrung nicht vertieft genug erworben werden. Unsere Empfehlung lautet daher in aller Regel, zunächst das Seminar zu absolvieren und im folgenden Semester die Abschlussarbeit anzustreben. Auch wenn wir Ihnen keine Garantie für einen Betreuungsplatz für eine Abschlussarbeit geben können, erhalten jedoch normalerweise diejenigen Kandidat*innen, die erfolgreich ein Seminar an unserem Lehrstuhl absolviert haben, auch einen Platz für die Anfertigung der Abschlussarbeit in den darauffolgenden Semestern.

    Kann ich meine Seminar- und Abschlussarbeit in zwei unmittelbar aufeinander folgenden Semestern anfertigen?

    Auch wenn wir Ihnen keine Garantie für einen Abschlussarbeitsplatz geben können, erhalten jedoch normalerweise diejenigen Kandidat*innen, die erfolgreich ein Seminar an unserem Lehrstuhl absolviert haben, auch einen Platz für die Anfertigung der Abschlussarbeit in den darauffolgenden Semestern. Dies gilt auch, sofern die Präsenzphase des Seminars nach der Anmeldefrist für Abschlussarbeiten liegt. Wir berücksichtigen in diesem Fall grundsätzlich auch Kandidat*innen aufgrund deren schriftlicher Seminarleistung. In jedem Fall müssen Sie sich fristgerecht sowohl für das Seminar als auch für die Betreuung Ihrer Abschlussarbeit in WebRegIS anmelden. Detaillierte Informationen erhalten Sie dazu auch in unseren Seminaren. TODO!

    Kann ich ein Seminar- und Abschlussarbeit an verschiedenen Fakultäten absolvieren?

    Wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft bzw. an das Prüfungsamt der Fakultät für Mathematik und Informatik, um diese Frage zu klären.

    Wie stehen meine Chancen, Seminar- und Abschlussarbeit im gewünschten Semester bei Ihnen anfertigen zu können?

    Sehr gut. In aller Regel gelingt es uns, Ihnen die Teilnahme in einem Seminar / an einer Abschlussarbeit im gewünschten Semester zu ermöglichen. Da die Nachfrage allerdings erfahrungsgemäß deutlich schwankt, können wir dies nicht garantieren.

  • Aus welchen Teilen besteht die Bearbeitung? Welche Termine sind einzuhalten?

    Die Abschlussarbeit gliedert sich in folgende Abschnitte:

    • Sie erhalten einen Themenvorschlag
    • Recherche und Erstellung des Exposés zu Ihrer Abschlussarbeit (ca. 3 Wochen)
    • Besprechung des Exposés
    • Schriftliche Ausarbeitung zu Ihrem Thema („Abschlussarbeit“)

    Hinweise dazu finden Sie u. a. in der begleitenden Moodle-Lernumgebung.

    Wie fertige ich das Exposé/ die Abschlussarbeit an? Wie finde ich geeignete Literatur?

    Sie finden dazu umfangreiche Hinweise in der begleitenden Moodle-Lernumgebung, zu der Sie Zugang erhalten, wenn Sie zur Betreuung angenommen wurden.

    Wann kann ich mit der Erstellung der Abschlussarbeit anfangen?

    Sie können mit der Erstellung eines Exposees bereits im Vorsemester beginnen, da Sie bereits ca. 4 Wochen vor dem gewünschten Starttermin einer Abschlussarbeit Ihre Themenskizze erhalten. Wenn Sie beispielsweise zum 1.4./1.10. beginnen möchten, erhalten Sie bereits Anfang März/Anfang September Ihr Thema. Bachelorarbeiten sollen in der Regel zwischen dem 1.10. - 2.1. bzw. 1.4. - 30.06. begonnen werden, damit diese auch im gleichen Semester beendet werden. Abweichungen von dieser Regel bedürfen einer Absprache vor dem Ende des jeweiligen Anmeldezeitraums.

  • Kann ich von der Abschlussarbeit zurücktreten?

    Bis zu einem im Bestätigungsschreiben genannten Termin, können Sie sanktionsfrei von der Abschlussarbeit zurücktreten. Beachten Sie jedoch, dass Sie in dem jeweiligen Semester dann auch keine andere Abschlussarbeit belegen können.
    Nach dem genannten Termin ist ein sanktionsfreier Rücktritt in der Regel nicht mehr möglich. Bei akuten gesundheitlichen Problemen (z.B. Unfall) kontaktieren Sie bitte Ihren Betreuungsperson und gegebenfalls das Prüfungsamt.

  • Machen Sie sich unbedingt mit dem Thema Plagiate so vertraut, dass Sie nachvollziehen können, welche Formulierungen in Ihrer Arbeit einen Plagiatsverdacht nahe legen können und vermeiden Sie es unbedingt, sich auch nur einem Verdacht auszusetzen. Informieren Sie sich auch frühzeitig über die Ihnen drohenden Konsequenzen, die mit einem erkannten Plagiat verbunden sind. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die für Sie gültige Prüfungsordnung in ihrer aktuellen Fassung und die Informationen, die Sie vom Prüfungsamt bei Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit erhalten. Um sich mit den verschiedenen Formen, die ein Plagiat annehmen kann, auseinanderzusetzen, können Sie z. B. den folgenden Link einsehen: https://guttenplag.fandom.com/de/wiki/PlagiatsKategorien.

  • An wen wende ich mich, falls weiterhin Fragen zu Abschlussarbeiten bestehen?

    Bitte wenden Sie sich zu konkreten Themen/-vorschlägen an mögliche Betreuungspersonen.

    Für allgemeine Anfragen (organisatorische Fragen) wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.

  • Was muss ich beachten, um ein gehaltvolles Feedback zu erhalten und wie ist die Rückmeldung zu meinem Exposé zu interpretieren?

    Mit der Anfertigung eines Exposees verbindet sich ein freiwilliges, zusätzliches Beratungsangebot der Lehrenden. Es handelt sich weder um ein Genehmigungsverfahren noch um eine Benotungs- oder Beurteilungsrückmeldung. Die Beratung zu einem Exposé dient vorrangig dazu, auf solche Aspekte Ihres Exposé aufmerksam zu machen, die darauf hindeuten, dass grundsätzliche Probleme bestehen (z.B. mit der Literaturarbeit), die das Bestehen der Prüfungsleistung in Frage stellen. Ob und wie Sie mit einer solchen Indikation umgehen, liegt alleine in Ihrer Verantwortung.

    Nach Eingang Ihres Exposé wird eine Rückmeldung durch Ihre Betreuerin/Ihren Betreuer angeboten. In der Regel wird diese Rückmeldung in Form eines Gesprächs ermöglicht. In dieser Rückmeldung erhalten Sie eine Hinweise zu Auffälligkeiten. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine von Ihnen anvisierte Ausgestaltung des Themas zu erörtern und Fragen zu stellen. Als Grundlage für dieses Unterstützungsangebot erwarten wir, dass Sie sich bereits vorab intensiv mit Ihrem Thema auseinandergesetzt und ein gehaltvolles, differenziertes Exposé eingereicht haben. Das Feedback wird umso gehaltvoller ausfallen, je differenzierter Sie sich im Vorfeld mit den zuvor angesprochenen Punkten befasst haben. Mit weiteren konkreten Rückfragen können Sie sich während der Ausarbeitung Ihrer Abschlussarbeit an Ihre Betreuerin/Ihren Betreuer wenden.

    Es gilt, dass das Feedback zum Exposé nur auf (vornehmlich negativ zu beurteilende) Auffälligkeiten fokussiert und keinesfalls in dem Sinne zu interpretieren ist, dass die Rückmeldung mit einer Aussage über das Bestehen oder Nichtbestehen verbunden ist. Die Rückmeldung ist auch nicht mit einer Aussage über eine Note verknüpft und kann keinesfalls in diesem Sinne interpretiert werden. Die Begründung hierfür ist - jenseits formaler Aspekte - offensichtlich: Es werden in einer Rückmeldung dediziert nicht alle Aspekte einer Begutachtung thematisiert. Sie können sich unter keinen Umständen darauf berufen, dass Ihnen in einer Rückmeldung das Bestehen oder eine bestimmte Note in Aussicht gestellt worden seien: Gegenstand der Prüfung ist nur das final eingereichte Dokument und die Note Ihrer Prüfungsleistung ist das Ergebnis des Begutachtungsverfahrens nach Abgabe. Erneut: Die alleinige Verantwortung für das abgegebene Dokument liegt bei Ihnen; die Anmerkungen in einem Feedback zum Exposé haben ausschließlich vorschlagenden Charakter.

  • Ich habe ein Kind/Kinder. Gibt es Sonderregelungen für mich?

    Soweit uns bekannt ist, gibt es leider keine Sonderregelungen für Studierende mit Kindern, wir empfehlen Ihnen jedoch, den FamilienService der FernUni zu kontaktieren und sich dort noch über eventuelle Möglichkeiten zu informieren. Sie können bei der Anmeldung zur Abschlussarbeit einen Wunschtermin für den Start angeben, den wir versuchen zu berücksichtigen, sodass Sie das zumindest zeitlich im Vorfeld mit Ihrer familiären Situation abstimmen können.

Lehrstuhl EvIS | 27.02.2024