Abschlussarbeiten

Laut Prüfungsordnungen der Informatik-Studiengängen besteht das Abschlussmodul aus einer Abschlussarbeit und einem Kolloquiumsvortrag. Die Abschlussarbeit ist eine Prüfungsarbeit in Informatik. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat gründliche Fachkenntnisse erworben hat und in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Fach selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.

Vom Lehrgebiet STTP werden Abschlussarbeiten in folgenden Studiengängen betreut:

  • B.Sc. Informatik
  • M.Sc. Informatik
  • M.Sc. Praktische Informatik

Abschlussarbeiten anderer Studiengänge können nach Absprache betreut werden.

Anfragen zur Betreuung von Abschlussarbeiten stellen Sie bitte zusammen mit einer kurzen Darstellung der fachlichen Qualifikation bzw. des Studienverlaufs (wichtig ist die Angabe des/der besuchten Seminare) per E-Mail an das Sekretariat unseres Lehrgebiets:

Für die Betreuung der Abschlussarbeit sollte eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Besuch eines Seminars oder Fachpraktikums des Lehrangebotes von STTP ist erforderlich. Nach erfolgreichem Abschluss des Seminars wird das Thema der Abschlussarbeit gemeinsam mit den Mitarbeitenden des Lehrgebiets erarbeitet.
  • Das Thema stammt aus dem Gebiet Softwaretechnik und Theorie der Programmierung. Der Student bzw. die Studentin wird durch einen Dritten inhaltlich betreut. Dies ist typischerweise ein Fachexperte aus dem beruflichen Umfeld. In jedem Fall ist eine Absprache zwischen diesem Fachexperten und dem Lehrgebiet vor Anmeldung der Abschlussarbeit erforderlich.

Eigene Themenvorschläge können eingebracht werden. Senden Sie diese bitte per E-Mail an das Sekretariat unseres Lehrgebiets:

Folgenden Informationen sollten enthalten sein:

  • Name, Matrikelnummer, Studiengang
  • Arbeitstitel der Abschlussarbeit
  • Beschreibung des Problems, der Idee und des zu erwartenden Ergebnisses
  • vorläufige Kapitelstruktur
  • Literatur (wird im Laufe der Arbeit ergänzt)
  • Bei Arbeiten, die in einer Firma durchgeführt werden sollen, geben sie bitte den/die Betreuer/in in der Firma an. Diese/r sollte einen Abschluss in Informatik haben und die Erstellung der Arbeit inhaltlich betreuen.

Wir werden uns nach Auswertung der Unterlagen bei Ihnen melden, ob eine Betreuung Ihrer Abschlussarbeit in Frage kommt. Aufgrund der starken Nachfrage kann dies unter Umständen bis zu 4 Wochen dauern. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Gutachter

Erstgutachter von Abschlussarbeiten an unserem Lehrgebiet sind derzeit Prof. Dr. Jörg Desel, Dr. Marc Finthammer und Dr. Robin Bergenthum.

Anmeldung und Abgabe der Abschlussarbeit

Sind seitens der Studierenden neben den inhaltlichen auch die formalen Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussarbeit sowie die Freigabe des Prüfers gegeben, kann die Arbeit angemeldet werden. Entnehmen Sie hierzu den Prüfungsinformationen Ihres Studiengangs das dazu entsprechende Formular.

Bei der Abgabe der Abschlussarbeit haben Sie schriftlich zu versichern, dass Sie die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht haben.

Die Abschlussarbeit ist fristgemäß beim Prüfungsamt in dreifach gedruckter und gebundener Ausfertigung und dreimal in elektronischer Form als pdf-Datei auf CD einzureichen; die elektronische Datei kann zur Plagiatsprüfung verwendet werden. Bei Zustellung der Abschlussarbeit durch die Post ist der Zeitpunkt der Aufgabe bei der Post maßgebend.

Das Titelblatt sollte folgende Angaben enthalten: Name der Universität, der Fakultät und des Lehrgebiets, Art des Abschlusses und Studiengang, Titel der Arbeit sowie Name und Matrikel-Nr. des Verfassers, Name des Erstgutachters sowie den Bearbeitungszeitraum. Weitere formale Vorgaben zur Abschlussarbeit wie Schriftart und Seitenanzahl gibt es nicht.

Kolloquiumsvortrag

Zur Beendigung des Abschlussmoduls ist neben der fristgerechten Abgabe der Abschlussarbeit ein 30-minütiger Kolloquiumsvortrag in Form einer Präsentation (PowerPoint o.ä.) zu erbringen. Die Folien sollten rechtzeitig vorher (möglichst am Vortag) per E-Mail an den Betreuer geschickt oder auf einem USB-Stick mitgebracht werden. Im Kolloquiums-Vortrag präsentieren Sie die Inhalte und Ergebnisse der Abschlussarbeit und verteidigen sie im Anschluss ca. weitere 30 Minuten gegen mögliche Einwände bzw. stellen sich den Fragen des Prüfers. Der Kolloquiumsvortrag soll spätestens drei Wochen nach der Abgabe der Arbeit stattgefunden haben. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin über das Sekretariat:

Plagiate und Zitationen

Sowohl die Abschlussarbeit als auch der Vortrag (und etwaige Ausarbeitungen dazu) müssen eigene Leistungen sein. Fremdes Material, auch frei im Internet verfügbares, darf nicht einfach übernommen werden: Wortwörtliche Übernahmen müssen als direktes Zitat gekennzeichnet werden, die Quelle muss selbstverständlich genannt werden. Allgemein gilt: Jede Hilfe von Dritten (sprich jedes Buch, jede Veröffentlichung), die herangezogen wurde, ist zu nennen.

Lehrgebiet STTP | 10.05.2024