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Ein starker Fall für die Parteiendifferenztheorie: Die Einführung der Gesundheitskarte für Asylsuchende in den Bundesländern

[24.09.2019]

Aufsatz von Wolfgang Günther, Dennis Kurrek und Annette E. Töller in der Zeitschrift für Politikwissenschaft veröffentlicht

Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht für Asylsuchende in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts bundeseinheitlich nur eine eingeschränkte Gesundheitsversorgung vor. Die prozedurale Handhabung dieser Versorgung unterscheidet sich jedoch zwischen den Ländern. Während ein Teil der Länder bei der bürokratischen und stigmatisierenden Versorgung über Behandlungsscheine, die von den kommunalen Sozialämtern ausgegeben werden, bleibt, beauftragten andere Länder die Krankenkassen mit der Gesundheitsversorgung Asylsuchender. Dieses sogenannte „Bremer Modell“ bringt prozedurale Verbesserungen für alle Beteiligten mit sich. Warum ergreifen manche Länder diesen Schritt und andere nicht?

Dieser Frage gingen Wolfgang Günther, Dennis Kurrek und Annette E. Töller in ihrem neuen Beitrag „Ein starker Fall für die Parteiendifferenztheorie: Die Einführung der Gesundheitskarte für Asylsuchende in den Bundesländern“ nach, der nun in der Zeitschrift für Politikwissenschaft veröffentlicht wurde. Der Beitrag leistet in einem ersten Schritt eine Bestandsaufnahme dieses wichtigen Bereichs der Umsetzung des AsylbLG durch die Länder. In einem zweiten Schritt nimmt er mithilfe einer fsQCA und verschiedener Theorien der vergleichenden Policyanalyse eine Untersuchung der Bedingungen vor, unter denen Länder diesen Schritt ergreifen – oder dies nicht tun. In Anschluss an eine zentrale Diskussion in der Policyanalyse sowie der internationalen Migrationsforschung zeigt sich, dass die Parteiendifferenztheorie in der Asylpolitik offenbar hoch erklärungskräftig ist: in ihrer Analyse ist eine linke Landesregierung eine notwendige Bedingung für die Beauftragung der Krankenkassen mit der Gesundheitsversorgung Asylsuchender. Zu einer flächendeckenden Umsetzung des Modells in allen Kommunen kommt es aber nur dort, wo die Kommunen nicht auf potentiell höheren Versorgungskosten sitzen bleiben.

Der Beitrag ist online abrufbar unter dem folgenden Link: https://link.springer.com/article/10.1007/s41358-019-00193-4

Dennis Kurrek | 13.08.2021