Handbuch der europäischen Verfassungsgeschichte im 20. Jahrhundert.

Über das Projekt

TitelblattAbbildung: DIETZ

Das „Handbuch der europäischen Verfassungsgeschichte im 20. Jahrhundert“ (Reihe B: 1914-2013) knüpft direkt an seine Vorgängerserie zum „langen 19. Jahrhundert“ an.

Reihe A: ca. 1780-1920

Es wird mit beiden Serien das gemeinsame Ziel verfolgt, neben den zu berücksichtigenden regionalen und nationalen Politik-, Verfassungs- und Rechtstraditionen übergreifende europäische Rezeptions- und Transfervorgänge aufzuzeigen und das spezifisch europäische Phänomen von politischer Ordnung und Verfassung in seiner historischen Vielfalt verständlich zu machen.

 

Kontakt

Dr. Werner Daum

Koordination des Gesamtprojektes

Tel.: +49 721 93380-990
E-Mail: werner.daum
Homepage (externer Link)

Dr. phil., geb. 1961, 2006-2012 Mitarbeiter am Historischen Institut der FernUniversität in Hagen, seit Herbst 2012 Leiter des Regionalzentrums Karlsruhe der FernUniversität in Hagen, Veröffentlichungen zur europäischen, insbesondere italienischen Verfassungsgeschichte des langen 19. Jahrhunderts sowie zur italienischen Presse- und Öffentlichkeitsforschung des frühen 19. Jahrhunderts.

 

Konzeption

  • Nach den vier vorausgegangenen Bänden der Reihe A, die dem langen 19. Jahrhundert (1789-1914) gewidmet sind, führt die Reihe B des „Handbuchs der europäischen Verfassungsgeschichte“ vom Ersten Weltkrieg direkt in den europäischen Integrationsprozess des beginnenden 21. Jahrhunderts hinein. Unter diesem epochalen Bogenschlag gewinnt das Gesamtprojekt „Europäische Verfassungsgeschichte 1789-2013“ eine aktuelle europapolitische Bedeutung, die ihren Ausgangspunkt in der Annahme findet, dass der europäische Verfassungsdiskurs der letzten Jahre und Jahrzehnte die verfassungsgeschichtlichen Wurzeln Europas nicht ausreichend berücksichtigt. So ist der Politischen Geschichte, der Rechts- und Verfassungsgeschichte Europas eine höhere Bedeutung als in den gegenwärtigen Verfassungsdebatten beizumessen, was durch die interdisziplinäre wissenschaftliche Besetzung des Projekts gewährleistet wird. Da verfassungsgeschichtliche Entwicklungsprozesse in ihrer Wirkung in besonderer Weise durch eine „longue durée“ gekennzeichnet werden, sind in diesem Bereich vertiefende Rückbezüge bis zum Beginn der Moderne erforderlich, um die Wurzeln der gegenwärtigen europäischen Verfassungsstaatlichkeit verständlich zu machen.

    Das Projekt verfolgt das Ziel, neben den zu berücksichtigenden regionalen und nationalen Politik-, Verfassungs- und Rechtstraditionen übergreifende europäische Rezeptions- und Transfervorgänge aufzuzeigen und das spezifisch europäische Phänomen von politischer Ordnung und Verfassung in seiner historischen Vielfalt verständlich zu machen. Die besondere Tiefendimension der im Projekt umgesetzten europäisch vergleichenden Analyse zielt über die Feststellung nationalstaatlicher Eigenentwicklungen, Diskrepanzen und Ungleichzeitigkeiten hinaus auf deren – womöglich zeitlich oder teilräumlich begrenzte – Überwindung durch große europaweite Verbindungslinien (etwa in Gestalt von Konstitutionalisierungswellen und auch spezieller Verfassungsgroßregionen).

    Unter diesen Rahmenbedingungen bietet das Projekt eine einmalige, bisher auch von der Fachwissenschaft noch nicht unternommene Tiefenuntersuchung der verfassungsgeschichtlichen Entwicklung Gesamteuropas vom Übergang in die Moderne bis zum Vertrag von Lissabon (1789-2013). In der Tat liegt ein systematisch-vergleichender Überblick zur Entstehung und Entwicklung von Staatlichkeit und Verfassung im modernen Europa bisher weder aus rechts- noch aus politik- und geschichtswissenschaftlicher Perspektive vor. Das Projekt „Europäische Verfassungsgeschichte 1789-2013“ betritt somit verfassungsgeschichtliches Neuland.

  • Das Forschungsprojekt zur vergleichenden europäischen Verfassungsgeschichte vom späten 18. bis zum beginnenden 21. Jahrhundert beruht auf drei wesentlichen Vorentscheidungen: einem erweiterten Verfassungsbegriff, einem daraus entwickelten, verbindlichen Gliederungsraster sowie der Einbeziehung sämtlicher europäischer Staaten, auch des – eurasischen – Russland bzw. der Sowjetunion und des Osmanischen Reiches bzw. der Türkei mit seinem Schwerpunkt in Vorderasien.

    Das im Rahmen des Projekts relevante Verständnis von „Verfassung“ umfasst einen großen Teil dessen, was im heutigen juristischen Sprachgebrauch dem Begriff des „öffentlichen Rechts” zugeordnet wird. Die damit beabsichtigte Integration von sozialer Strukturgeschichte und politisch-staatlicher Entwicklung soll die Gegenüberstellung von Verfassungsnorm und Verfassungswirklichkeit ermöglichen. Letztere ist dabei nicht einfach auf eine Abweichung zu reduzieren; vielmehr gilt es, gerade das Verhältnis zwischen beiden als die jeweilige reale Verfassung in den Blick zu nehmen. Der dem Projekt zugrunde liegende erweiterte Verfassungsbegriff entspricht somit nicht einem am heutigen juristischen Sprachgebrauch orientierten, normativen Verfassungsbegriff, sondern erfasst in breiterer Perspektive die rechtlich-politischen Bedingungen staatlicher Herrschaft.

    Dieser umfassende, für alle Autoren des Handbuchs verbindliche und durch einen detaillierten Kriterienkatalog operationalisierbar gemachte Verfassungsbegriff eignet sich nicht nur für die Analyse von Einzelverfassungen bzw. die Periodisierung und Interpretation des nationalen Verfassungsgeschehens, sondern öffnet, wie von der neueren Forschung gefordert, den komparativen Blick auf das gesamte europäische Verfassungsgeschehen, wobei auch verfassungsgeschichtliche Transferprozesse zwischen den einzelnen Ländern sichtbar werden.

  • Analog zur Reihe A gliedert sich auch die Reihe B des Handbuchs in mehrere, bestimmten Zeiträumen zugeordnete Einzelbände (siehe Projektplan unten). Die Gliederung nach Zeitabschnitten der europäischen Verfassungsgeschichte bietet den Vorteil eines unmittelbaren komparatistischen Zugangs innerhalb des jeweiligen Darstellungszeitraums. Jeder Band ist einzeln benutzbar, die Reihe B verschafft einen Gesamtüberblick über die europäische Verfassungsbewegung des 20. Jahrhunderts.

    Das nachfolgende Gliederungsschema ist für alle Handbuchartikel der Reihe B verbindlich, um die komparatistische Benutzung des Gesamtwerks zu gewährleisten. Es enthält neben denjenigen Bereichen, deren Zugehörigkeit zur Teildisziplin Verfassungsgeschichte unstrittig sein dürfte, wie z.B. den Grundrechten, auch Felder wie Parteien, Medien und Zivilgesellschaft, Militär, Kirche und Bildungswesen. Diese verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Kategorien werden im Rahmen des Projekts jedoch nicht per sé, sondern vor allem als Objekt staatlichen Handelns bzw. staatlicher Regelungen, also unter dem Gesichtspunkt der Relevanz für die Entwicklung der Verfassungsordnung, behandelt.

  • Die Federführung und Herausgeberschaft der Gesamtreihe liegt bei Prof. Dr. Peter Brandt (FernUniversität in Hagen), Dr. Werner Daum (FernUniversität in Hagen), Dr. Martin Kirsch (Berlin) und Prof. Dr. Arthur Schlegelmilch (FernUniversität in Hagen).

    Die Einzelbände der Reihe werden jeweils von unterschiedlichen Einzelherausgebern verantwortet. Der Mitarbeiterkreis umfasst von Band zu Band 40-50 Wissenschaftler unterschiedlicher Fachrichtungen aus verschiedenen europäischen Ländern.

  • Das Projekt wird vom Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn, gefördert und beim Verlag J.H.W. Dietz Nachf., Bonn, publiziert.

Projektplan

Herausgebende und Mitarbeitende

  • Band 1: 1914-1929/30

    Prof. Dr. Anne C. Nagel

    Band 2: 1929/30-1945

    N.N.

    Band 3: 1945-1969/70

    N.N.

    Band 4: 1969/70-1989

    N.N.

    Band 5: seit 1989

    Prof. Dr. Arthur Benz
    Geb. 1954; Prof. Dr. sc. pol.; Professor für Politikwissenschaft an der Technischen Universität Darmstadt; Veröffentlichungen zur Staatswissenschaft, zur vergleichenden Föderalismusforschung, zur Mehrebenenpolitik in der Europäischen Union und zur Verfassungspolitik.

    Telefon: +49 (0)6151/ 16-2842
    Fax.: +49 (0)6151/ 16-4602
    E-Mail: abenz@pg.tu-darmstadt.de

    Prof. Dr. Stephan Bröchler
    Geb. 1962; PD Dr. rer. soc.; Privatdozent an der FernUniversität in Hagen und Gastdozent an der NRW School of Governance. Stephan Bröchler lehrt und forscht in den Bereichen Regierungssystem BRD und Vergleichende Regierungslehre. Seine Schwerpunkte beinhalten formales und informelles Regieren, vergleichende Regierungszentralenforschung, politische Steuerung und Planung, Politikberatung und Technology Governance. Er ist Experte für die Regierungssysteme Deutschlands, Großbritanniens und Österreichs.

    E-Mail: broechls@hu-berlin.de

    Prof. Dr. Hans-Joachim Lauth
    Geb. 1957; Prof. Dr.; Professor für Vergleichende Politikwissenschaft an der Universität Würzburg, Institut für Politikwissenschaft und Soziologie; Veröffentlichungen zur vergleichenden Demokratie- und Transformationsforschung, zu Rechtsstaat, informellen Institutionen, Demokratiemessung und zu vergleichenden Methoden.

    Tel.: +49 (0)931 31 – 84801
    Fax: +49 931 31 – 84893
    E-Mail: hans-joachim.lauth@uni-wuerzburg.de

Publikationen

Arthur Benz/Stephan Bröchler/Hans-Joachim Lauth (Hg., in Verbindung mit P. Brandt/W. Daum/M. Kirsch/A. Schlegelmilch), Handbuch der europäischen Verfassungsgeschichte im 20. Jahrhundert. Institutionen und Rechtspraxis im gesellschaftlichen Wandel, Band 5: seit 1989, Bonn 2019.

Berichte und Rezensionen

Arthur Benz/Stephan Bröchler/Hans-Joachim Lauth (Hg., in Verbindung mit P. Brandt/W. Daum/M. Kirsch/A. Schlegelmilch), Handbuch der europäischen Verfassungsgeschichte im 20. Jahrhundert. Institutionen und Rechtspraxis im gesellschaftlichen Wandel, Band 5: seit 1989, Bonn 2019.

Werner Daum | 21.10.2024