Prof. Dr. Barbara Völzmann-Stickelbrock

Foto: Hardy Welsch

Ein tragfähiges Konzept für „New Learning“ ist aus meiner Sicht dadurch gekennzeichnet, dass es zugleich den Lernprozess als auch die Art und Weise der Wissensvermittlung in den Fokus nimmt, also das Lernen wie auch das Lehren. Insofern eignet sich das ursprüngliche (auf Fridhjof Bergmanns New-Work-Konzept beruhende) Begriffsverständnis, das die Autonomie des Individuums herausstellt, einer Arbeit nachzugehen, die es bewusst auswählt und als sinnstiftend empfindet, aufgrund seines auf den Lernenden beschränkten Blickwinkels und des hohen Abstraktionsgrades nur beschränkt. Gleichwohl zeigt sich darin ein wichtiges Ziel, durch digitale Lernunterstützung gerade nicht die Autonomie des Lernenden einzuschränken und ihn zu einem bloßen Konsumenten zu machen, sondern seine Selbststeuerungsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Motivation und Selbstvertrauen zu erhöhen.

Wichtig ist weiterhin, herauszustellen, dass es nicht darum gehen kann, bewährtes Wissen als „alt“ über Bord zu werfen, sondern es in einen neuen Kontext zu überführen und dabei Lehr- und Lernprozesse möglichst effizient zu gestalten. Ob Buzzwords wie „New Learning“, „Agile Learning“ oder „Learning 4.0“ geeignet sind, um diesen Prozess des Lehrens und Lernens im digitalen Zeitalter exakt zu beschreiben, mag dahinstehen. In der Sache scheint mir das Problem sowohl in der Arbeitswelt als auch auf politischer Ebene durchaus erkannt und in Angriff genommen zu sein.

Herausforderung ist speziell für den Hochschulbereich, in beiden Bereichen den Anforderungen an eine veränderte digitalisierte Welt nicht nur „hinterherzulaufen“, sondern diese als Treiber einer digitalen Entwicklung aktiv mitzuprägen, insbesondere durch eine zukunftsgerichtete Forschung über Lehr- und Lernprozesse.

Für den Bereich der Rechtswissenschaften wird künftig die Kenntnis datenschutzkonformer Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von Daten, der Rechte geistigen Eigentums und des Umgangs mit digitalen Gütern eine zunehmende Rolle spielen. Inwieweit mit Hilfe künstlicher Intelligenz juristische Denkprozesse in ganzen Berufsfeldern ersetzt werden können und wo die Grenzen liegen, welche rechtlichen Herausforderungen, insbesondere Haftungsrisiken, autonome Systeme aufwerfen, sind aktuelle Zeitfragen. Hier zeigt sich zunehmend, dass diese nicht mehr nur aus einer Fachlichkeit heraus beantwortet werden können, sondern interdisziplinär zu betrachten sind, will man zu einem echten Zusammenwirken von Recht und Technik gelangen, was im Zuge digitalisierter Prozesse eigentlich unerlässlich ist.


Über Prof. Dr. Barbara Völzmann-Stickelbrock

In Forschung und Lehre beschäftige ich mich seit mehreren Jahren intensiv mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf das Studium und die Art des juristischen Arbeitens. Materiell-rechtlich liegt mein Fokus auf Fragen der Digitalisierung des Zivilrechts. Ich habe als Expertin mitgewirkt in der Arbeitsgruppe "Digitaler Neustart" der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminster der Länder (JuMiko) zu Frage eines Eigentums an Daten (Bericht vom 15. Mai 2017) und publiziere in diesem Bereich sowohl zu Fragen der Rechtsanwendung wie auch der Rechtsdurchsetzung. Mein Forschungsprojekt bei D²L² ist das „Datenrecht im Kontext der digitalen Transformation der Hochschulbildung“.

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