Ihre Rechte als Hinweisgeber*in
Das Hinweisgeberschutzgesetz verleiht Ihnen als Hinweisgeber wichtige Rechte und gewährleistet Ihren Schutz. Hier sind einige grundlegende Informationen zu Ihren Rechten und wie Sie von ihnen Gebrauch machen können.
Ihre Rechte:
- Anonymität:
Sie haben das Recht, Ihre Identität geheim zu halten, wenn Sie Verstöße melden. - Schutz vor Repressalien:
Organisationen dürfen Sie nicht diskriminieren oder bestrafen, weil Sie Verstöße gemeldet haben. - Vertraulichkeit:
Informationen über Ihre Meldung müssen vertraulich behandelt werden. - Zugang zu sicheren Meldewegen:
Das Gesetz schreibt sichere Kanäle vor, über die Sie Verstöße melden können.
Wie werden Hinweisgeber geschützt:
Das Gesetz legt verschiedene Schutzmechanismen fest, um sicherzustellen, dass Hinweisgeber geschützt sind, darunter
- Vertrauliche Untersuchungen:
Verstöße werden vertraulich untersucht, um Ihre Identität zu schützen. - Schutz vor Kündigung oder Diskriminierung:
Organisationen dürfen Sie nicht entlassen oder diskriminieren, weil Sie Verstöße gemeldet haben. - Rechtliche Sanktionen:
Organisationen, die Hinweisgeber schikanieren oder verletzen, können rechtliche Konsequenzen erleiden.
Kompetenzteam Hinweisgeberschutzgesetz
| 10.05.2024