Teile 1 - 2: Handelsrecht (Lehrstuhl Völzmann)
Teile 3 - 5: Gesellschaftsrecht
Im Bereich des Gesellschaftsrechts werden die privatrechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu Dritten, insbesondere die Haftung und die Vertretungsmacht der Gesellschafter behandelt. Die Studierenden erfahren, in welchen Konstellationen ein Anspruch Dritter gegen die Gesellschaft und die Gesellschafter oder nur gegen einen von beiden begründet wird. Der Schwerpunkt liegt dabei im Recht der Personengesellschaften. Über das Recht der Kapitalgesellschaften erhalten die Studierenden einen Überblick anhand der GmbH und der AG. Es werden Kenntnisse über Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den einzelnen Gesellschaftsformen vermittelt, anhand derer beurteilt werden kann, welche Gesellschaftsform für bestimmte Zwecke am besten geeignet ist. Des Weiteren wird erörtert, auf welche Art und Weise eine Gesellschaft durch entsprechende Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag gestaltet werden kann, so dass individuelle Interessen der Gesellschafter berücksichtigt werden. Neben der Darstellung des Ablaufs und der Folgen des Ein- und Austritts von Gesellschaftern erfolgt auch eine Behandlung der Probleme, welche bei der Fortsetzung einer Personengesellschaft mit den Erben der Gesellschafter sowie bei einer fehlerhaften Gesellschaftsgründung auftreten. Die Studierenden lernen außerdem die Rechte und Pflichten der Gesellschafter sowie deren Rechtsgrundlagen kennen.
Teil 3:
Teil 4:
Teil 5: