Aktuelles

09.01.2025

Novellierung § 44 und 45 Hochschulgesetz NRW – Zuordnung wissMA

Zum 1. Januar 2025 ist das „Gesetz zur Stärkung des Hochschulstandorts Bochum im Bereich des Gesundheitswesens und zur Änderung weiterer hochschulrechtlicher Vorschriften“ mit den Änderungen zur Definition wissenschaftlicher Mitarbeiter*innen in Kraft getreten. Der genaue Wortlaut lässt sich auf der Internetseite https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=22029 nachlesen.

Da diese Änderungen die Zuordnung von Beschäftigten zur Gruppe der wissenschaftlichen Arbeitskräfte neu regeln soll, steht der Personalrat der wissenschaftlichen und künstlerischen Beschäftigten (PRwiss) in engem Austausch mit der Hochschulleitung, dem Personaldezernat und natürlich dem Personalrat der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung (PR MTV).

Über den Stand der Planungen zur Umsetzung des Gesetzes werden wir Sie wie gewohnt frühzeitig informieren. Allerdings sind noch zahlreiche Gespräche zu führen und ist insbesondere inhaltlich zu klären, wie z. B. das Wort „prägend“ im Kontext wissenschaftlicher Arbeitstätigkeiten zu verstehen ist und welche Konsequenzen daraus folgen.

Kontaktieren Sie uns gerne über unseren Funktionsaccount prwiss, falls Sie Fragen haben.

Ihr PRwiss


01.10.2024

Geplante Änderung der §44 und 45 Hochschulgesetz NRW

Aktuell wird im Landtag NRW über einen Gesetzentwurf der Landesregierung beraten, der über eine Änderung des Hochschulgesetzes die Zuordnung von Beschäftigten zur Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeitenden neu regeln soll. Wenn die Änderungen so in Kraft treten würden, wie sie aktuell diskutiert werden, würde auch ein Teil der Beschäftigten der FernUni, der bisher dem wissenschaftlichen Personal zugerechnet wird, zukünftig zu den Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung zählen.

Wer sich selbst einen Eindruck verschaffen will, findet hier den Beratungsverlauf des Gesetzes: Landtag NRW

Der PRwiss steht mit der Hochschulleitung und dem Personaldezernat im Hinblick auf den Stand der Planungen zur Umsetzung des Gesetzes in Kontakt.

Eine (Teil-)Personalversammlung der potentiell betroffenen Kolleg*innen wird vorbereitet.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Funktionsaccount prwiss.

Ihr PRwiss


PRwiss | 09.01.2025