Ihre Rechte als Hinweisgeber*in

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Das Hinweisgeberschutzgesetz verleiht Ihnen als Hinweisgeber wichtige Rechte und gewährleistet Ihren Schutz. Hier sind einige grundlegende Informationen zu Ihren Rechten und wie Sie von ihnen Gebrauch machen können.

Ihre Rechte:

  • Anonymität:
    Sie haben das Recht, Ihre Identität geheim zu halten, wenn Sie Verstöße melden.
  • Schutz vor Repressalien:
    Organisationen dürfen Sie nicht diskriminieren oder bestrafen, weil Sie Verstöße gemeldet haben.
  • Vertraulichkeit:
    Informationen über Ihre Meldung müssen vertraulich behandelt werden.
  • Zugang zu sicheren Meldewegen:
    Das Gesetz schreibt sichere Kanäle vor, über die Sie Verstöße melden können.

Wie werden Hinweisgeber geschützt:

Das Gesetz legt verschiedene Schutzmechanismen fest, um sicherzustellen, dass Hinweisgeber geschützt sind, darunter

  • Vertrauliche Untersuchungen:
    Verstöße werden vertraulich untersucht, um Ihre Identität zu schützen.
  • Schutz vor Kündigung oder Diskriminierung:
    Organisationen dürfen Sie nicht entlassen oder diskriminieren, weil Sie Verstöße gemeldet haben.
  • Rechtliche Sanktionen:
    Organisationen, die Hinweisgeber schikanieren oder verletzen, können rechtliche Konsequenzen erleiden.