Modul 55309
Vertiefung Internationales Privatrecht, internationales Zivilprozessrecht und Rechtsvergleichung
- Autoren/innen: Prof. Dr. Karl August Prinz von Sachsen Gessaphe
Betreuung:
-
Felix Klüh
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Telefon: 02331/987-2904
Kurzbeschreibung
- Teil 1: Rechtsvergleichung
- Teil 2: Vertiefung Internationales Privatrecht
- Teil 3: Vertiefung Internationales Zivilprozessrecht
Das Mastermodul richtet sich an Studentinnen und Studenten, welche bereits die Grundlagen des IPR und IZPR beherrschen. Die Teile 2 und 3 dienen der Vertiefung der Kenntnisse des IPR und IZPR und der Erörterung einiger über die Grundlagen hinausgehender Fragen.
Der erste Teil (Rechtsvergleichung) befasst sich mit der Methodik der Rechtsvergleichung und stellt die wichtigsten ausländischen Privatrechtsordnungen vor. Für international tätige Wirtschaftsjuristen ist es wichtig, Grundkenntnisse der bedeutendsten ausländischen Rechtsordnungen zu erwerben. Daher werden in diesem Kurs der vom französischen Recht geprägte romanische Rechtskreis, der deutsche Rechtskreis, dem neben Deutschland Liechtenstein, Österreich und die Schweiz angehören, der angloamerikanische Rechtskreis sowie in einem Überblick weitere Rechtssysteme vorgestellt. Um nicht bei einer reinen Darstellung ausländischer Rechte stehen zu bleiben, finden sich bei der Darstellung der einzelnen Rechtsordnungen jeweils abschließend vergleichende Würdigungen und werden teils Fälle vergleichend nach verschiedenen Rechtsordnungen gelöst; zum Schluss erfolgt ein Vergleich der Regelung des Zustandekommens von Verträgen im deutschen Recht mit den entsprechenden Rechtsinstituten der vorgestellten Rechtsordnungen (Institutionenvergleich) an Hand eines Beispielsfalles, der vergleichend gelöst wird. Dies stellt auch eine Basis für die Teilnahme an dem zu diesem Teil gehörenden Seminar zur Rechtsvergleichung dar. Das Seminar soll vertiefende Kenntnisse der Methode der Rechtsvergleichung vermitteln, indem die Kandidaten eine Seminararbeit anfertigen und diese in einem Präsenzseminar vortragen und mit den anderen Teilnehmern diskutieren.
Im zweiten Teil (Vertiefung Internationales Privatrecht) des Moduls werden zunächst die geschichtliche Entwicklung des IPR und dessen dogmatische Grundlagen bis hin zu neuesten europarechtlichen Entwicklungen vertiefend dargestellt. In dem sich anschließenden Teil werden ausgewählte Probleme der allgemeinen Lehren des IPR behandelt. Dabei werden die Kollisionsnorm und ihr Gegenstand vertiefend erörtert, insb. die Qualifikation, Anpassung und Substitution als wesentliche allgemeine Techniken zur Ermittlung des anwendbaren Rechts. Vertiefend werden der Umfang der Verweisung mit den Möglichkeiten einer Rück- oder Weiterverweisung sowie die Konkretisierung der Verweisung auf Mehrrechtsstaaten wie die U.S.A. besprochen. Flankiert werden die Ausführungen zum AT durch rechtsvergleichende Hinweise zum ausländischen IPR. Bei den sich anschließenden besonderen Lehren des IPR werden die besonders praxisrelevanten und europarechtlich geprägten Probleme des internationalen Gesellschaftsrechts eingehend behandelt. Im Bereich des internationalen Schuldrechts werden die Rom-I-VO wie auch die Rom-II-VO erörtert. Dabei werden vertiefend die Sonderregeln für Verbraucher- und Arbeitsverträge (Rom-I-VO) wie auch die Regeln zur Produkthaftung (Rom-II-VO) erörtert. Außerdem wird das internationale Sachenrecht vertiefend dargestellt.
Der dritte Teil (Vertiefung Internationales Zivilprozessrecht) behandelt besondere Probleme des Internationalen – insbesondere des Europäischen – Zivilprozessrechts. Einleitend werden Prozessstrategien in Verfahren mit Auslandsbezug erörtert, welche bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen eine effiziente Wahrnehmung der eigenen Position ermöglichen sollen, so die aus dem angloamerikanischen Rechtsraum rührenden Figuren des forum shopping und des forum non conveniens. Aus der europäischen Zuständigkeitsordnung werden die besonderen Gerichtsstände des Sachzusammenhangs, für Versicherungs-, Verbraucher-, und Arbeitnehmersachen sowie der einstweilige Rechtsschutz besprochen. Es schließt sich ein Blick auf die Besonderheiten bei Durchführung eines Verfahrens mit Auslandsbezug an, in dessen Mittelpunkt die internationalen und europäischen Instrumente der internationalen Rechtshilfe (Zustellung und Beweisaufnahme im Ausland) stehen.