Kolloquium
- Thema:
- Rechtswidrig erlangte Museumsobjekte? Das Militärstrafgesetzbuch in Deutschen „Schutzgebieten“ im Lichte heutiger Restitutionsforderungen
- Referent/-in:
- Celina S. Lubahn Greppler, Köln
- Adresse:
- FernUniversität, Universitätsstraße 33, Gebäude 2, Raum 4+5
Sofern Sie an einer TN per Zoom interessiert sind, wenden Sie sich bitte an karin.gockel@fernuni-hagen.de - Termin:
- 03.12.2024, 18:15 Uhr
„[Es] kann davon ausgegangen werden, dass Aneignungen durch staatliche Stellen auch stets durch das geltende formale koloniale Recht gedeckt waren.“, ließ die Justiziarin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz in den Deutschen Leitlinien für den Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten 2021 verlauten. Die Bundesrepublik und andere staatliche Stellen betonten im Zuge ihrer Rückgaben entsprechend allein ihre moralische Verpflichtung. Doch war es gerade das Deutsche Reich, dass nach den napoleonischen Kriegszügen besonders sensibel auf die Erbeutung von Kulturgütern reagierte: Das 1872 erlassende Militärstrafgesetzbuch regelte Eigentumsdelikte präzise und setzte Plünderung und eigenmächtige Beutenahme unter Strafe. Es war der Beginn des Kulturgüterschutzes im nationalen wie internationalen (Kriegs-)Recht. Seit geraumer Zeit verdichten sich staatliche Rückgaben musealer Objekte: Doch geschehen diese auch aus rechtlicher Verpflichtung?