Veranstaltung
Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Vertragsbindung im Energierecht
Termin(e) | Leitung | Ort/Raum |
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Mi, 13.12.2023
19:00 |
Prof. Dr. iur. Bernhard Kreße, LL. M., Maître en droit | WBK - Wissen Bildung Kultur |
Klimawandel und Energiekrise haben zu erheblichen Umwälzungen in der Energiewirtschaft geführt. Alle staatlichen Maßnahmen sind allerdings an den verfassungsrechtlich verbürgten Grundsatz des Vertrauensschutzes gebunden, der in Gestalt des Grundsatzes der Vertragsbindung auch im Vertragsrecht zwischen Bürger:innen und Unternehmen gilt. Wer einen Energieliefervertrag geschlossen hat, kann etwa grundsätzlich darauf vertrauen, dass der Energieversorger die Vertragsbedingungen nicht einseitig ändert. Hierfür gibt es jedoch Grenzen, die ihrerseits nicht schrankenlos sind. Auch stellt sich die Frage, in welchem Umfang der Staat von seinen Bürger:innen Investitionen im Energiebereich verlangen kann, Stichwort: Heizungsaustausch. Der Vortrag soll einen Eindruck davon verschaffen, welche Fragen zur Bewertung der rechtlichen Zulässigkeit von belastenden Maßnahmen in den geschilderten Bereichen aufzuwerfen sind und anhand welcher rechtlichen Strukturen sie beantwortet werden können.
Bernhard Kreße ist seit September 2022 Professor für Energierecht an der FernUniversität in Hagen. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen Energierecht, Wettbewerbsrecht und Arzthaftungsrecht. Habilitiert hat er sich an der FernUniversität. Dort wurde ihm 2013 die Lehrbefugnis für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht, Medizinrecht und Rechtsvergleichung erteilt.