Update der Handlungsempfehlungen zum Einsatz von Generativer KI – Infos zu Prüfungen

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Die Entwicklung bei Generativen KI Anwendungen verläuft rasant – und sie verändern immer stärker Lehre und Studium. Aus diesem Grund gibt es nun eine neue Version der KI-Handlungsempfehlungen. Im Vergleich zur vorherigen Fassung wurde insbesondere das Kapitel KI und Prüfungen aktualisiert und ergänzt.

In den Handlungsempfehlungen werden die Bereiche Didaktik, Technik, Recht und Barrierefreiheit beleuchtet. Sie geben Empfehlungen wie KI-Anwendungen sinnvoll eingesetzt werden können, weisen darauf hin, welche Probleme entstehen können und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten. Sie bieten Empfehlungen zum Thema Prüfungen, einen Mustervorschlag für die Eigenständigkeitserklärung und Einschätzungen zu gängigen Anwendungen und ihrer Brauchbarkeit für die Hochschule. Schließlich wird anhand zweier Beispiele skizziert, welche Potentiale KI für das Thema Barrierefreiheit bietet.

Hier finden Sie die Handlungsempfehlungen für den didaktischen Einsatz von generativer KI in der Hochschullehre:

Zur Handlungsempfehlung

Hintergrund

Für die KI-Handlungsempfehlungen arbeiten wir als Zentrum für Lernen und Innovation (ZLI) mit vielen unterschiedlichen Stellen in der FernUniversität zusammen. Die Fakultäten, der Forschungsschwerpunkt CATALPA, das Projekt KI-Campus 2.0, das Justitiariat und der Behördliche Datenschutzbeauftragte haben an den Empfehlungen mitgearbeitet und für einen umfassenden Blick auf das Thema gesorgt.

Die Handlungsempfehlungen basieren auf den dem Leitfaden zu Künstlicher Intelligenz, den das Rektorat im Dezember verabschiedet hat, und der klärt, wie sich die FernUniversität zu dem Thema positioniert.

studyFIT | 21.08.2024