Modul 55110

Internationales Privat- und Zivilprozessrecht

Betreuung:

Kurzbeschreibung

  • Teil 1: Einführung in das Internationales Privatrecht
  • Teil 2: Einführung in das Internationale Zivilprozessrecht

Bis jetzt haben die Studierenden das Bürgerliche Recht und das Zivilprozessrecht nach den Regeln des BGB und der ZPO kennen gelernt. Beide Gesetze sind ohne weiteres anwendbar, wenn der zugrunde liegende Lebenssachverhalt sich in Deutschland abspielt, ohne irgendwelche Bezüge zum Ausland aufzuweisen. Durch die zunehmende wirtschaftliche Verflechtung und Mobilität der Personen nimmt jedoch die Zahl der Fälle zu, in denen der Lebenssachverhalt nicht nur mit Deutschland, sondern auch mit anderen Staaten Verbindungen aufweist. Für den Wirtschaftsjuristen stehen dabei der Abschluss von Verträgen und die wirtschaftliche Zusammenarbeit im internationalen Bereich im Vordergrund. Dafür werden gewisse Kenntnisse des internationalen Privat- und Prozessrechts benötigt.

Das Modul gliedert sich in zwei Teile:

Im Teil 1 (Einführung in das internationale Privatrecht) werden die Grundlagen, der allgemeine Teil sowie einige wichtige Rechtsinstitute des besonderen Teils des internationalen Privatrechts (IPR) besprochen. Es geht dabei weniger um die Vermittlung von Detailkenntnissen, als darum, dass sich die Studentinnen und Studenten mit der sehr komplexen Begriffswelt und Funktionsweise des IPR vertraut machen. Dazu wird erläutert, was Kollisionsnormen sind, wie sie funktionieren, welche die wichtigsten Merkmale sind, mit deren Hilfe sie die anwendbare Rechtsordnung bestimmen, und welche Bedeutung dabei dem ausländische IPR und materiellen Recht zukommt.

Um die Verweisungstechnik des IPR anschaulich zu machen, wird die Anwendungsweise seiner allgemeinen Regeln an Hand ausgewählter Institute des besonderen Teils vorgestellt. Im Hinblick auf die große Bedeutung grenzüberschreitender Verträge gilt ein besonderes Augenmerk dem internationalen Schuldvertragrecht. Daneben werden grenzüberschreitende unerlaubte Handlungen sowie internationale Erbfälle erörtert.

Im Teil 2 (Einführung in das internationale Zivilprozessrecht) werden die wesentlichen Begriffe und Rechtsquellen des IZPR vorgestellt. Für international tätige Wirtschaftsjuristen kommt es vor allem darauf an zu wissen, vor welchen Staates Gerichten mögliche Streitigkeiten aus einem Vertrag zu entscheiden oder Forderungen geltend zu machen sind, ob ein stattgebendes Urteil auch in einem anderen Staat anerkannt und vollstreckt werden könnte und inwieweit sie selbst mit der Inanspruchnahme aus einem ausländischen Urteil rechnen müssen. Für die grenzüberschreitende Verwirklichung von Forderungen im europäischen Rechtsraum können sie überdies zwischen verschiedenen Rechtsinstrumenten des autonomen deutschen, staatsvertraglichen und vor allem europäischen Rechts das für sie effizienteste auswählen. Aus diesem Grunde konzentrieren sich die Ausführungen dieses Kurses auf eine Darstellung der Regeln über die internationale Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen nach deutschem und europäischem internationalen Zivilprozessrecht sowie die verschiedenen europäischen Vollstreckungstitel, welche eine Vollstreckung im europäischen Ausland erlauben, ohne im Vollstreckungsstaat ein besonderes Verfahren durchführen zu müssen