Prüfungsinformationen

Die nachfolgenden Hinweise gelten für alle Module, in denen der Lehrstuhl Klausuren anbietet:

Zugelassen ist jede Gesetzessammlung, solange sie unkommentiert ist (z. B. Sartorius I, Habersack). Gesetzestexte mit allgemeinen Einführungen (z. B. Nomos oder dtv - Basistexte) dürfen ebenfalls benutzt werden. Maßgebliches Landesrecht ist stets das von Nordrhein-Westfalen. Eine Gesetzessammlung des Landes NRW ist daher erforderlich (z. B. Rehborn).

Es dürfen nur die oben als zulässig angekündigten Hilfsmittel benutzt werden. Die Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbiger Tesa-Lesezeichen, aber keine zusätzlichen Bemerkungen, Eintragungen oder Verweise – auch nicht auf den Lesezeichen – enthalten. Kommentare und Griffregister sind ebenfalls nicht zugelassen.

Das – auch versehentliche – Mitführen derartiger Texte wird prüfungsrechtlich sanktioniert.

Für alle Module gilt, dass keine Stoffeingrenzungen erfolgen.

Hinweis für die Rechtsgeschichte-Module 55305 und 55501: Auch hier ist es nicht ratsam, ohne Gesetzestexte zu erscheinen. Jedenfalls das GG ist zwingend erforderlich und sollte mitgebracht werden. Der Hinweis gilt nur, wenn der Lehrstuhl die Klausuren selbst anbietet, ansonsten sind die Hinweise des jeweils verantwortlichen Lehrstuhls zu beachten.

Tanja Pohle | 17.06.2024