Gesetze, Regelungen und Richtlinien

  • Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

    (1) Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern, sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen.

    Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
    Bundesministerium für Justiz

  • Mit dem Inklusionsgrundsätzegesetz Nordrhein-Westfalen (IGG NRW) werden die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention in landesrechtlichen Vorschriften umgesetzt.

    Inklusionsgrundsätzegesetz Nordrhein-Westfalen

  • Die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz vermittelt bei Konflikten, in denen es um Barrierefreiheit und Benachteiligung geht.

    Schlichtungsstelle nach §16 BGG

  • Das Gesetz regelt unter anderem die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden:

    Barrierefreiheitsstärkungsgesetz BMAS - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  • RICHTLINIE (EU) 2016/2102 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

    Die Europäische Kommission hat die Richtlinie 2102 verabschiedet, wonach alle öffentlichen Stellen in Europa zur Einhaltung der WCAG 2.0 ab Ende 2018 verpflichtet werden.

    Die vollständige Richtlinie finden Sie unter:

    RICHTLINIE (EU) 2016/2102 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

    Interessant dazu der Foliensatz EU-Richtlinie 2016/2102 des Ministeriums für Arbeit Gesundheit und Soziales NRW, der auf dem GAAD Day 2020 vorgestellt wurde und der Rückblick auf den GAAD 2020 an der FernUniversität.
  • Die erarbeiteten Richtlinien für barrierefreie Webinhalte dienen dazu, die angebotenen Informationen möglichst allen Menschen zugänglich zu machen. Dies betrifft jedoch nicht nur blinde und sehgeschädigte Menschen, sondern auch Menschen mit sensorischen, motorischen Einschränkungen. Letztendlich betrifft es uns alle!

    Informationen zu WCAG Aktion Mensch

    WCAG 2.2- Web Content Accessibility Guidelines

    Am 5. Oktober 2023 wurde die neue Version 2.2 der WCAG
    vom World Wide Web Consortium (W3C) und führt neun neue Erfolgskriterien ein.

    WCAG 2.2 (englisch)

    WCAG 2.1- Web Content Accessibility Guidelines

    veröffentlicht im Juni 2018.

    WCAG 2.0 - Web Content Accessibility Guidelines

    In dem WCAG werden seit 1999 Anforderungen an die Webseitenprogrammierung gestellt. Web Content Accessibility Guidelines, was soviel bedeutet, wie "Richtlinien für zugängliche Web-Inhalte". Die Version WCAG 2.0 wurde 2008 verabschiedet.

    13 Richtlinien - 4 Prinzipien

    Die Web Content Accessibility Guidelines bestehen inzwischen aus 13 Richtlinien, die 4 Prinzipien zugeordnet sind:

    • Wahrnehmbar,
    • Bedienbar,
    • Verständlich,
    • Robust.

    Für jede dieser Richtlinien gibt es testbare Erfolgskriterien auf drei Ebenen: A, AA und AAA.

    W3C - World Wide Web Consortium

    Die 1994 gegründete Mitgliedsorganisation W3C hat sich zur Aufgabe gemacht Standards der World Wide Web betreffenden Techniken zu entwickeln.

    W3C (englisch)

  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung

    Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vom 21. Mai 2019

    Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) soll eine umfassend und grundsätzlich uneingeschränkt barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik gewährleisten

    BITV 2.0 § 1 Ziele

    Sie gilt insbesondere für Websites, mobile Anwendungen, elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe und grafische Programmoberflächen

    BITV 2.0, § 2 Anwendungsbereich

    Durch die Verordnung wird die Richtlinie (EU) 2016/2102 umgesetzt.

  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen

    Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen

  • Der BFIT-Bund prüft unabhängig die Barrierefreiheit von digitalen Angeboten der öffentlichen Stellen des Bundes.

    BFIT-Bund

  • PDF/UA (Portable Document Format/Universal Access) - ISO 14289

    Im August 2012 wurde die Norm PDF/UA (Portable Document Format/Universal Access) - ISO 14289-1 veröffentlicht in der erstmalig die Barrierefreiheit in PDF Dokumenten beschrieben wird. Ab März 2014 ist im Rahmen des EU Mandates 376 die EU-Norm EN 301549 avisiert.

    Das Kürzel UA der Norm steht für Universal Access, was so viel heisst wie universeller Zugang.

    Interessante Links zum Thema

    Matterhorn-Protokoll

    Das Matterhorn-Protokoll, das vom "PDF/UA Competence Center der PDF Association" ist eine Übersetzung des ISO-Standards 14289-1:2012 in 31 Prüfpunkte mit 136 Fehlerbedingungen ausgearbeitet wurden.

    Download

Ombudstelle Barrierefreie Informationstechnik NRW

Seit Januar 2020 ist in NRW die Überwachungsstelle für die IT-Barrierefreiheit gestartet.

Enthalten Websites oder mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes nicht barrierefreie Inhalte, steht die Ombudsstelle für barrierefreie IT des Landes Nordrhein-Westfalen vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, den Nutzerinnen und Nutzern dieser Websites und mobiler Anwendungen als Anlaufstelle zur Verfügung.

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webberatung | 28.06.2024